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Aktualisiert am 21.05.2026

Visa Bond und FIFA-WM 2026: Was Reisende jetzt wissen müssen

Reisende aus bestimmten Ländern benötigen für ein US-Visum seit 2025 einen Visa Bond – eine Kaution von bis zu 15.000 US-Dollar. Zur FIFA-WM 2026 gilt für Athlet:innenen, Teamangehörige und registrierte Fans eine Ausnahmeregelung. Das reguläre Visumverfahren bleibt jedoch für alle verpflichtend.

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Wer zur FIFA-Weltmeisterschaft 2026 in die USA einreisen möchte, steht je nach Staatsangehörigkeit vor einer zusätzlichen Hürde: dem seit 2025 geltenden Visa-Bond-Programm. Die US-Regierung hat für WM-Reisende eine Ausnahmeregelung angekündigt – mit klaren Voraussetzungen und wichtigen Einschränkungen.

Was ist ein Visa Bond?

Seit dem 20. August 2025 können US-Konsulate von B-1/B-2 Visa-Antragstellenden aus bestimmten Ländern eine finanzielle Sicherheitsleistung verlangen – den sogenannten Visa Bond. Dieser funktioniert ähnlich wie eine Kaution und soll sicherstellen, dass Reisende die Visabedingungen einhalten, insbesondere die rechtzeitige Ausreise aus den USA.
Die Höhe des Bonds beträgt 5.000, 10.000 oder 15.000 US-Dollar und wird individuell am Tag des Visa-Interviews durch die konsularischen Beamt:innen festgelegt.

Wer alle Auflagen erfüllt und fristgerecht ausreist, bekommt den Betrag automatisch über Pay.gov zurückerstattet.

Mittlerweile umfasst das Programm insgesamt 50 Länder – darunter viele Staaten, aus denen WM-Fans und Mannschaften anreisen werden, etwa Nigeria, Senegal, Togo, Venezuela oder Kambodscha.

Für wen gilt die WM-Ausnahme?

Die US-Regierung hat angekündigt, die Visa-Bond-Pflicht für bestimmte Personengruppen zur FIFA-Weltmeisterschaft 2026 auszusetzen. Die Ausnahme gilt jedoch nicht pauschal, sondern nur unter konkreten Voraussetzungen.

Athleten und Teamangehörige

Spieler:innen, Trainer:innen und Personen in notwendigen Unterstützungsrollen sowie deren unmittelbare Familienangehörige sind von der Bond-Pflicht befreit – sofern sie Staatsangehörige eines WM-Teilnehmerlandes sind und alle sonstigen Visaanforderungen erfüllen.

Fans mit Turnierticket

Auch für Fans gilt eine Sonderregelung, allerdings nur unter zwei kumulativen Bedingungen: Das Turnierticket muss bis zum 15. April 2026 erworben worden sein Die Registrierung im FIFA Priority Appointment Scheduling System (PASS) muss über die offizielle FIFA-Website erfolgt sein

Wichtig: Die Registrierungsfrist über FIFA PASS ist bereits verstrichen. Fans, die sich bis zum 15. April nicht registriert haben, können diese Ausnahme nicht mehr in Anspruch nehmen.

Das Visumsverfahren bleibt verpflichtend

Die Bond-Ausnahme ändert nichts am regulären Visumsprozess. Alle Antragstellenden – egal ob Fan, Sportler:in oder Teammitglied – müssen weiterhin das DS-160 Formular korrekt ausfüllen, ein persönliches Visa-Interview absolvieren und alle üblichen Unterlagen vorlegen. Ein Visum wird erst erteilt, wenn die konsularischen Beamt:innen die Prüfung vollständig abgeschlossen haben. Die Bond-Befreiung garantiert weder eine Visumerteilung noch die Einreise in die USA.

Worauf bei Bond-Zahlung und Einreise zu achten ist

Für Reisende, die weiterhin unter die Bond-Pflicht fallen, gelten folgende Regelungen:

  • Zahlung ausschließlich über Pay.gov nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Konsulat – Zahlungen über Drittanbieter sind unzulässig
  • Nach Aufforderung ist zusätzlich das Formular I-352 einzureichen
  • Die Ein- und Ausreise muss über einen kommerziellen Flughafen erfolgen – alle US-Airports sowie internationale Standorte mit CBP-Preclearance sind zulässig. Nicht erlaubt sind Landgrenzen, Seehäfen sowie Charter- und Privatflüge.

Wichtig: Die Hinterlegung eines Bonds garantiert keine Visumerteilung oder Einreise. Erfolgt eine Zahlung ohne vorherige Anweisung durch die Konsularbeamt:innen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Betroffene Staaten und Inkraftteten der Regelung

Seit 20. August 2025
-Malawi
-Sambia

Seit 11. Oktober 2025
-Gambia

Seit 23. Oktober 2025
-Mauretanien
-São Tomé und Príncipe
-Tansania

Seit 1. Januar 2026
-Bhutan
-Botswana
-Guinea
-Guinea-Bissau
-Namibia
-Turkmenistan
-Zentralafrikanische Republik

Seit 21. Januar 2026
-Algerien
-Angola
-Antigua und Barbuda
-Bangladesch
-Benin
-Burundi
-Dschibuti
-Dominica
-Elfenbeinküste
-Fidschi
-Gabun
-Kap Verde
-Kuba
-Kirgisistan
-Nepal
-Nigeria
-Senegal
-Simbabwe
-Tadschikistan
-Togo
-Tonga
-Tuvalu
-Uganda
-Vanuatu
-Venezuela

Seit 2. April 2026
-Äthiopien
-Georgien
-Grenada
-Kambodscha
-Lesotho
-Mauritius
-Mongolei
-Mosambik
-Nicaragua
-Papua-Neuguinea
-Seychellen
-Tunesien

 

 

 

Entscheidend ist die Staatsangehörigkeit

Für das Visa-Bond-Programm gilt: Maßgeblich ist die Staatsangehörigkeit, nicht der Antragstellungsort. Doppelstaatsangehörige, die mit dem Pass einer nicht betroffenen Nationalität beantragen, fallen nicht unter die Bond-Pflicht. Wer nicht sicher ist, ob die eigene Staatsangehörigkeit betroffen ist, sollte dies frühzeitig klären – gerade vor einem Großereignis sind Konsulattermine erfahrungsgemäß stark nachgefragt.

Wann verfällt der Bond?

Das DHS prüft mögliche einwanderungsrechtliche Verstöße und übermittelt entsprechende Fälle an USCIS. Ein Verfall tritt insbesondere ein bei:

  • Ausreise nach Ablauf der genehmigten Aufenthaltsdauer
  • Nichtausreise nach Ablauf des erlaubten Status
  • Antrag auf Statusanpassung oder Asylantragstellung während des Aufenthalts

Wann wird der Bond zurückerstattet?

Der Bond wird vollständig zurückerstattet bei rechtzeitiger Ausreise, Nichtnutzung des Visums oder verweigerter Einreise am US-Grenzübergang. Die Rückzahlung erfolgt automatisiert über Pay.gov mit dem verwendeten Zahlungsmittel.

Datum:

Aktualisiert am 21.05.2026