Aktualisiert am 03.07.2026
Ein US-Bundesgericht hat die H-1B Zusatzgebühr von 100.000 US-Dollar aufgehoben. Sie muss aktuell nicht gezahlt werden. Die US-Regierung hat Berufung angekündigt; wir aktualisieren diesen Beitrag bei neuen Entwicklungen und halten Sie an dieser Stelle immer auf dem Laufenden.
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Am 8. Juni 2026 hat ein US-Bundesgericht die im September 2025 eingeführte H-1B Zusatzgebühr von 100.000 US-Dollar aufgehoben. Für betroffene Petitionen muss diese Gebühr derzeit nicht mehr gezahlt werden und zwar landesweit. Endgültig ist die Sache aber nicht, denn die Regierung hat Berufung angekündigt.
Am 19. September 2025 unterzeichnete Präsident Donald J. Trump die Proklamation „Restriction on Entry of Certain Nonimmigrant Workers". Sie sah eine zusätzliche Sondergebühr von 100.000 US-Dollar für bestimmte neue H-1B Anträge vor, in Kraft seit dem 21. September 2025. Die Gebühr fiel nicht bereits mit der Einreichung der Petition bei der USCIS an, sondern erst bei der Visaerteilung beziehungsweise der Einreise in die USA. Für viele Unternehmen führte dies über Monate zu erheblicher Planungsunsicherheit; einige verhängten vorsorglich Ausreisestopps für H-1B Beschäftigte. Die Regelung sorgte für einen Paukenschlag im US-Einwanderungsrecht und löste eine breite Debatte über ihre rechtliche Zulässigkeit sowie die Folgen für US-Unternehmen und betroffene Fachkräfte aus.
Am 8. Juni 2026 erklärte das US-Bundesbezirksgericht für den District of Massachusetts die Regelung für rechtswidrig und hob sie vollständig auf. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der 100.000-Dollar Abgabe nicht um eine zulässige Verwaltungsgebühr, sondern um eine Steuer. Eine Steuer dieser Größenordnung darf nach der US-Verfassung jedoch nur der Kongress beschließen, nicht die Exekutive durch mittels einer Proklamation. Damit verstößt die Regelung gegen den Administrative Procedure Act (APA) und gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Gewaltenteilung. Das Urteil erging als Summary Judgment zugunsten von 20 klagenden US-Bundesstaaten und gilt landesweit.
Das Urteil ist noch nicht rechtskrätigt. Die US-Regierung hat bereits Berufung angekündigt und kann einen Aufschub beantragen, der die Gebühr vorübergehend wieder in Kraft setzen würde. In weiteren Verfahren (unter anderem in Washington D.C. und San Francisco) sind abweichende Entscheidungen möglich. Abschließend geklärt wird die Frage voraussichtlich erst in höherer Instanz. Bis dahin gilt: Gebühr ausgesetzt, Rechtslage weiter beobachten.
Diese Abgrenzung galt, solange die Gebühr in Kraft war. Sie wird wieder maßgeblich, falls ein Gericht die Regelung erneut in Kraft setzt.
Betroffen waren:
Nicht betroffen waren:
Die Proklamation sah zudem eine mögliche Ausnahme für Anträge im „nationalen Interesse“ vor, insbesondere für medizinische Fachkräfte. Allerdings blieb unklar, nach welchen Kriterien diese Ausnahme gewährt werden sollte. Auch in anderen Bereichen bestanden erhebliche Auslegungsfragen, etwa dazu, welche Fallkonstellationen tatsächlich von der Zusatzgebühr erfasst waren. Verbindliche Leitlinien oder detaillierte Anweisungen der US-Behörden wurden nicht veröffentlicht. In der Praxis musste daher vielfach im Einzelfall geprüft werden, ob die Gebühr überhaupt anfiel oder eine Ausnahme in Betracht kam.
Unternehmen, die die 100.000 US-Dollar bereits gezahlt haben, könnten unter Umständen Anspruch auf eine Rückerstattung haben. Ein mögliches Verfahren dazu steht noch aus; das Gericht hat hierzu keine konkreten Vorgaben gemacht. Betroffene Unternehmen sollten daher Zahlungsnachweise sowie die zugehörigen Petitionsunterlagen sorgfältig aufbewahren, um auf ein mögliches Erstattungsverfahren vorbereitet zu sein.
Trotz der Gerichtsentscheidung sind noch einige Fragen offen. Insbesondere ist ungewiss,
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung empfiehlt es sich daher, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.
Datum:
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