Aktualisiert am 03.07.2026
Ein US-Bundesgericht hat die H-1B Zusatzgebühr von 100.000 US-Dollar aufgehoben. Sie muss aktuell nicht gezahlt werden. Die Regierung hat Berufung angekündigt; wir aktualisieren diesen Beitrag bei neuen Entwicklungen.
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Am 8. Juni 2026 hat ein US-Bundesgericht die im September 2025 eingeführte H-1B Zusatzgebühr von 100.000 US-Dollar aufgehoben. Für betroffene Petitionen muss die Abgabe derzeit nicht mehr gezahlt werden und zwar landesweit. Endgültig ist die Sache aber nicht, denn die Regierung hat Berufung angekündigt.
Am 19. September 2025 unterzeichnete Präsident Donald J. Trump die Proklamation „Restriction on Entry of Certain Nonimmigrant Workers". Sie sah eine zusätzliche Sondergebühr von 100.000 US-Dollar für bestimmte neue H-1B Anträge vor, in Kraft seit dem 21. September 2025, 0:01 Uhr (EDT). Die Gebühr knüpfte nicht an die bloße Einreichung der Petition bei der USCIS an, sondern an die Visaerteilung bzw. Einreise im konsularischen Verfahren. Für viele Unternehmen bedeutete das monatelange Unsicherheit; einige verhängten vorsorglich Ausreisestopps für H-1B Personal.
Am 8. Juni 2026 erklärte das US-Bundesbezirksgericht für den District of Massachusetts die Regelung für rechtswidrig und hob sie vollständig auf. Das Gericht wertete die Abgabe als Steuer. Eine Steuer dieser Größenordnung darf nach der US-Verfassung nur der Kongress einführen, nicht die Exekutive per Proklamation. Damit verstößt die Regelung gegen den Administrative Procedure Act (APA) und gegen die Gewaltenteilung. Das Urteil erging als Summary Judgment zugunsten von 20 klagenden Bundesstaaten und gilt landesweit.
Das Urteil ist erstinstanzlich. Die Regierung hat Berufung angekündigt und kann einen Aufschub beantragen, der die Gebühr vorübergehend wieder in Kraft setzen würde. In weiteren Verfahren (unter anderem in Washington D.C. und San Francisco) sind abweichende Entscheidungen möglich. Abschließend geklärt wird die Frage voraussichtlich erst in höherer Instanz. Bis dahin gilt: Gebühr ausgesetzt, Rechtslage weiter beobachten.
Diese Abgrenzung galt, solange die Gebühr in Kraft war. Sie wird wieder maßgeblich, falls ein Gericht die Regelung erneut aktiviert.
Betroffen waren:
Nicht betroffen waren:
Vorgesehen war zudem eine mögliche Ausnahme für Anträge im „nationalen Interesse", insbesondere für medizinische Fachkräfte. Konkrete Kriterien dazu wurden nie veröffentlicht.
Unternehmen, die die 100.000 US-Dollar bereits gezahlt haben, können unter Umständen eine Rückerstattung beantragen. Ein Verfahren dazu steht noch aus; das Gericht hat hierzu keine Vorgaben gemacht. Bewahren Sie Zahlungsnachweise und die zugehörige Petitionsdokumentation auf, damit ein späterer Antrag zügig gestellt werden kann.
Kein akuter Zahlungsdruck: Für neue Petitionen ist die Gebühr aktuell ausgesetzt. Laufende Entsendungs- und Antragsplanungen können fortgesetzt werden, insbesondere mit Blick auf die H-1B Runde ab März 2026. Bereits gezahlte Beträge dokumentieren (Zahlungsnachweis, Petition, Stichtagsbezug) für eine mögliche Rückerstattung. Den Fortgang der Berufung im Blick behalten, da ein Aufschub die Gebühr kurzfristig reaktivieren könnte. Bei Sonderkonstellationen (siehe unten) den Einzelfall prüfen lassen.
Ausgang der Berufung und ob ein Aufschub die Gebühr vorübergehend reaktiviert. Konkretes Rückerstattungsverfahren für bereits gezahlte Beträge. Abgrenzung bei Sonderkonstellationen (Cap-exempt-Petitionen von Universitäten, Forschungseinrichtungen und bestimmten Non-Profits sowie Grenzfälle zwischen Amendment, Transfer und Neuantrag), falls die Regelung wieder greift.
Datum:
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