Das I-20 Formular (Certificate of Eligibility for Nonimmigrant Student Status) ist ein Dokument, welches zur Beantragung eines F-1 und M-1 Visums zwingend erforderlich ist. Das I-20 können Sie sich von bestimmten Bildungseinrichtungen in den Vereinigten Staaten ausstellen lassen.
Bei dem Formular I-20 handelt es sich um einen nummerierten Vordruck, der nicht im Internet ausgefüllt und heruntergeladen werden kann, sondern durch eine Bildungseinrichtung in den USA ausgestellt wird. Dieses Dokument wird dem potenziellen Studenten bzw. Schüler von der Schule zugesandt.
Ohne das I-20 Formular ist es nicht möglich, einen Termin im US-Konsulat zu vereinbaren und das F-1 bzw. M-1 Visum zu beantragen. Auch bei jeder Einreise mit dem F-1 bzw. M-1 Visum muss das I-20 Formular im Original vorgelegt werden.
Familienangehörige von Hauptanstragstellern, die ein abgeleitetes F-2 bzw. M-2 Visum erhalten, müssen den I-20 Vordruck ebenfalls ausfüllen.
Am i-20 führt kein Weg vorbei
Die Ausstellung des I-20 erfolgt von der jeweiligen Bildungseinrichtung in den USA, die den ausländischen Studenten bzw. Schüler angenommen hat. Jedoch können nicht alle Bildungseinrichtungen in den USA das I-20 Formular ausstellen.
Zur Ausstellung des I-20 Formulars muss die Bildungseinrichtung in den USA eine sogenannte SEVIS-Registrierung besitzen. SEVIS steht für Student and Exchange Visitor Information System und ist eine webbasierte Datenbank der US-Regierung, die es dem US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) und dem US-Außenministerium (U.S. Department of State, DOS) ermöglicht, die Daten aller Austauschstudenten, die sich in den USA befinden, einzusehen.
SEVIS beinhaltet u. a. Angaben zu
Sofern die entsprechenden Angaben des Studenten in diesem "Tracking"-System vermerkt wurden, kann das I-20 Formular anschließend erstellt, ausgedruckt und versendet werden. Sobald die Daten eines Studenten in SEVIS eingegeben wurden, ist die Bildungseinrichtung in den USA während der gesamten Aufenthaltsdauer dafür verantwortlich, die Daten des Studenten jederzeit aktuell zu halten und ggf. anzupassen.
Antragsteller, die eine Bildungseinrichtung in den USA besuchen möchten, müssen unbedingt vorab klären, ob die avisierte Bildungseinrichtung in den USA eine SEVIS-Registrierung besitzt und somit das I-20 Formular ausstellen kann. Die meisten öffentlichen Schulen können in der Regel kein I-20 Formular ausstellen. Ob die avisierte Bildungseinrichtung eine SEVIS-Registrierung hat und somit das I-20 Formular ausstellen kann, können Visumantragsteller u. a. auf der Webseite des DHS in Erfahrung bringen.
Auf Seite 1 des I-20 Formulars befinden sich Angaben zu
Zudem müssen auf dieser Seite sowohl der Student als auch die zukünftige Bildungseinrichtung in den Vereinigten Staaten eine Erklärung unterzeichnen. Auf diese Weise bestätigen beide Seiten während des gesamten Studienzeitraums den Rechten und Pflichten eines F-1 bzw. M-1 Visuminhabers nachzukommen bzw. korrekte Angaben im Formular gemacht zu haben.
Die zweite Seite des Antragsformulars enthält Hinweise in Bezug auf den Designated School Official (DSO). Dabei handelt es sich um einen speziell ernannten Vertreter der Bildungseinrichtung.
Darüber hinaus enthält die zweite Formularseite verschiedene Hinweise für den Fall einer Wiedereinreise, eines Transfers zu einer anderen Bildungseinrichtung sowie Angaben zu einer möglichen Erwerbstätigkeit.
Seit 3 des I-20 besteht aus einer Anleitung mit zahlreichen Ausfüllhinweisen und Erklärungen für Studenten bzw. Schüler sowie für deren US-Bildungsreinrichtung.