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Aktualisiert am 16.04.2026

Social-Media-Prüfung auf weitere US-Visakategorien ausgeweitet

Die USA verschärfen ihre Sicherheitsprüfungen weiter und weiten die verpflichtende Kontrolle öffentlich sichtbarer Social‑Media‑Profile auf zahlreiche weitere Visakategorien aus.

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Mit der jetzt angekündigten Ausweitung der Online-Prüfung auf weitere US‑Visakategorien setzt sich eine Entwicklung fort, die bereits 2025 mit Studierenden, Austauschprogrammen, H‑1B Fachkräften und den ersten ESTA‑Plänen begonnen hat. Für Reisende und Unternehmen bedeutet das: Social‑Media‑Profile, digitale Spuren und zusätzliche Datensätze rücken endgültig ins Zentrum der Visums- und ESTA‑Entscheidungen.

Was jetzt konkret neu ist

  • Seit 30. März sollen neben H‑1B/H‑4 und F/M/J nun auch A‑3, C‑3 (Hausangestellte), G‑5, H‑3, H‑4 (zu H‑3), K‑1, K‑2, K‑3, Q, R‑1, R‑2, S, T und U flächendeckend einer erweiterten Online‑Prüfung unterzogen werden.
  • Alle Antragstellenden dieser Nichteinwanderungsvisa werden angewiesen, ihre Social‑Media‑Konten während des Verfahrens auf „öffentlich“ bzw. „offen“ zu stellen, damit Konsularbeamt:innen Profile, Posts, Bilder und Kommentare einsehen können.
  • Das Außenministerium betont erneut, dass jede Visaentscheidung als Entscheidung der nationalen Sicherheit gewertet wird und ein Visum ein Privileg, kein Recht ist.

Wie es dazu kam: F/M/J und H-1B als Vorläufer

  • Bereits 2025 wurde für F‑, M‑ und J‑Visumantragstellende eine intensivere Social‑Media‑Kontrolle angewiesen, insbesondere nach internen Vorgaben des Außenministeriums an die Konsulate weltweit.
  • Im Dezember 2025 folgte der nächste Schritt: Seit 15. Dezember müssen alle H‑1B Fachkräfte und deren H‑4 Angehörige ihre Social‑Media‑Profile vollständig auf „öffentlich“ stellen; Konsularbeamt:innen prüfen seither systematisch öffentlich zugängliche Online‑Inhalte.
  • Parallel dazu wurden in der US‑Einwanderungsbehörde (USCIS) 2025 ein zentrales „Vetting Center“ und neue Prüfroutinen etabliert, die ausdrücklich auch offene Online‑Quellen und Social Media in die Sicherheitsbewertung einbeziehen.

Erklärung zu den Visakategorien

Für die folgenden Visakategorien müssen die Social-Media-Profile zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Prüfung durch die US-Behörden auf öffentlich gestellt werden.

Diplomatisches Umfeld

  • A-3: Hausangestellte von Inhabenden eines A-Visums (Diplomaten, Regierungsvertreter)
  • C-3: Regierungsbeamt:innen auf der Durchreise durch die USA (inkl. ggf. Hausangestellte)
  • G-5: Hausangestellte von Mitarbeitenden internationaler Organisationen

Arbeits- und Austauschprogramme

  • H-3: Teilnehmende an Trainings- oder Austauschprogrammen 
  • Q: Teilnehmende an internationalen Kulturaustauschprogrammen (z. B. Themenparks)
  • R-1: Religiöse Beschäftigte (z. B. Priester, Missionare)
  • R-2: Angehörige von R-1 Visuminhabenden

Familien- und Verlobtenvisa

  • K-1: Verlobte von US-Staatsbürger:innen
  • K-2: Kinder von K-1-Antragstellenden
  • K-3: Ehepartner:innen von US-Staatsbürger:innen

Schutz- und Sonderprogramme

  • S: Personen, die Strafverfolgungsbehörden unterstützen
  • T: Opfer von Menschenhandel
  • U: Opfer bestimmter Straftaten, die mit Behörden kooperieren

Datum:

Aktualisiert am 16.04.2026