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Aktualisiert am 26.05.2017

Sprachkurs in den USA mit ESTA oder Visum?

Viele träumen davon, bei einem Sprachkurs in den USA Englisch zu lernen. Doch wer eine Sprachschule besucht, um Sprachkurse zu absolvieren, muss verschiedene Visumbestimmungen beachten.
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Viele träumen davon, bei einem Sprachkurs in den USA Englisch zu lernen. Doch wer eine Sprachschule besucht, um Sprachkurse zu absolvieren, muss verschiedene Visumbestimmungen beachten.

Regelfall: Visumpflicht bei der Einreise in die USA

Wer in den USA Sprachkurse oder andere Seminare besuchen möchte, benötigt im Allgemeinen ein Visum für die USA. Für alle Sprachkurse in den USA, die mehr als 18 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen und/oder über den Zeitraum von 90 Tagen hinausgehen, muss in jedem Fall ein Visum für die USA beantragt werden. Welches Visum infrage kommt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und muss daher im Einzelfall geprüft werden.

Sollten Sie einen Kurs besuchen, der weniger als 18 Stunden die Woche beinhaltet, aber länger als 90 Tage dauert, muss beispielsweise ein B-2 Visum in einem zuständigen US-Konsulat beantragt werden. Dem Visumantrag sollten auf jeden Fall zusätzliche Unterlagen beigefügt werden, die bestätigen, dass es sich um einen Teilzeitkurs (= weniger als 18 Wochenstunden) handelt.

Wenn Sie einen Kurs absolvieren möchten, der mehr als 18 Wochenstunden umfasst, wird anhand entsprechender Unterlagen und der Kursdetails geprüft, welche Visumkategorie die passende ist (z. B. F- oder M-Visum)

Ausnahme: Visumfreie Einreise mit ESTA (Visa Waiver Program, VWP)

Wenn die besuchten Kurse nicht Teil Ihres Studiums sind und Sie damit kein akademisches Zertifikat anstreben, können Sie Teilzeitkurse mit bis zu 18 Wochenstunden in den USA im Rahmen der visumfreien Einreise absolvieren. Voraussetzung ist, dass der gesamte Aufenthalt in den USA nicht länger als 90 Tage beträgt und Sie über eine gültige ESTA-Reisegenehmigung verfügen.

Dennoch empfiehlt es sich vor einer Einreise in die USA immer mit der Sprachschule oder der zuständigen Institution abzuklären, wie die Einreise im speziellen gehandhabt wird und welche Aufenthaltsdokumente erforderlich sind.

 

Datum:

Aktualisiert am 26.05.2017