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Aktualisiert am 05.06.2025

Auswirkungen der neuen Trump-Administration auf US-Visa und US-Einreisebestimmungen

Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump im Januar 2025 hat sich die Dynamik der US-Einwanderungspolitik spürbar verändert, mit zahlreichen Anpassungen und neuen Entwicklungen. Wir geben einen Überblick.

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Bild vom Trump Tower

Mit der zweiten Amtszeit von Donald Trump, die am 20. Januar 2025 begann, erwarteten Expert:innen bedeutende Veränderungen bei den US-Einreisebestimmungen und insbesondere bei der Vergabe von US-Arbeitsvisa.

Wie zu vermuten war, handelte die Trump-Administration rasch und gut vorbereitet mit neuen Dekreten (= Executive Orders) und präsidialen Maßnahmen (= Presidential Actions) , um direkt an die Initiativen aus Trumps erster Amtszeit anzuknüpfen. Zudem hob US-Präsident Trump am Tag der Amtseinführung zahlreiche Presidential Proclamations und Executive Orders von seinem Amtsvorgänger Joe Biden auf.

Der US-Präsident kann beispielweise durch Executive Orders die Arbeitsweise der Bundesregierung ohne Zustimmung des Kongresses steuern. Die betroffenen Bundesbehörden sind verpflichtet, diese Anordnungen umzusetzen, wobei die Fristen je nach Inhalt variieren können. Allerdings können Gerichte die Verfassungsmäßigkeit solcher Anordnungen überprüfen und sie gegebenenfalls durch einstweilige Verfügungen blockieren, was die Umsetzung verzögern oder verhindern kann.

Reisebeschränkungen und Einreisekontrollen

Am 20. Januar 2025 unterzeichnete Präsident Trump die Executive Order "Protecting the United States from Foreign Terrorists and Other National Security and Public Safety Threats".

Sie bildet die Grundlage für eine am 4. Juni 2025 erlassene Proklamation, die ab dem 9. Juni 2025 in Kraft tritt. Ziel ist es, potenzielle Sicherheitsrisiken durch eine verstärkte Kontrolle und Einschränkung der Einreise von Staatsangehörigen aus bestimmten Ländern zu minimieren.

Einreiseverbot für bestimmte Länder

Die neuen Maßnahmen betreffen Staatsangehörige aus insgesamt 19 Ländern. Je nach Herkunftsland gelten vollständige oder teilweise Einreise- und Visaverbote.

Auswirkungen auf US-Visumanträge

Staatsangehörige der betroffenen Länder können keine US-Visa mehr erhalten und nicht mehr in die USA einreisen. Ausnahmen gelten u. a. für Inhabende von Green Cards, bereits ausgestellter gültiger US-Visa und bestimmte Fälle mit nationalem Interesse.

Handlungsempfehlung für Unternehmen und USA-Reisende

US-Unternehmen, internationale Organisationen und Einzelpersonen sollten bei Reisen in die USA prüfen, ob Mitarbeitende oder Partner:innen von den Einreisebeschränkungen betroffen sein könnten. Frühzeitige Rücksprachen mit Visa-Expert:innen und eine sorgfältige Reiseplanung sind dringend empfohlen.

Strengere Kontrollen und Prüfungen bei US-Arbeitsvisa

Prüfungen bei US-Arbeitsvisa

Für US-Arbeitsvisa wie H-1B Visa, L-1 Visa und E-Visa sind strengere Überprüfungen zu erwarten. Es wird davon ausgegangen, dass das US-Heimatschutzministerium (DHS), das US-Arbeitsministerium (DOL) und das US-Justizministerium (DOJ) intensivere Kontrollen durchführen werden. Besonders betroffen könnten sein:

"America First Trade Policy"

Das Memorandum "America First Trade Policy" vom 20. Januar 2025 baut auf der früheren "Buy American and Hire American"-Politik auf und zielt darauf ab, die US-Wirtschaft zu stärken, die legale (Arbeits-)Einwanderung zu begrenzen und die Beschäftigung von US-Bürgern zu fördern. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Neuausrichtung internationaler Handelsbeziehungen, der Bekämpfung unfairer Handelspraktiken und der Analyse von Handelsdefiziten. Diese Politik knüpft an frühere Initiativen an, erweitert jedoch den Fokus auf umfassendere strukturelle Reformen im Handelssystem.

