Aktualisiert am 17.04.2026
Ihre Frage: Unsere US-Tochtergesellschaft beantragt derzeit ein H-1B Visum für einen indischen Mitarbeiter, der seit Kurzem in unserer indischen Gesellschaft angestellt ist, und hat erfahren, dass dieser in der Lotterie ausgewählt wurde. Da wir mit dem H-1B Verfahren nicht vertraut sind, würden wir gerne verstehen, was diese Auswahl konkret bedeutet und wann ein Arbeitsbeginn in den USA realistisch ist.
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Unsere US-Tochtergesellschaft beantragt derzeit ein H-1B Visum für einen indischen Mitarbeiter, der seit Kurzem in unserer indischen Gesellschaft angestellt ist, und hat erfahren, dass dieser in der Lotterie ausgewählt wurde. Da wir mit dem H-1B Verfahren nicht vertraut sind, würden wir gerne verstehen, was diese Auswahl konkret bedeutet und wann ein Arbeitsbeginn in den USA realistisch ist.
Die Auswahl in der H-1B Lotterie ist ein wichtiger erster Schritt, bedeutet aber noch keine endgültige Visa-Genehmigung für Ihren Mitarbeiter. Hintergrund ist, dass das H-1B Visum – im Gegensatz zu anderen US-Arbeitsvisa wie dem E- oder L-Visum – zahlenmäßig limitiert ist und einer jährlichen Quote („Cap“) unterliegt. Diese Quote gilt jeweils für ein bestimmtes US-Steuerjahr (aktuell: FY 2027 vom 1. Oktober 2026 bis 30. September 2027). Da die Nachfrage das verfügbare Kontingent (derzeit 85.000 H-1B Visa pro Jahr) regelmäßig übersteigt, führt die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) jedes Jahr ein Auswahlverfahren (=Lotterie) durch.
Dieses Auswahlverfahren findet jährlich im März statt. In diesem Schritt registrieren potenzielle US-Arbeitgeber ihre Kandidaten vorab in einem Online-Portal für das jeweilige Steuerjahr bzw. H-1B Cap. Aus allen registrierten Kandidaten wird anschließend per einem festgelegten Losverfahren entschieden, wer einen H-1B Antrag einreichen darf.
Wenn Ihr Kandidat in der H-1B Lotterie ausgewählt wurde, heißt das, dass Ihr US-Unternehmen nun berechtigt ist, den eigentlichen H-1B Antrag (Form I-129) einzureichen. Dafür gibt es ein festes Einreichungsfenster von 90 Tagen, das am 1. April beginnt. Erst nach Einreichung und Prüfung dieses vollständigen Antrags entscheidet USCIS, ob die H-1B Arbeitsgenehmigung tatsächlich erteilt wird. Die Auswahl in der H-1B Lotterie ist also eine notwendige Voraussetzung, aber noch keine Garantie.
In diesem Jahr gab es übrigens eine wichtige Neuerung: Erstmals wurde das Auswahlverfahren stärker an der angebotenen US-Vergütung („wage-based“) ausgerichtet. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass Positionen mit höherem Gehalt bessere Chancen im Auswahlprozess hatten als niedriger vergütete Stellen.
Was die Nachfrage betrifft, liegen die detaillierten Statistiken für dieses Jahr zwar noch nicht vor. Fest steht aber, dass die Quote vollständig ausgeschöpft wurde. Das war im Vorfeld nicht zwingend zu erwarten, da parallel eine sehr hohe Zusatzgebühr von bis zu 100.000 USD für bestimmte H-1B Anträge eingeführt wurde. Dass die Quote dennoch vollständig genutzt wurde, zeigt, dass diese zusätzliche Kostenbelastung den Bedarf offenbar nicht wesentlich reduziert hat.
Was den möglichen Starttermin betrifft, ist dieser gesetzlich festgelegt: Selbst bei schneller Bearbeitung kann der Mitarbeiter frühestens zum Beginn des neuen Steuerjahres anfangen, also zum 1. Oktober 2026.
Falls sich der Mitarbeiter aktuell außerhalb der USA befindet, folgt nach der Genehmigung durch die USCIS noch das Konsularverfahren (=Visumerhalt in den Reisepass). In Indien, was für Ihren Fall besonders relevant ist, ist die Terminlage in den US-Konsulaten weiterhin angespannt. Es kommt häufig zu längeren Wartezeiten bei der Vergabe von Visumterminen, was den tatsächlichen Eintrittstermin zusätzlich verzögern könnte.
Da die Quote für dieses Jahr bereits ausgeschöpft ist, können neue H-1B Anträge im regulären Verfahren erst wieder für das Steuerjahr 2028 (FY 2028) gestellt werden: Ab März 2028.
Für Sie zusammengefasst: Die Auswahl in der H-1B Lotterie bildet die grundlegende Basis für das weitere Verfahren. Jetzt muss das US-Unternehmen fristgerecht die H-1B Petition bei der USCIS einreichen. Nach Bewilligung folgt das Konsularverfahren in Indien. Wenn alles planmäßig verläuft, ist ein Arbeitsbeginn ab dem 1. Oktober 2026 realistisch, mögliche Verzögerungen durch die Terminsituation in Indien sollten aber eingeplant werden.
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