Das H-1B Visum ermöglicht eine befristete Arbeitsaufnahme für ausländische Personen mit einem akademischen Abschluss bzw. einem Äquivalent und einem entsprechenden US-Arbeitsplatzangebot. Das H-1B Arbeitsvisum birgt allerdings aufgrund strenger Zugangsvoraussetzungen und zahlenmäßiger Limitierung viele Fallstricke und Hürden.
Bei der H-1B Kategorie handelt es sich um ein klassisches Arbeitsvisum für die USA, das jedoch ausschließlich hochqualifizierten Arbeitnehmer*innen vorbehalten ist. Das H-1B Visum wird von spezialisierten Fachkräften wie Ingenieur*innen, Wissenschaftler*innen und Architekt*innen beantragt, die für eine begrenzte Zeit in den USA arbeiten möchten.
Das H-1B Fachkräftevisum bietet sowohl US-Unternehmen, als auch ausländischen Mitarbeiter*innen eine Reihe von Vorteilen.
Das H-1B Visum ist unternehmensgebunden, d. h. offizielle Antragsteller*innen sind die US-Unternehmen für die zukünftigen Mitarbeiter*innen. Unabdingbare Voraussetzung ist deshalb ein konkretes Stellenangebot in den Vereinigten Staaten von einem US-Arbeitgeber. Die ausländische Person kann mit dem H-1B Visum ausschließlich für das US-Unternehmen tätig werden, welches den Antrag gestellt hat. Auch Non-Profit-, Regierungsorganisationen oder Bildungseinrichtungen (z. B. US-Universitäten) können als Antragsteller*innen fungieren.
Die zukünftige H-1B Position in den USA für die ausländischen Mitarbeiter*innen muss "H-1B fähig" sein, also einer Tätigkeit der Specialty Occupation entsprechen. Per Definition der US-Behörden sind damit Berufsfelder in den USA gemeint, die mindestens ein U.S. Bachelor's Degree voraussetzen oder ein entsprechendes Äquivalent im Arbeitsbereich. Darunter fallen hochqualifizierte Arbeitnehmer*innen u. a. der folgenden Berufsfelder:
Das Fachkräftevisum für Mediziner*innen, Architekt*innen & Co.
Es qualifizieren sich also nur solche Personen für ein H-1B Visum, die mindestens über ein U.S. Bachelor's Degree verfügen oder über einen außerhalb der USA erworbenen akademischen Abschluss als Äquivalent. Auch eine Kombination aus schulischer Qualifikation und Berufserfahrung, die als gleichwertig zu einem U.S. Bachelor's Degree anerkannt wurde, ist denkbar und kann mittels sogenannter Foreign Credential Evaluations bzw. Work Experience Evaluations in den Vereinigten Staaten nachgewiesen werden.
Die H-1B Visumkategorie ist zahlenmäßig limitiert und unterliegt einem Quotensystem, dem sogenannten H-1B Cap, welches jeweils für ein US-Steuerjahr gilt. Das US-Steuerjahr oder Fiscal Year, kurz FY, beschreibt den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober eines Jahres und dem 30. September des Folgejahres.
Insgesamt stehen pro Steuerjahr lediglich 85.000 H-1B Visa zur Verfügung. Während sich viele namhafte Unternehmen in den USA, wie Microsoft und Google, seit Jahren für eine Ausweitung des H-1B Programms aussprechen, stand die Administration um den Ex-Präsidenten Trump dieser Bewegung kritisch gegenüber. Ob mit einer Erhöhung dieser Quote unter dem neuen US-Präsidenten Joe Biden zu rechnen ist, muss abgewartet werden.
Die Anzahl an H-1B Visa verteilt sich auf zwei "H-1B Caps":
Typ der Obergrenze | Höhe der Obergrenze |
H-1B Regular Cap | 65.000 |
H-1B Master's Exemption | 20.000 |
Pro US-Steuerjahr können 65.000 H-1B Visa im H-1B Regular Cap erteilt werden für Personen, die über ein U.S. Bachelor's Degree, d. h. einen an einer amerikanischen Universität erworbenen Bachelorabschluss (oder höher) bzw. ein entsprechendes (im Ausland erworbenes) Äquivalent verfügen. Innerhalb dieses Kontingents sind allerdings noch 6.800 H-1B Visa für mögliche Antragsteller*innen aus Singapur und Chile reserviert.
Zusätzlich steht für Personen mit einem U.S. Master's Degree, d. h. einen an einer amerikanischen Universität erworbenen Masterabschluss, (oder höher) ein H-1B Master's Exemption Cap mit weiteren 20.000 Visa pro US-Steuerjahr zur Verfügung.
