Aktualisiert am 26.06.2025
Interviewtermine für F-, J- und M-Visa sind wieder möglich – vorausgesetzt, Antragstellende legen ab sofort alle Social-Media-Accounts offen.
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Die US-Regierung hat ihren Stopp bei der Vergabe von Studentenvisa aufgehoben. Allerdings werden alle Antragstellenden eines F-, M- oder J-Visums ab sofort dazu aufgefordert, die Privatsphäre-Einstellungen ihrer Social-Media-Konten auf "öffentlich" zu stellen, um den US-Behörden die Überprüfung zur Feststellung der Identität und Zulässigkeit zur Einreise zu erleichtern.
Am 27. Mai 2025 erließ das US-Außenministerium (U.S. Department of State, DOS) eine weitreichende Anweisung, die alle US-Botschaften und US-Konsulate weltweit dazu verpflichtete, die Vergabe neuer Interviewtermine für F Academic Student, J Exchange Visitor und M Vocational or Nonacademic Student Visa bis auf Weiteres auszusetzen. Hintergrund war eine umfassende Überprüfung der internen Screening- und Prüfverfahren im Visumantragsprozess.
Seit dem 19. Juni 2025 sind nun wieder neue Interviewtermine möglich – allerdings unter verschärften Vorgaben im Hinblick auf die digitale Prüfung der Antragstellenden. Konkret verlangt das US-Außenministerium im Rahmen der neuen Richtlinie die Offenlegung sämtlicher Social-Media-Accounts. Diese müssen öffentlich einsehbar sein. Eine Weigerung, dieser Aufforderung nachzukommen, kann sich negativ auf die Entscheidung im Visumverfahren auswirken.
Die Terminvergabe durch die US-Konsulate wird derzeit schrittweise wieder aufgenommen. Während in einigen US-Konsulaten bereits Termine angeboten werden, gibt es weiterhin konsularische Vertretungen, in denen (noch) keine Termine verfügbar sind. Für Deutschland können aktuell nur Termine im US-Generalkonsulat Frankfurt / Main und München für F / J / M Visa-Interviews gebucht werden.
Die neuen Regelungen betreffen alle Antragstellenden in den Kategorien F, J und M – darunter internationale Studierende, Forschende, Au-pairs, Teilnehmende an Highschool- oder Austauschprogrammen sowie Praktikant:innen. Die Vorgaben gelten unabhängig von der jeweiligen Bildungseinrichtung oder dem konkreten Programm.
Ziel der erweiterten Überprüfungen ist laut US-Außenministerium die Identifizierung von Antragstellenden mit potenziell feindseligen Einstellungen gegenüber den USA.
Es ist mit einem erheblichen Andrang auf die verfügbaren Termine zu rechnen, was zu längeren Wartezeiten in den einzelnen konsularischen Vertretungen führt.
Personen, die dringend einen F, J oder M Interviewtermin benötigen, sollten bereits alle Antragsschritte vorgenommen haben, um nun schnell agieren zu können und einen Termin zu buchen.
Als spezialisierte Agentur für US-Visa sind wir dabei im Terminbuchungssystem für unsere Kund:innen unmittelbar freie Termine zu identifizieren und zu sichern.
Hintergrund der kurzfristigen Terminblockierung war, dass die US-Regierung die Social-Media-Aktivitäten von visumantragstellenden Personen der Kategorien F, J oder M künftig noch intensiver prüfen wird. Dies ist Teil umfassenderer Sicherheitschecks, die auch die Analyse öffentlicher Online-Äußerungen umfasst.
Diese erweiterten Sicherheitsüberprüfungen sind nun Teil des Visumantragsverfahrens in den US-Konsulaten weltweit. Nach deren Implementierung wurden neue Interviewtermine für die betroffenen Visakategorien freigegeben. Das U.S. State Department teilte mit, dass die erweiterten Social-Media-Screenings Auswirkungen auf die Abläufe, Prozesse und Ressourcenzuteilung der Konsularabteilungen haben werden.
Die Überprüfung von sozialen Medien betrifft sowohl visumantragstellende Personen als auch Inhabende von F-, J- und M-Visa, die sich derzeit in den Vereinigten Staaten aufhalten.
Mit sofortiger Wirkung werden alle Personen, die ein F-, M- oder J-Nichteinwanderungsvisum beantragen, gebeten, die Privatsphäre-Einstellungen aller ihrer Social-Media-Konten auf "öffentlich" zu setzen. Damit soll die Überprüfung zur Feststellung der Identität und Zulässigkeit zur Einreise ermöglicht werden.
