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Aktualisiert am 16.04.2026

USA weiten Social-Media-Prüfungen auf weitere Visakategorien aus

Die USA verschärfen ihre Sicherheitsprüfungen weiter und weiten die verpflichtende Kontrolle öffentlich sichtbarer Social‑Media‑Profile auf zahlreiche weitere Visakategorien aus.

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Die U.S. Department of State verschärft die Sicherheitsprüfungen im Visumverfahren: Social-Media-Profile werden künftig bei deutlich mehr Visaanträgen systematisch in die Bewertung einbezogen.

Die Maßnahme ist Teil einer Entwicklung, die seit 2025 schrittweise umgesetzt wird.

Was jetzt neu ist

Seit Ende März 2026 wurde die erweiterte Online-Prüfung auf zusätzliche Nichteinwanderungsvisa ausgeweitet. Neben bereits betroffenen Gruppen wie Studierenden (F, M), Teilnehmenden an Austauschprogrammen (J) und Fachkräften (H-1B) gelten die Vorgaben nun auch für weitere Personen.

Im Visumantragsprozess werden Antragstellende der betroffenen Visumkategorien angewiesen:

  • ihre Social-Media-Accounts anzugeben und
  • diese für die Dauer des Verfahrens öffentlich zugänglich zu machen.

Ziel ist es, dass Konsularbeamt:innen Profile, Beiträge, Bilder und Interaktionen umfassend einsehen und bewerten können.

Eine fehlende Offenlegung oder eingeschränkte Zugänglichkeit kann sich negativ auf das Verfahren auswirken, bis hin zu Verzögerungen oder einer Ablehnung des Visumantrags.

Neu betroffene Visakategorien

Die erweiterten Prüfungen gelten nun für folgende Gruppen:

Diplomatisches Umfeld

  • A-3: Hausangestellte von Diplomat:innen und Regierungsvertreter:innen
  • C-3: Regierungsbeamt:innen auf der Durchreise
  • G-5: Hausangestellte von Mitarbeitenden internationaler Organisationen

Arbeits- und Austauschprogramme

  • H-3: Teilnehmende an Trainingsprogrammen 
  • Q: Teilnehmende an internationalen Kulturaustauschprogrammen
  • R-1: Religiöse Beschäftigte
  • R-2: Familienangehörige von R-1 Visuminhabenden

Familien- und Verlobtenvisa

  • K-1: Verlobte von US-Staatsbürger:innen
  • K-2: Kinder von K-1-Antragstellenden
  • K-3: Ehepartner:innen von US-Staatsbürger:innen

Schutz- und Sonderprogramme

  • S: Unterstützung von STrafverfolgungsbehörden
  • T: Opfer von Menschenhandel
  • U: Opfer bestimmter Straftaten

Was konkret überprüft wird

US-Behörden werten Social-Media-Inhalte gezielt im Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte aus, etwa Hinweise auf Extremismus, Gewaltbereitschaft oder entsprechende Netzwerke. Auch potenziell staatsfeindliche oder anti-amerikanische Äußerungen gegenüber den USA können berücksichtigt werden. Zudem kann geprüft werden, ob die Online-Präsenz mit den Angaben im Visumantrag konsistent ist.

Entwicklung seit 2025

Die aktuellen Änderungen bauen auf mehreren Schritten auf:

  • 2025: Einführung verstärkter Social-Media-Prüfungen für F-, M- und J-Visa
  • Dezember 2025: Ausweitung auf H-1B Fachkräfte und deren Angehörige
  • Parallel: Aufbau neuer Prüfstrukturen bei USCIS zur systematischen Einbeziehung digitaler und Online-Daten bei entsprechenden Verfahren in den USA

Datum:

Aktualisiert am 16.04.2026