Achtung: Nicht alle amerikanischen Bildungseinrichtungen qualifizieren automatisch für das H-1B Master's Cap. An die US-Universitäten bzw. U.S. Colleges werden zwei Bedingungen gestellt:
Sollte eines der beiden Kriterien nicht erfüllt sein, qualifiziert sich der Bewerber bzw. die Bewerberin nicht für das H-1B Master's Cap und der Antrag würde abgelehnt werden. Eine gründliche Prüfung im Vorfeld ist demnach zwingend erforderlich. Ausländische Bewerber*innen könnten sich nämlich sehr wohl für das reguläre H-1B Cap qualifizieren.
H-1B Visa sind zahlenmäßig begrenzt
Die H-1B Cap Season für das US-Steuerjahr 2023 (FY 2023) startet am 1. April 2022. Ab diesem Zeitpunkt können amerikanische Unternehmen bzw. Organisationen innerhalb von 90 Tagen, d. h. bis 30. Juni 2022, ihre Anträge auf H-1B Visa für ausländische Mitarbeiter*innen einreichen mit dem Starttermin 1. Oktober 2022 (= frühestmöglicher Arbeitsbeginn).
Voraussetzung: Die H-1B Petition basiert auf einer gültigen, zufällig ausgewählten Vorab-Registrierung und wird für die in der entsprechenden ausgewählten Registrierung genannten Person (= Beneficiary) eingereicht.
Bei Erstanträgen konnten sich US-Arbeitgeber*innen im Zeitraum vom 1. März 2022 bis einschließlich 18. März 2022 kostenpflichtig über ein Online-Portal der USCIS registrieren. Pro Mitarbeiter*in bzw. pro Registrierung ist eine nicht erstattbare H-1B Electronic Registration Fee in Höhe von 10 US-Dollar fällig. Der Vorteil für US-Arbeitgeber, die bei der H-1B Pre-Registration leer ausgehen: Wer nicht ausgewählt wurde, erspart sich – im Vergleich zum bisherigen Auswahlverfahren – den Bearbeitungsaufwand für die Zusammenstellung der H-1B Akte. Die H-1B Vorregistrierung ist nämlich weder besonders kostspielig noch aufwendig.
Bei der H-1B Registrierung müssen folgende Informationen angegeben werden:
Informationen | Details |
US-Arbeitgeber*in (Petitioner) |
|
Ausländischer Mitarbeiter bzw. ausländische Mitarbeiterin (Beneficiary) |
|
Doppelte oder fehlerhafte Einträge können bis zum Ablauf der Registrierungsdeadline von US-Unternehmen gelöscht werden, um eine erneute kostenpflichtige Registrierung für den betreffenden Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin vorzunehmen. Nach Abschluss der Registrierungsphase werden bei doppelten Einträgen für ein und denselben Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin im Übrigen automatisch alle Registrierungen für diese Person für das US-Steuerjahr 2023 ungültig.
Das Auswahlverfahren für das Fiscal Year 2023 ist bereits abgeschlossen. Wie die USCIS mitteilte, hat die Behörde innerhalb der Registrierungsphase genug Registrierungen erhalten, um die angesetzte H-1B Quote zu erfüllen. Wie auch bereits in den Vorjahren gingen weitaus mehr H-1B Registrierungen für potenzielle H-1B Bewerber*innen ein als per H-1B Cap zur Verfügung stehen. Unter den registrierten Personen wurden bereits diejenigen benachrichtigt, welche per Zufallsprinzip (Losverfahren) gezogen wurden und die sich somit für die diesjährige Antragsrunde qualifizieren.
Unternehmen können im Online-Profil ihren Status überprüfen, ob sie für die weitere Antragsrunde zugelassen wurden, auf einer Warteliste stehen, disqualifiziert oder leider nicht berücksichtigt wurden.
Registrierte H-1B Anwärter*innen, die auf der Warteliste stehen, haben die Chance während des FY 2023 nachgezogen zu werden. Nur Unternehmen, deren potenzielle H-1B Bewerber*innen in der Registrierungsrunde ausgelost wurden, haben seit dem 01. April 2022 in einem 90-Tage Zeitfenster die Möglichkeit, ihre Anträge offiziell bei der US-Einwanderungsbehörde einzureichen.
Regelmäßig übersteigt die Nachfrage nach der H-1B Kategorie bei Weitem das Angebot an den zahlenmäßig begrenzten H-1B Visa, so dass ein computergeneriertes Zufallsverfahren (Random Selection) zum Einsatz kommt. Dabei werden aus dem Pool der über das Online-Portal vorab registrierten Personen diejenigen ausgelost, für die H-1B Anträge eingereicht werden können.