Die "America First Trade Policy" könnte eine striktere Prüfung bzw. vermehrte Nachfragen (Request for Evidence - RFE) und höhere Ablehnungsquoten für Arbeitsvisa nach sich ziehen, was vor allem Unternehmen in den USA betreffen dürfte, die auf ausländische Fachkräfte angewiesen sind.

Bereits in der ersten Amtsperiode wurden beispielsweise E-Visumanträge im US-Konsulat deutlich strenger überprüft, insbesondere auf die Notwendigkeit des Personaleinsatzes. Und die bereits erwähnte RFE-Quote bei L-1 Antragsverfahren über die USCIS stieg deutlich an, was zu Antragsverzögerungen führte.

H-1B Visa

Die Vergabe von H-1B Visa wird voraussichtlich stärker reglementiert werden und es könnte strengere Auflagen zum Erhalt eines H-1B Visums geben.

Änderungen der Visumantragsverfahren

H-1B Visumerneuerung

Es wird spekuliert, dass das neu eingeführte H-1B Visa Renewal Pilot Program in der zweiten Amtszeit von Trump ausgesetzt werden könnte und damit gleichzeitig die geplante Ausweitung des Programms auf weitere Visumkategorien. Hintergrund war die Option, Visumerneuerungen direkt innerhalb der USA vorzunehmen, auch, um die US-Konsulate weltweit zu entlasten. Dies könnte sich direkt auf Visumerneuerungen auswirken und zu weiteren Verzögerungen im Visumantragsprozess führen.

Interview Waiver Program

Ein weiteres Thema ist das Interview Waiver Program, das eingeführt wurde, um den Visumantragsprozess zu beschleunigen. Wie erwartet wurde die postalische Visumbeantragung wieder verstärkt eingeschränkt. Dies führt zu verlängerten Wartezeiten für Visa-Termine und einer erhöhten Belastung der US-Konsulate.

Premium Processing

Vereinfachte Verfahren, wie die gemeinsame Einreichung und das Premium Processing für I-129 und I-539 Anträge über die US-Einwanderungsbehörde, könnten eingeschränkt werden.

Dies würde den administrativen Aufwand erheblich erhöhen und zu längeren Bearbeitungszeiten führen.

Begleitende Ehepartner:innen

Zur Debatte steht ebenfalls eine eventuelle Abschaffung der L2S- und E2S-Regelungen für begleitende Ehepartner:innen von Inhabenden bestimmter US-Arbeitsvisa. Dadurch wäre die (erneute) Beantragung einer eigenständigen Allgemeinen Arbeitserlaubnis (EAD) nötig, was mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden wäre.

F-/J-/M Visa für Aus- und WEiterbildung 

Zuletzt wurde die Vergabe neuer F, J und M Visa-Interviewtermine weltweit ausgesetzt und es wurden Einschränkungen für die Harvard University erlassen.

Public Charge Rule

Des Weiteren könnte auch eine erneute Einführung der Public Charge Rule für Einwanderungsvisumkategorien (Immigrant Visa - IV) und Nichteinwanderungsvisumkategorien (Nonimmigrant Visa - NIV) die Antragsverfahren weiter verkomplizieren.

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Auswirkungen auf USCIS-Verfahren

Unter der neuen Trump-Regierung ist mit einer Rückkehr zu strengeren Richtlinien zu rechnen. Darunter könnte zum einen die Aufhebung der Regel fallen, die Beamt:innen der US-Einwanderungsbehörde USCIS erlaubt, frühere (Antrags-)Genehmigungen zu berücksichtigen, beispielsweise bei L-1 Verlängerungen. Dies würde bedeuten, dass USCIS-Beamt:innen Anträge ohne Berücksichtigung vorheriger Bewilligungen neu bewerten müssen, was voraussichtlich zu weiteren Nachfragen (Request for Evidence - RFE) und Ablehnungen führen könnte, selbst wenn Arbeitnehmende langfristig beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind.

Wie bereits erwähnt, ist eine deutliche Zunahme von RFEs durch die USCIS zu erwarten. Dies dürfte den administrativen Aufwand für Unternehmen mit Standorten in den USA erheblich erhöhen, da zusätzliche Dokumente und Nachweise eingereicht werden müssen. Gleichzeitig werden sich die Bearbeitungszeiten für USCIS-Petitionen verlängern, was sowohl die Planungssicherheit als auch die zeitgerechte Einstellung von ausländischen Fachkräften beeinträchtigen könnte. Im ungünstigsten Fall könnten vermehrte RFEs zu einer höheren Ablehnungsquote führen, was Unternehmen vor zusätzliche Herausforderungen stellt, insbesondere bei der Besetzung kritischer Positionen durch qualifizierte internationale Fachkräfte.

