E-Visum

Beliebtes Arbeitsvisum für die USA

Das E-Visum zählt zur Kategorie der Arbeitsvisa und erlaubt Inhabenden den temporären Aufenthalt zur Arbeitsaufnahme in den USA. Gerne prüfen wir, ob sich Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden für die E-Kategorie qualifizieren. Sprechen Sie uns gerne an!

Registrierungsverfahren beim E-Visum

Sobald der erste Mitarbeiter bzw. die erste Mitarbeiterin eines Unternehmens ein E-Visum erhalten hat, gilt das Unternehmen als "E-registriert". Damit vereinfacht sich der Beantragungsprozess für weitere Visa und das Unternehmen kann so schneller und einfacher qualifizierte Mitarbeitende in die USA entsenden.

Im Gegensatz zu vielen anderen Arbeitsvisakategorien gibt es bei einem E-Visum keine Bedingung zur Mindestbeschäftigungszeit, d. h. grundsätzlich können auch neu eingestellte Mitarbeitende mit diesem Visum in die USA entsendet werden. In der Praxis ist es jedoch zunehmend schwierig, nachzuweisen, dass Spezialkenntnisse trotz geringer Beschäftigungszeit vorliegen.

Da das E-Visum relativ kostengünstig und das Beantragungsverfahren weniger zeitintensiv ist, stellt es allerdings immer eine prüfenswerte Alternative zu anderen US-Arbeitsvisa, wie beispielsweise dem L-Visum, dar.

E-Visa Beratung 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des richtigen US-Visums. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Beratungsgespräch!

KONTAKT

Voraussetzungen beim E-Visum

Das E-Visum beruht auf bilateralen Verträgen zwischen den Vereinigten Staaten und 50 bzw. 80 weiteren Ländern. Daher können nur Unternehmen aus diesen Vertragsländern das Visum in Anspruch nehmen. Eine Liste dieser Länder finden Sie auf der Internetseite des U.S. Department of State.

 

Unterkategorien des E-Visums

Das E-Visum gliedert sich in zwei Unterkategorien. Je nachdem, welche Zugangsvoraussetzungen das Unternehmen erfüllt, können sich Antragstellende für ein Visum der folgenden beiden Kategorien bewerben:

Unterkategorie

Name

Für wen

Gültigkeit

E-1 Visum

Treaty Trader bzw. Handelsvisum

Handeltreibende

Maximal 5 Jahre

E-2 Visum

Treaty Investor bzw. Investorenvisum

Investor:innen

Maximal 5 Jahre

 

Weitere Informationen, wie die jeweiligen Gültigkeitsdauern, Beantragungsprozesse oder Besonderheiten der beiden E-Visakategorien, finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.

Die wichtigsten Informationen zu dieser Visakategorie finden Sie auch hier, kurz zusammengefasst und kostenlos im PDF-Format zum Herunterladen.

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