Aktualisiert am 10.02.2016
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Crewmitglieder von internationalen Fluggesellschaften oder Personal auf Schiffen und Kreuzfahrtschiffen aufgepasst: Wenn Sie als "Crewmember", d. h. im Rahmen Ihrer Tätigkeit an Bord, für einen begrenzten Zeitraum in die USA reisen, benötigen Sie ein sogenanntes C-1/D Visum. Wir schildern nachfolgend die Besonderheiten dieses Arbeitsvisums.
Crewmitglieder sind z. B. Piloten, Kapitäne, Flugbegleiter, Techniker, Musiker und alle anderen Arbeitnehmer an Bord eines Schiffes oder Flugzeugs. Für die Beantragung dieses C-1/D Visums müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Beantragt wird das Visum im Rahmen eines persönlichen Interviewtermins am US-Konsulat des Landes, in dem sich Ihr aktueller Lebensmittelpunkt befindet. In Deutschland können Sie das C-1/D-Visum beispielsweise im US-Konsulat in Berlin, Frankfurt/Main oder München beantragen.
In der Regel wird das C-1/D Visum auf 10 Jahre ausgestellt, d. h. sie müssten erst wieder nach Ablauf der zehn Jahre ein neues Visum beantragen. Die Visumgültigkeit ist jedoch nicht zu verwechseln mit der maximalen Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Staaten: C-1/D Visuminhaber dürfen sich pro Einreise bis zu 180 Tage in den USA aufhalten. Die Ausnahme hiervon bilden Besatzungsmitglieder von Schiffen, da sie bereits spätestens nach 29 Tagen mit ihrem Schiff die USA verlassen bzw. aus den USA ausreisen müssen.
Bitte beachten Sie, dass es Ihnen mit diesem Visum nicht erlaubt ist, einer Beschäftigung für einen US-amerikanischen Arbeitgeber nachzugehen. Das C-1/D Visum gestattet lediglich temporäre Aufenthalte in die USA im Rahmen Ihrer Tätigkeit an Bord.
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