Das L-Blanket Visum ermöglicht als reguläres US-Arbeitsvisum eine befristete Arbeitsaufnahme bzw. einen befristeten Einsatz von Mitarbeitenden in den USA. Es muss sich hierbei um einen unternehmensinternen Transfer vom ausländischen Standort zum US-Standort handeln. Neben einer klassischen Entsendung können auch beispielsweise Dienstreisende mit hoher Einreisefrequenz oder Monteur:innen diese Kategorie nutzen.
International agierende Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen mit einer hohen Entsendungsquote in die USA können unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte L-Blanket Petition bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) beantragen. Nach Genehmigung ermöglicht diese Registrierung allen in der Blanket aufgelisteten Unternehmenseinheiten bzw. Standorten weltweit die Nutzung eines vereinfachten Verfahren zur Beantragung von L-Visa für ihre Mitarbeitenden.
Im Gegensatz zum regulären L-Visumantrag (bei dem die Antragseinreichung vorab immer über die US-Einwanderungsbehörde erfolgen muss) kann der L-Blanket Antrag von den Mitarbeitenden direkt im heimischen US-Konsulat, z. B. in Deutschland, im Rahmen eines konsularischen Interviewtermins gestellt werden.
Somit entfallen zum einen:
Zum anderen können durch das Vereinfachungsverfahren Einsätze von Mitarbeitenden kurzfristiger realisiert werden, da die aufwendige Vorabbeantragungsphase über die US-Einwanderungsbehörde entfällt.
Unternehmen können sich für eine L-Blanket Registrierung qualifizieren, wenn sie bestimmte Größen- und Beschäftigungskriterien erfüllen. Eine der folgenden Voraussetzungen muss für eine erfolgreiche L-Blanket Registrierung erfüllt sein:
Dieses vereinfachte Antragsverfahren richtet sich somit insbesondere an multinationale Konzerne.
Die L Blanket Petition wird bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) eingereicht. Erst nach Bewilligung durch die USCIS kann das vereinfachte Antragsverfahren genutzt bzw. ein L-Blanket Visum beantragt werden.
Zunächst einmal ist es zwingend erforderlich, dass die eben erwähnte L-Blanket Registrierung für die Unternehmensgruppe von der USCIS erteilt wurde.
Zusätzlich zu der vorliegenden L-Blanket Registrierung müssen die nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen für die L-Visumkategorie erfüllt werden:
Freie Mitarbeiter:innen oder beispielsweise Beratende qualifizieren sich nicht für die L-Kategorie.
Im Gegensatz zum regulären L-Visumantrag, bei dem zunächst immer eine Petition über die USCIS eingereicht werden muss, kann der Visumantrag bei einer vorliegenden L-Blanket Registrierung direkt beim US-Konsulat im Heimatland der antragstellenden Person gestellt werden.
Das bringt 2 wesentliche Vorteile mit sich: Mitarbeitende können erstens schneller und zweitens kostengünstiger in die Vereinigten Staaten entsandt oder dort eingesetzt werden, da die aufwendige Erstbeantragungsphase in den USA entfällt. L-Blanket Visumanträge können basierend auf einer L-Blanket Registrierung wie erwähnt direkt im Konsulatsverfahren im Heimatland gestellt werden, wodurch die hohen Gebühren der USCIS sowie zusätzliche Kosten für Übersetzungen und umfangreiche Firmendokumente entfallen.
Eine L-Blanket Petition kann bei der U.S. Citizenship and Immigration Services in den USA für die gesamte Unternehmensgruppe eingereicht werden. Dadurch können alle Unternehmenseinheiten, die in der Blanket Petition aufgeführt sind, das vereinfachte Verfahren für ihre Mitarbeitenden nutzen.
Das L-1 Visum und das L-Blanket Visum sind eng miteinander verbunden, da das L-Blanket Visum eine besondere Form des L-1 Visums darstellt, die bestimmten großen Unternehmen und multinationalen Organisationen vorbehalten ist. Hier sind die Hauptaspekte, die ihre Abhängigkeit und Unterschiede erklären:
Das L-1 Visum ist ein Arbeitsvisum für Manager, Führungskräfte (L-1A) und Mitarbeitende mit speziellem Fachwissen (L-1B), die innerhalb eines multinationalen Unternehmens von einem ausländischen Standort zu einem US-Standort versetzt werden. Der Antragsprozess für das L-1 Visum umfasst:
Das L-Blanket Visum ist ein beschleunigtes Verfahren für große Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter:innen zwischen internationalen Standorten versetzen. Die wichtigsten Merkmale des L-Blanket Visums sind:
Die Gültigkeit eines L-Blanket Visums bezieht sich auf die Dauer, für die die Blanket Petition eines Unternehmens genehmigt ist. Diese Petition ermöglicht es dem Unternehmen, qualifizierte Mitarbeitende für eine begrenzte Zeit in die USA zu entsenden. Die Mitarbeiter:innen können in den USA arbeiten ohne die Notwendigkeit individueller Petitionen für jede Person bzw. jeden Visumantrag.
