Aktualisiert am 16.04.2026
Die USA verschärfen ihre Sicherheitsprüfungen weiter und weiten die verpflichtende Kontrolle öffentlich sichtbarer Social‑Media‑Profile auf zahlreiche weitere Visakategorien aus.
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Die U.S. Department of State verschärft die Sicherheitsprüfungen im Visumverfahren: Social-Media-Profile werden künftig bei deutlich mehr Visaanträgen systematisch in die Bewertung einbezogen.
Die Maßnahme ist Teil einer Entwicklung, die seit 2025 schrittweise umgesetzt wird.
Seit Ende März 2026 wurde die erweiterte Online-Prüfung auf zusätzliche Nichteinwanderungsvisa ausgeweitet. Neben bereits betroffenen Gruppen wie Studierenden (F, M), Teilnehmenden an Austauschprogrammen (J) und Fachkräften (H-1B) gelten die Vorgaben nun auch für weitere Personen.
Im Visumantragsprozess werden Antragstellende der betroffenen Visumkategorien angewiesen:
Ziel ist es, dass Konsularbeamt:innen Profile, Beiträge, Bilder und Interaktionen umfassend einsehen und bewerten können.
Eine fehlende Offenlegung oder eingeschränkte Zugänglichkeit kann sich negativ auf das Verfahren auswirken, bis hin zu Verzögerungen oder einer Ablehnung des Visumantrags.
Die erweiterten Prüfungen gelten nun für folgende Gruppen:
Diplomatisches Umfeld
Arbeits- und Austauschprogramme
Familien- und Verlobtenvisa
Schutz- und Sonderprogramme
US-Behörden werten Social-Media-Inhalte gezielt im Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte aus, etwa Hinweise auf Extremismus, Gewaltbereitschaft oder entsprechende Netzwerke. Auch potenziell staatsfeindliche oder anti-amerikanische Äußerungen gegenüber den USA können berücksichtigt werden. Zudem kann geprüft werden, ob die Online-Präsenz mit den Angaben im Visumantrag konsistent ist.
Entwicklung seit 2025
Die aktuellen Änderungen bauen auf mehreren Schritten auf:
Datum:
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