Erwartungsgemäß hat die Einwanderungsbehörde auch in diesem Jahr genügend elektronische Registrierungen für das Steuerjahr 2023 erhalten. Mit Ablauf des Registrierungszeitraums hat die USCIS auch die Statistiken der Bewerbungszahlen veröffentlicht. Für das FY 2023 haben sich 483.927 potenzielle Bewerber*innen registriert - dem gegenüber stehen allerdings nur 85.000 zur Verfügung stehende H-1B Visa. Per Zufallsverfahren ("Random Selection" wurden Ende März 2022 unter den ordnungsgemäß eingereichten Registrierungen diejenigen ausgewählt und benachrichtigt, die berechtigt sind einen H-1B Antrag für den in der Registrierung genannten Beneficiary zu stellen. Dabei ist die von der USCIS zufällig ausgewählte Menge an H-1B Antragsteller*innen hinreichend für die Erreichung des H-1B Caps (FY 2023). In diesem Jahr wurden 127.600 Personen ausgelost.
Nach Durchführung der H-1B Lotterie sind im Online-Profil der H-1B Registrierung für jede Registrierung (d. h. für jeden registrierten Begünstigten bzw. jede registrierte Begünstigte) eine der folgenden vier Statusmeldungen möglich:
Wichtig: Die Berücksichtigung durch die H-1B Lotterie beinhaltet nicht die automatische Bewilligung des H-1B Antrags durch die USCIS. Es bedeutet nur, dass das US-Unternehmen berechtigt ist, den Antrag einzureichen und, dass dieser von der US-Behörde bearbeitet wird.
Im Jahr 2021 gab die U.S. Citizenship and Immigration Services den Eingang von etwa 309.000 Registrierungen für die Teilnahme an den U.S. Regular Cap und Master's Cap Lotterien im Rahmen der jährlichen H-1B Quote bekannt. Die USCIS erhielt die höchsten jemals verzeichneten H-1B-Lotterieeinträge, weshalb die Chance, in dem H-1B Auswahlverfahren berücksichtigt zu werden, geringer denn je war.
Zahlreiche Arbeitgeber hatten angesichts der Schließungen und Geschäftsverluste infolge der COVID-19-Pandemie bei der letztjährigen Antragsrunde auf die Einreichung ihrer H-1B Anträge verzichtet. Die USCIS hatten daher erst im Juli und dann nochmals im August 2021 weitere Lotterien angekündigt, um die jährlichen H-1B Quoten nachträglich erfüllen zu können. Es war das erste Mal, dass das USCIS sich für eine dritte Lotterieziehung entschieden hat. Ob es auch in diesem Jahr Nachziehungen unter den auf der Warteliste stehenden H-1B Registrierten geben wird, bleibt abzuwarten.
Das Lotterieauswahlverfahren der registrierten Personen wird seit 2019 in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt, damit Kandidat*innen mit einem U.S. Master's Degree oder höher eine größere Chance auf eine Auswahl haben:
Antragsteller*innen, deren H-1B Petition im Losverfahren nicht berücksichtigt wurde, beraten wir über mögliche alternative Visaoptionen.
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Nicht alle H-1B Anträge sind vom Quotensystem bzw. der zahlenmäßigen Limitierung betroffen. Folgende H-1B Petitionen können immer bei der US-Einwanderungsbehörde eingereicht werden, sind also Cap Exempt:
Die Popularität des H-1B Visums für hochqualifizierte Arbeitnehmer*innen ist ungebrochen:
Bereits seit einigen Jahren übersteigt die Anzahl der potenziellen H-1B Bewerber*innen bei Weitem die zur Verfügung stehende H-1B Quote.
Seit dem FY 2021 müssen sich US-Unternehmen, die H-1B Visa für ausländisches Personal erhalten wollen, jeweils in einem festgelegten Zeitfenster im Frühjahr online registrieren. Erhält die US-Einwanderungsbehörde in diesem Zeitraum mehr potenzielle H-1B Anfragen als per H-1B Quote zur Verfügung stehen, findet ein Losverfahren statt. Lediglich für diese ausgelosten Personen können Unternehmen dann ab dem 1. April in einem 90-Tage-Zeitfenster die Petitionen bei der US-Einwanderungsbehörde einreichen.
US-Steuerjahr | Online - Registrierungs- zeitraum |
Losverfahren | Anzahl H-1B Registrierungen |
2023 |
01.03.2022- |
Ja | 483.927 |
2022 |
09.03.2021- |
Ja | 308.613 |
2021 |
01.03.2020- |
Ja | 275.000 |
Vor Einführung des H-1B Registrierungsverfahrens im Jahr 2020 gingen regelmäßig innerhalb kürzester Zeit ab dem Einreichungsstichtag 1. April mehrere hunderttausend H-1B Anträge bei der US-Einwanderungsbehörde ein. Die USCIS verhing dann für das entsprechende Fiscal Year einen Annahmestopp und loste aus den bis dahin erhaltenen H-1B Petitionen diejenigen aus, die bearbeitet wurden. Alle anderen Anträge wurden unbearbeitet zurückgesandt.