Visumantragstellende Personen der Kategorien F, J und M sollten sämtliche Social‑Media‑Profile sorgfältig überprüfen, etwaige Beiträge, Kommentare etc. entfernen, die als kritisch oder missverständlich interpretiert werden könnten und anschließend auf "öffentlich" stellen.
Szenario | Mögliche Folgen |
Social Media Profil(e) "öffentlich" - keine problematische Inhalte | keine negativen Folgen zu erwarten |
Social Media Profil(e) "öffentlich" - problematische Inhalte | Verzögerungen im Antragsprozess, zusätzliche Überprüfungen oder ggf. Visumablehnung |
Social Media Profil(e) "privat" | Verdacht auf Verschleierung; das könnte zu Verzögerungen im Antragsprozess, zusätzliche Überprüfungen oder ggf. zur Ablehnung des Visums führen |
Wie sich die Überprüfung der Online-Aktivitäten in der Praxis auswirkt und welche Maßnahmen konkret umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Möglich sind zusätzliche Anforderungen wie die Bereitstellung von bestimmten sicherheitsrelevanten Unterlagen sowie längere Bearbeitungszeiten bzw. Wartezeiten auf die Passrückgabe durch intensivere Vorabprüfungen der Social-Media-Kanäle.
Nach ersten Rückmeldungen von Antragstellenden findet bereits im Vorfeld eine kurze Überprüfung der im DS-160 Formular angegebenen Social Media Accounts statt. Stehen diese auf "privat", werden die Antragstellenden während des Interviewtermins dazu aufgefordert, diese nachträglich auf "öffentlich" zu stellen und dies ggf. dem US-Konsulat mitzuteilen. Es gibt hier keine einheitlichen Verfahrensweisen, jedes US-Konsulat agiert eigenständig in diesen Prozessen.
Manche Antragstellende berichteten davon, von den Konsularbeamt:innen während des Interviews auf andere Social-Media-Profile angesprochen worden zu sein, die nicht im DS-160 Formular angegeben wurden. Oder es wurde direkt erfragt, ob noch weitere Social-Media-Profile vorliegen und diese mussten benannt werden (Plattform plus Benutzername).
Im Nachgang scheint dann eine eingehendere Prüfung nochmals stattzufinden, was zumindest in Deutschland aktuell die Zustellung der Reisepässe bzw. Visumerteilung verzögert.
Auch Personen, die sich bereits mit einem F-, J- oder M-Visum in den USA aufhalten, könnte schlimmstenfalls ein Widerruf ihres Visums und der damit verbundene Verlust des gültigen Aufenthaltsstatus drohen, wenn die US-Behörden bei Überprüfungen der Social-Media-Kanäle problematische Inhalte feststellen.
Was als "problematisch" erachtet wird, ist bis dato lediglich internen Handlungsanweisungen an die US-Konsulate zu entnehmen:
Am 4. Juni 2025 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump eine Proklamation mit dem Titel "Enhancing National Security by Addressing Risks at Harvard University", die erhebliche Einschränkungen für internationale Studierende und Forschende an der Harvard University vorsieht. Die Maßnahme wird mit nationalen Sicherheitsbedenken begründet und betrifft ausschließlich Harvard – keine andere US-Universitäten.
Sie setzt die Neuausstellung von F-, J- und M-Visa für neue Programme an der Harvard University für zunächst 6 Monate aus und verbietet betroffenen Personen die Einreise, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde.
US-Bezirksrichterin Allison Burroughs stoppte die Umsetzung der Proklamation bereits am 5. Juni 2025 per einstweiliger Verfügung. Die Blockade von Trumps Einreiseverbot für internationale Harvard-Studierende wurde mehrfach verlängert und bleibt nun unbefristet in Kraft solange das Verfahren weiterläuft.
Bis ein endgültiges Urteil fällt, dürfen US-Konsulate Visa für Harvard-Studierende weiter ausstellen und die Einreise bleibt erlaubt.
Die Proklamation betrifft alle ausländischen Staatsangehörigen, die ab dem 4. Juni 2025 neu an der Harvard University
Die Nationalität der Antragstellenden spielt dabei keine Rolle.
Darüber hinaus kann das US-Außenministerium bestehende US-Visa dieser Kategorien für internationale Harvard-Angehörige aberkennen, sofern sie noch nicht eingereist sind. Dies kann auch Personenkreise betreffen, die sich bereits mit den genannten US-Visa vor Ort in den USA aufhalten und die im Zuge der derzeit stattfindenden Sicherheitsüberprüfungen durch das U.S. Department of Homeland Security (DHS) und das U.S. Department of State (DOS) als ein Sicherheitsrisiko eingestuft werden.
