Seiten
News

Aktualisiert am 27.06.2017

Streit um Einreiseverbot

Seit Anfang des Jahres gibt es in den USA einen offenen politischen Streit über das von Präsident Trump verhängte Einreiseverbot für Bürger bestimmter Länder. Der Oberste Gerichtshof der USA hat nun seine Entscheidung bekannt gegeben, dass Teile des Verbots in Kraft treten können.
Themen auf dieser Seite:
Zum Thema springen

Artikel teilen:

Flughafen Reise USA

America’s Supreme Court has spoken

Seit Anfang des Jahres gibt es in den USA einen offenen politischen Streit über das von Präsident Trump verhängte Einreiseverbot für Bürger bestimmter Länder. Der Oberste Gerichtshof der USA hat nun seine Entscheidung bekannt gegeben, dass Teile des Verbots in Kraft treten können.

Nur eine Woche nach seinem Amtsantritt überraschte Donald Trump die Welt mit der Unterzeichnung einer Executive Order, die unter anderem die Beantragung von Visa und die Einreise in die USA für Bürger aus sieben mehrheitlich muslimischen Ländern für einen Zeitraum von 90 Tagen aussetzte.

Nach der Ankündigung brach auf den Flughäfen Chaos aus, und Menschen auf der ganzen Welt gingen auf die Straße, um gegen die Durchführungsverordnung zu protestieren, die in den Vereinigten Staaten durch einen Gerichtsbeschluss schnell wieder aufgehoben wurde.

Am 6. März 2017 veröffentlichte die Trump-Administration eine neue, überarbeitete Version der ursprünglichen Durchführungsverordnung. Der überarbeitete Erlass gilt als "leichtere" Version des ersten Erlasses und nahm den Irak nicht in die Liste der verbotenen Länder auf, aber Bürger aus dem Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen sind weiterhin betroffen. In dem neuen Erlass wurde auch erneut festgelegt, wo Ausnahmen gelten können.

Auch diese Executive Order stieß auf Widerstand, und viele Gerichte ordneten an, das Verbot zu blockieren, damit es nicht in Kraft treten kann. Anfang Juni wandte sich die Trump-Administration dann an den Obersten Gerichtshof der USA, um zu entscheiden, ob er die Urteile der unteren Instanzen aufrechterhalten oder das Einreiseverbot in Kraft treten lassen soll.

DIE ENTSCHEIDUNG DES OBERSTEN GERICHTS DER USA

Der Oberste Gerichtshof der USA hat seine Entscheidung am Montag, den 26. Juni 2017, offiziell bekannt gegeben.

Zunächst teilte der Oberste Gerichtshof der USA in seiner Entscheidung mit, dass er die Argumente der Trump-Administration anhören werde und dass die Berufung wahrscheinlich im Oktober stattfinden werde.

Darüber hinaus kündigte der Oberste Gerichtshof der USA an, dass er die Sperre der Anordnung vom März teilweise aufheben wird. Diese Teilaufhebung wird innerhalb von 72 Stunden erfolgen und am Donnerstag, den 29. Juni 2017, in Kraft treten.

Konsequenzen für Reisende, Visumantragsteller und Visuminhaber

Voraussichtlich werden am Donnerstag, den 29. Juni 2017, vor allem die folgenden Regelungen in Kraft treten:

Staatsangehörige der folgenden sechs Länder dürfen für 90 Tage (voraussichtlich bis zum 27. September 2017) nicht in die USA reisen oder ein US-Visum beantragen: Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen.

U.S. Reisende, die nicht betroffen sind

Bürger der oben genannten sechs Länder sind von dem Einreiseverbot nicht betroffen, wenn:

Sie sind Lawful Permanent Residents (Inhaber einer Green Card)
vor dem 29. Juni 2017 legal in die Vereinigten Staaten eingereist sind oder sich bereits in den USA befinden
noch kein Visum für die USA haben, aber z.B. ein Advance Parole Reisedokument besitzen
Sie haben eine doppelte Staatsbürgerschaft und können mit einem zweiten Reisepass aus einem Land, das nicht auf der Verbotsliste steht, in die USA einreisen, haben ein US-Visum ausgestellt bekommen oder beantragen gerade eines für die zweite Staatsbürgerschaft
Sie sind Diplomaten, NATO-Beamte, Inhaber eines C-2- oder G-1-, G-2-, G-3- oder G-4-Visums sowie Antragsteller
Sie haben bereits den Flüchtlingsstatus

Auch Personen, die in die oben genannten Länder gereist sind und eine andere Staatsangehörigkeit als die der verbotenen Länder besitzen, sind nicht betroffen. Sie können weiterhin in die USA reisen.

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA werden Ausnahmen von dem Einreiseverbot und der Aussetzung von Visumanträgen für die folgenden Personengruppen gemacht

Bürger der sechs Länder, die derzeit in den USA ein offenes Verfahren gegen die Executive Order haben
Staatsangehörige der sechs Länder, die sehr enge familiäre Beziehungen in den USA nachweisen können
Staatsangehörige der sechs Länder, die eine echte Beziehung zu einer amerikanischen Organisation nachweisen können

Der letzte Punkt lässt viel Spielraum für Interpretationen. Der U.S. Supreme Court hat zum jetzigen Zeitpunkt zum Ausdruck gebracht, dass nachweisbare Familienbesuche, ein Studium oder die Annahme eines Jobs bei einem amerikanischen Arbeitgeber weiterhin erlaubt sein müssen. Das würde bedeuten, dass Personen mit einem Studentenvisum (F-1), einem Arbeitsvisum (z.B. E, L, H, O) oder Staatsangehörige der betroffenen Länder, die enge Verwandte in den USA besuchen, weiterhin in die USA einreisen dürfen bzw. ihren Visumsantrag weiter stellen können.

Zum jetzigen Zeitpunkt haben weder die Trump-Administration noch eine andere zuständige US-Behörde (US-Außenministerium, US-Zoll- und Grenzschutzbehörde, US-Heimatschutzministerium) eine offizielle Stellungnahme abgegeben.

UNSERE EMPFEHLUNG

1. Wir raten allen betroffenen Bürgern, die sich derzeit mit einem Einwanderungs- oder Nichteinwanderungsvisum in den Vereinigten Staaten aufhalten, auf Nummer sicher zu gehen und die USA nicht zu verlassen, solange ihr Visumstatus noch gültig ist. Auch Personen, die aufgrund der o.g. Ausnahmen offensichtlich nicht von der Anordnung betroffen sind, wird geraten, die USA nicht zu verlassen. Zumindest solange nicht, bis die zuständigen US-Behörden eine offizielle Stellungnahme abgeben.

2. Personen aus den betroffenen Ländern, die sich derzeit nicht in den USA aufhalten und z.B. über ein gültiges Arbeits- oder Studentenvisum (F, E, L, H, O) verfügen, sollten ernsthaft in Erwägung ziehen, vor dem 29. Juni in die Vereinigten Staaten zu reisen.

Datum:

Aktualisiert am 27.06.2017