US-Steuerjahr | Datum des Antragsstopps | Werktage bis Antragsstopp |
H-1B Erstanträge unter dem Cap |
2020 |
05.04.2019 | 5 | 201.111 |
2019 |
06.04.2018 | 5 | 190.098 |
2018 |
07.04.2017 | 5 | 199.000 |
2017 |
07.04.2016 | 5 | 236.000 |
2016 |
07.04.2015 | 5 | 233.000 |
2015 |
07.04.2014 | 5 | 172.500 |
2014 |
05.04.2013 | 5 | 124.000 |
2013 |
11.06.2012 | 49 | |
2012 |
22.11.2011 | 162 | |
2011 |
26.01.2011 | 205 | |
2010 |
21.12.2009 | 182 | |
2009 |
07.04.2008 | 5 | 163.000 |
2008 |
03.04.2007 | 2 | 123.480 |
2007 |
26.05.2006 | 39 | |
2006 |
10.08.2005 | 91 |
Quelle: USCIS
Das Office of Foreign Labor Certification (OFLC) untersucht regelmäßig die folgenden Bereiche:
Die vollständige Statistik finden Sie auf der Webseite des U.S. Department of Labor, kurz DOL.
Der H-1B Visumantragsprozess gliedert sich in ein in der Regel vierstufiges Verfahren mit unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten.
Achtung: Alle H-1B Antragsteller*innen sollten genau darauf achten, jegliche Korrespondenz an das zuständige USCIS Service-Center zu senden, um Probleme bei der Antragstellung zu vermeiden. Auf der offiziellen USCIS-Webseite können Sie das korrekte USCIS Service-Center finden.
Beim H-1B Visum handelt es sich um ein komplexes und zeitaufwendiges Antragsverfahren. Die gesamte Beantragungsdauer umfasst durchschnittlich 3 bis 13 Monate. Die Bearbeitungszeiten teilen sich dabei in etwa wie folgt auf:
Grundsätzlich besteht für alle Anträge, die mit dem Formular I-129 (Petition for a Nonimmigrant Worker) bei der USCIS eingereicht werden – so auch beim H-1B Visum – die Möglichkeit, die langen Bearbeitungszeiten zu beschleunigen.
Möglich ist das mit dem Formular I-907 (Request for Premium Processing) und einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von aktuell 2.500 US-Dollar. Der Vorteil des Premium Processing Verfahrens ist, dass die USCIS Antragsteller*innen eine Antwort innerhalb von 15 Tagen garantiert. Die Antwort beinhaltet in der Regel eine Bewilligung oder aber auch eine Nachfrage (Request For Evidence, RFE) bzw. Ablehnung.
Alle weiteren I-129 Nichteinwanderungsanträge (wie beispielsweise L-1 oder O-1) sowie H-1B Verlängerungsanträge können das Premium Processing Verfahren in der Regel wie gewohnt nutzen.
Das H-1B Visum wird im Erstantrag auf maximal drei Jahre bewilligt und kann auf weitere drei Jahre verlängert werden. Die maximale Aufenthaltsdauer von sechs Jahren darf nur dann überschritten werden, wenn rechtzeitig eine arbeitsplatzbezogene Green Card von Seiten des US-Arbeitgebers bzw. US-Arbeitgeberin beantragt wurde (= AC-21 rule).
Ehepartner*innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten auf Antrag für denselben Zeitraum wie die Hauptantragsteller*innen ein abgeleitetes H-4 Visum.
Besonderheiten:
Die Beantragung einer EAD ist in Ausnahmefällen dann möglich, wenn sich die Ehepartner*innen (mit H-1B Status) bereits in einem laufenden Statusanpassungsverfahren auf Einwanderung (Green Card Verfahren) befinden.
Eine Pauschallösung für Antragsteller*innen, deren H-1B Antrag von der USCIS nicht berücksichtigt werden konnte, gibt es nicht.
Eine Strategie, die US-Arbeitgeber*innen verfolgen, ist das Ausweichen auf H-1B Anträge, die nicht unter das sogenannte H-1B Cap fallen (H-1B Cap Exemption) oder die Wahl eines Optional Practical Training (OPT) für F-1 Visuminhaber*innen. Allerdings kommt dieser "Ersatz" nicht für alle US-Arbeitgeber*innen infrage.
Letztlich bleibt noch die Prüfung weiterer Arbeitsvisa. In manchen Fällen kann beispielsweise die Beantragung eines L-1 Visums oder O-1 Visums in Betracht gezogen werden.
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