Mehr als 7.000 internationale Studierende und Forschende an der Harvard University sind direkt von den Maßnahmen betroffen. Die Entscheidung könnte zudem den internationalen Ruf der Universität beeinträchtigen und dazu führen, dass sich künftig weniger internationale Bewerber:innen für Harvard entscheiden.
Die Proklamation gilt nicht für
Darüber hinaus können im Einzelfall individuelle Ausnahmen vom US-Außenminister oder US-Heimatschutzminister gewährt werden, wenn ein nachgewiesenes nationales Interesse der USA vorliegt.
Die US-Regierung begründet die Maßnahme mit nationalen Sicherheitsinteressen. Demnach habe Harvard bei der Weitergabe sicherheitsrelevanter Informationen über internationale Studierende nicht ausreichend mit den Behörden kooperiert. Zudem sei es zu einem Anstieg gewalttätiger Vorfälle auf dem Campus gekommen, auf die die Universität nicht angemessen reagiert habe. Auch finanzielle Zuwendungen aus dem Ausland, insbesondere aus China, weckten laut Regierung Bedenken – insbesondere hinsichtlich einer möglichen Einflussnahme auf Forschung und Technologie.
Harvard bezeichnete die Maßnahme als verfassungswidrig und reichte Klage gegen die US-Regierung ein. Auch andere Hochschulen und Organisationen (national und international) äußerten Kritik und warnten vor negativen Auswirkungen auf den internationalen akademischen Austausch.
Wie erwähnt wurde die Anwendung der Proklamation am 5. Juni 2025 durch eine einstweilige Verfügung eines US-Bundesgerichts vorübergehend gestoppt.
Bereits zuvor hatte das US-Heimatschutzministerium (DHS) Harvard die SEVP-Zertifizierung bzw. SEVIS-Registrierung entzogen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass Harvard keine internationalen Studierenden und Forschende mehr hätte aufnehmen können unter F- und J-Visa.
Ein US-Bezirksgericht stoppte diese Maßnahme jedoch vorläufig durch eine einstweilige Verfügung. Aktuell sind F-, J und M-Visuminhabende, die sich bereits in den USA aufhalten oder aber ein "bestehendes" Programm fortführen, weiterhin rechtlich abgesichert. Die abschließende richterliche Entscheidung steht weiterhin aus.
Die Proklamation stellt somit eine zusätzliche Maßnahme dar, die gezielt gegen die Harvard University gerichtet ist.
Die aktuellen Entwicklungen – darunter die Wiedereinführung der Interviewtermine für F-, J- und M-Visa in Verbindung mit verschärften Social-Media-Überprüfungen sowie die zusätzlichen Maßnahmen gegen Harvard – stehen im Kontext einer verstärkten sicherheitspolitischen Ausrichtung der US-Einwanderungspolitik.
Ein Auslöser für die strengeren Kontrollen sind unter anderem die landesweiten Proteste an US-Universitäten, bei denen sich auch internationale Studierende beteiligt haben. Die US-Regierung betont, dass Visumanträge künftig intensiver auf sicherheitsrelevante Aspekte geprüft werden, wozu auch die Analyse von Social-Media-Aktivitäten zählt. Im Fall von Harvard wurde auf angebliche Versäumnisse im Umgang mit campusbezogenen Protesten verwiesen.
Die jüngsten Maßnahmen der US-Regierung zeigen, wie schnell sich Rahmenbedingungen im Visumantragsprozess ändern können. Umso wichtiger ist es, diese frühzeitig zu planen und mit möglichst flexiblen Zeitfenstern zu arbeiten.
Personen, die eine Aus- oder Weiterbildung in den USA anstreben sowie Unternehmen mit USA-Bezug und deren Praktikant:innen sollten sich jetzt nicht verunsichern lassen, sondern auf zuverlässige Beratung und aktuelle Informationen setzen. Wir empfehlen, geplante Programme nicht voreilig zu stornieren, sondern die Lage genau zu beobachten und jetzt zügig Interviewtermine zu buchen.
Insbesondere F-, J- und M-Antragstellende bzw. Reisende für neue Programme an der Harvard University sollten sich eng mit der dortigen Administration abstimmen.
Wir stehen Ihnen weiterhin als verlässlicher Partner zur Seite. Unser US Visa Service Team ist täglich im System aktiv, erkennt frühzeitig Änderungen und informiert unsere Kund:innen laufend. Aktuell beobachten wir die Terminfreigaben genau und sichern für unsere Kund:innen unmittelbar verfügbare Interview-Slots.
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