Bild von der U.S. Citizenship and Immigration Services

Zusätzlich wird ein Personalabbau bei der U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) erwartet, was zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen führen dürfte.

Einführung von Abschiebeinitiativen und Einschränkung humanitärer Programme

Ein weiteres zentrales Thema sind die angekündigten Abschiebeinitiativen, die sich gegen Personen ohne gültige US-Aufenthaltsgenehmigung richten sollen. 

Des Weiteren könnten zahlreiche humanitäre Programme, wie DACA (Deferred Action for Childhood Arrivals) und TPS (Temporary Protected Status Program), entweder eingestellt oder nicht verlängert werden.

Schließlich ist eine Fortsetzung und Ausweitung der strengen Überprüfungsmaßnahmen im Rahmen des Extreme Vetting Program nicht auszuschließen. Dies könnte zu einer gründlicheren Überwachung von biometrischen und biografischen Daten, Informationsflüssen sowie einem verstärkten Austausch mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten führen. Auch Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollen, die unter der Aufsicht der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) und anderer damit verbundener US-Behörden stehen, könnten verstärkt werden.

Bild vom Trump Tower

Empfehlungen für Unternehmen

Mit der möglichen Einführung strengerer US-Einwanderungsbestimmungen müssen Unternehmen verschiedene Aspekte beachten, wenn ihre Mitarbeitenden Visa für die USA beantragen oder in die Vereinigten Staaten einreisen. Hier sind einige grundlegende Empfehlungen, die Ihnen helfen, den Prozess reibungslos zu gestalten:

  1. Einhaltung von Vorschriften: Halten Sie sich über aktuelle Visabestimmungen und Einschränkungen auf dem Laufenden, die den Personaleinsatz in den USA betreffen. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden über geeignete US-Visa verfügen und auch vor Ort in den USA alle einwanderungsrechtlichen Auflagen eingehalten werden. Mit uns als erfahrenem Visumdienstleister an Ihrer Seite bleiben Sie stets informiert.
  2. Dokumentation: Achten Sie bei Visumantragsprozessen darauf, dass vollständige und präzise Unterlagen eingereicht werden. Eine strengere Prüfung kann die Wahrscheinlichkeit von Nachfragen oder Ablehnungen erhöhen, weshalb eine ordnungsgemäße Dokumentation unerlässlich ist. Gerne unterstützen wir Sie bzw. Ihr Personal beim Visumantragsprozess. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung.
  3. Planung: Seien Sie auf längere Bearbeitungszeiten vorbereitet und planen Sie wichtige Visumantragsverfahren frühzeitig ein. Beachten Sie zudem, dass es zu längeren Wartezeiten auf Termine, generellen Verzögerungen in Antragsverfahren (auch bei Verlängerungsanträgen) und intensiveren Überprüfungen kommen kann.
  4. Mitarbeitendenkommunikation: Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über mögliche Einschränkungen, bereiten Sie diese gut auf Interviewtermin und / oder die USA-Einreise vor. Stellen Sie die Einhaltung der einwanderungsrechtlichen Vorschriften sicher. Auch hier unterstützen wir Sie bzw. Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden in allen einwanderungsrechtlichen Fragen.

Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die potenziellen Änderungen vorbereiten und flexibel auf neue Anforderungen reagieren. Wie, ab wann und in welcher Form welche Maßnahmen greifen werden, ist aktuell noch nicht absehbar. Gab es, wie erwähnt, bereits in der ersten Amtszeit von Donald Trump nicht unerhebliche Hürden beim Visumantragsprozess, so konnten diese bei guter Vorbereitung bei einem Großteil der Antragstellenden trotzdem weiterhin zum Visumerhalt führen.

Wir stehen unseren Kund:innen beratend und unterstützend zur Seite, um möglichen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen.

Fazit

Mit der zweiten Amtszeit von Donald Trump werden erhebliche Veränderungen im Visumantragsprozess erwartet. Insbesondere Unternehmen, die auf internationale Fachkräfte angewiesen sind, müssen sich auf

  • eine striktere Prüfung,
  • längere Bearbeitungszeiten und
  • eine höhere Ablehnungsquote

bei der Vergabe von US-Visa einstellen. Es ist zu erwarten, dass die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen, die Einführung neuer Einreisebeschränkungen und die Abschaffung vereinfachter Verfahren die Visumbeantragung und die Einreise in die USA erschweren könnten.

Datum:

Aktualisiert am 05.06.2025