Aktualisiert am 23.04.2015
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Praxisbeispiel: Kundenfragen zum US-Visum
IHRE FRAGE:
Ich halte mich gerade mit einem F-1 Visum in den USA auf und studiere Informatik an der Harvard University im letzten Semester. Ich schließe im Juni meinen Master ab und habe jetzt ein sehr interessantes Stellenangebot von einer Software-Firma in den USA erhalten. Das Unternehmen würde mich gerne zum 1. Juli einstellen. Leider sind für dieses Jahr keine H-1B Visa mehr verfügbar. Was kann ich also tun?
UNSERE ANTWORT:
Es ist richtig, dass das sogenannte H-1B Cap für dieses Jahr erschöpft ist. Die Visa sind zahlenmäßig limitiert auf 65.000 im US-Steuerjahr. Eine Beantragung ist jeweils ab dem 1. April für den frühestmöglichen Arbeitsbeginn 1. Oktober jedes Jahres möglich. Auch das zusätzliche Master Cap mit 20.000 H-1B Visa für Personen mit einem in den USA erworbenen Masterabschluss ist bereits ausgeschöpft. Es können daher leider erst wieder Anträge auf H-1B Visa im kommenden Jahr (1. April 2016) für den frühestmöglichen Arbeitsbeginn 1. Oktober 2016 gestellt werden.
Für Personen mit einem F-1 Visum, die in den USA studieren, besteht allerdings die Möglichkeit ein OPT (Optional Practical Training) während bzw. nach dem Studium wahrzunehmen. Das OPT erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Beantragung einer Allgemeinen Arbeitserlaubnis (EAD) nach erfolgreichem Studienabschluss und damit eine Arbeitsaufnahme direkt nach dem Studium in den USA für bis zu 12 Monate. Die angebotene Stelle muss allerdings in direktem Zusammenhang mit dem Studienfach stehen.
Bei Interesse sollten Sie sich dringend an Ihren School Official an der Harvard Universität wenden, dort kann man Ihnen den genauen Antragsprozess erläutern und die notwendigen Antragsdokumente bereitstellen. Für bestimmte Studienfächer besteht sogar die Möglichkeit, das 12-monatige OPT um weitere 17 Monate zu verlängern – das gilt für Abschlüsse im Bereich "STEM" (Science, Technology, Engineering, Mathematics). Ob Ihr Studienbereich darunter fällt können Sie vorab anhand einer Liste prüfen.
Sollte Ihr US-Arbeitgeber Sie über die 12 Monate hinaus beschäftigen wollen, besteht die Möglichkeit im nächsten Jahr ein H-1B Visum für Sie zu beantragen. Falls Sie nicht unter das STEM-Programm fallen und eine offizielle Arbeitsaufnahme erst ab dem 1. Oktober 2016 erfolgen könnte, hätten Sie theoretisch eine "Lücke" nach der Beendigung des OPT's (Juli 2016 bis Oktober 2016). Aufgrund einer Sonderregelung ("Cap-Gap Regulation") kann diese "Lücke" unter bestimmten Voraussetzungen geschlossen werden. D. h. Sie dürften sich länger als 12 Monate im OPT F-1 Status in den USA aufhalten und zwar bis zum offiziellen Arbeitsbeginn 1. Oktober 2016. Auf der Website der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) finden sich weitere Informationen zum Thema Cap-Gap Regulation.
Datum:
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