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Das B-1 in lieu of H-3 Visum ist eine Unterkategorie des B-1 Visums speziell für ausländische Personen, die in den USA an einem firmeninternen Training bzw. Ausbildungsprogramm teilnehmen. Nachfolgend stellen wir die Besonderheiten der B-1 in lieu of H-3 Kategorie vor.

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Was ist das B-1 in lieu of H-3 Visum?

Das B-1 in lieu of H-3 Visum stellt eine Mischung aus B-1 "Temporary Business Visitor" und H-3 "Nonimmigrant Trainee or Special Education Exchange Visitor" dar.

Diese Hybridkategorie kommt immer dann infrage, wenn H-3 Antragstellende unter bestimmten Umständen eher als B-1 Antragstellende eingestuft werden können. Grundvoraussetzung ist, dass die Person an einen US-Standort geht und dort ein innerbetriebliches Training oder eine Weiterbildung absolviert. Klassischerweise handelt es sich um reguläre Mitarbeitende, die zu firmeninternen Trainingszwecken zum US-Standort für eine Aufenthaltszeit von maximal 180 Tagen reisen.

Zudem müssen alle Zugangskriterien für die B-Kategorie erfüllt werden (keine Bezahlung aus den Vereinigten Staaten usw.).

In der Regel wird in dem Anmerkungsfeld des Visum der Zusatz "B-1 in lieu of H, per 9 FAM 402.2-5(F)" aufgenommen, um die Kategorie deutlich zu machen.

Voraussetzungen für ein B-1 in lieu of H-3 Visum

Eine ausländische Person kann sich für ein B-1 of H-3 Visum qualifizieren, wenn alle folgenden H-3 Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden:

  1. Das in den USA angestrebte Training wird im Heimatland der antragstellenden Person nicht angeboten.
  2. Die antragstellende Person geht keiner regulären Beschäftigung nach und ersetzt somit nicht die Arbeitskraft einer US-Amerikanerin / eines US-Amerikaners oder von Green Card Inhabenden, die mit unbegrenzter Aufenthaltsgenehmigung angestellt sind.
  3. Die antragstellende Person geht keiner produktiven Arbeit nach, es sei denn, es ist eine dem Training zugehörige und dafür notwendige Tätigkeit.
  4. Das Trainingsprogramm hilft der ausländischen antragstellenden Person dabei, die Karriere außerhalb der Vereinigten Staaten voranzutreiben.

Darüber hinaus müssen die Bedingungen für den Erhalt eines B-1 Visums erfüllt sein. Die antragstellende Person

  • darf nicht aus den USA bezahlt werden,
  • muss Rückkehrintentionen nachweisen können,
  • ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung haben etc.

Wichtig zu wissen ist, dass die Trainingsmaßnahmen von dem US-Konsulat / der US-Botschaft nicht anerkannt werden, wenn sie zu allgemein oder nicht zielgerichtet genug sind sowie keinem festen Zeitplan folgen. Auch das Tätigkeitsfeld im Unternehmen ist ein entscheidender Faktor: Die Aufgabenbereiche in den Vereinigten Staaten müssen etwas mit der bisherigen Tätigkeit gemein haben und auch außerhalb der USA nützlich sein. Ziel darf es in keinem Fall sein, das ausländische Personal im Anschluss des Trainings in der US-Firma zu rekrutieren.

Sonderfälle: ESTA, B-1 in lieu of H-3 oder Arbeitsvisum?

Sollte die antragstellende Person eine Staatsangehörigkeit besitzen, die das Reisen im Rahmen des Visa Waiver Program ermöglicht, kann das firmeninterne Training auch ohne ein B-1 Visums durchgeführt werden. Das Training darf allerdings nicht länger als 90 Tagen dauern.

Antragstellende Personen sollten insbesondere bei längeren Trainings mit einer Dauer von mehreren Monaten sehr schlüssig darstellen können, dass der geplante USA-Aufenthalt temporärer Natur ist, das Training zeitlich begrenzt ist und die antragstellende Person nach Beendigung des Trainings beabsichtigt, in ihr Heimatland zurückzukehren wird.

Ob ein B-1 in lieu of H-3 Visum für ein firmeninternes Training in den USA von den US-Konsularbeamt:innen genehmigt wird, hängt vom Einzelfall ab. Aufgrund der Besonderheit dieser Kategorie empfiehlt es sich, ausgewiesene Visa-Spezialist:innen hinzuzuziehen. Die Grenzen im Bereich der Trainingsvisa sind oft fließend.

So muss insbesondere geprüft werden, ob nicht ein J-1 Visum (Trainee / Intern) die geeignetere Kategorie darstellt oder ein reguläres H-3 Visum beantragt werden muss. Gerne helfen wir Ihnen dabei herauszufinden, welches Visum für Ihren ganz persönlichen Fall das richtige ist.

Lassen Sie sich umfassend zu Ihren Visa-Optionen beraten Unsere erfahrenen Consultants helfen Ihnen gerne weiter!

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