Unter dieser Regelung können Mitarbeitende mit einem L-1A oder L-1B Visum bis zu 3 Jahre pro Einreise in den USA bleiben und haben die Möglichkeit, diese Aufenthaltsdauer auf insgesamt bis zu 5 Jahre (L-1B) bzw. 7 Jahre (L-1A) zu verlängern. L-Blanket Visa können in 2-Jahresschritten verlängert werden.
Die tatsächliche Aufenthaltsdauer wird jedoch bei jeder Einreise individuell von den US-Einwanderungsbehörden festgelegt und kann durch Verlängerungen gemäß den Bestimmungen des L-Visums ausgedehnt werden. Der genaue Aufenthaltszeitraum wird digital im I-94 Formular festgehalten, das Reisende nach erfolgreicher Einreise unbedingt überprüfen sollten.
Bei der Beantragung des L-Blanket Visums fallen Konsulatsgebühren in Höhe von 184,50 € (205 $) an. Zudem muss bei Erstanträgen die Fraud Prevention and Detection Fee in Höhe von 500 $ gezahlt werden.
Die Zahlung der Visa-Bearbeitungsgebühr kann per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debit-Karte oder Barzahlung in einer Bank erfolgen.
In der Regel kann diese Gebühr für die Terminvereinbarung innerhalb eines Jahres ab Zahlungsdatum verwendet werden.
Zusätzlich zu diesen Gebühren können für bestimmte L-Blanket Anträge folgende Kosten anfallen:
Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.
Eine L-Blanket Registrierung kann in den USA bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) für eine gesamte Unternehmensgruppe beantragt werden. Nach einer Bewilligung des Antrags durch die USCIS, können alle Standorte weltweit, die in der L-Blanket gelistet sind, auf das vereinfachte Verfahren zur Beantragung von L-Blanket Visa zurückgreifen.
Einreichung der Blanket Petition (Formular I-129)
Das Unternehmen reicht bei der USCIS eine L-Blanket Petition ein, um eine vorab genehmigte Zulassung ("blanket approval") zu erhalten, die es erlaubt, nachfolgende L-1 Visumanträge für qualifizierte Mitarbeitende zu vereinfachen. In der Petition müssen Angaben zu
gemacht werden.
Bearbeitungsdauer
Nach Erhalt des Antrags wird die USCIS innerhalb einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten über die Petition (= Arbeitsgenehmigung) entscheiden, je nach Kapazitäten des zuständigen USCIS Service Centers.
Bei Anträgen, die bei der USCIS mit dem Formular I-129 (Petition for a Nonimmigrant Worker) eingereicht werden, besteht die Möglichkeit, die üblicherweise langen Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2.805 $ kann der Beschleunigungsantrag durch das Formular I-907 (Request for Premium Processing Service) eingereicht werden. Das Premium Processing Verfahren hat den Vorteil, dass die USCIS Antragstellende je nach Antragskategorie innerhalb von 15, 30 oder 45 Werktagen eine Antwort garantiert.
Diese Antwort enthält in der Regel eine Bewilligung, eine Aufforderung zur Vorlage weiterer Unterlagen (Request For Evidence, RFE) oder eine Ablehnung.
In der Praxis bedeutet das, dass das L-1 Verfahren von L-Blanket registrierten Unternehmen schneller und kostengünstiger abgewickelt werden kann, denn die Erstbeantragungsphase in den USA entfällt bei nachfolgenden L-Visumbeantragungen komplett. L-Blanket Visumanträge können direkt bei den US-Konsulaten beantragt werden. Antragstellende müssen hierzu persönlich im Rahmen eines Interviews beim zuständigen US-Konsulat (in der Regel das des Heimatlandes der Mitarbeitenden) vorstellig werden.
(Üblicherweise gestalten sich L-1 Anträge übrigens als zeit- und kostenintensiv, denn sie gliedern sich in zwei Beantragungsschritte: Erstantrag beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde mit umfangreichen Unterlagen und in einem zweiten Schritt die Ausstellung des Visums durch das US-Konsulat.)
Die Beantragung eines L-Blanket Visums erfolgt durch das US-Unternehmen, das für die antragstellende Person agiert. Die Einreichung der Antragsunterlagen kann nicht von der antragstellenden Person selbst durchgeführt werden; der offizielle Antragsteller muss ein US-Unternehmen sein.
Das Verfahren zur Antragstellung des L-Blanket Visums bei vorliegender L-Blanket Registrierung des Unternehmens gliedert sich in die folgenden Schritte:
Das Formular I-129S (Nonimmigrant Petition Based on Blanket L Petition) wird je nach Aufenthaltsort der Arbeitnehmenden eingereicht:
Sollte der Antrag positiv beschieden werden, erhält das US-Unternehmen ein Bewilligungsschreiben („Approval Notice I-797”) per Post. Mit der Approval Notice kann nun das L-1 Visum beim heimischen US-Konsulat beantragt werden.
Dafür muss das Onlineformular DS-160 auf der Webseite des U.S. Department of State ausgefüllt werden. Im Online-Antragsformular müssen ausführliche Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten USA-Aufenthalt angegeben werden. Folgende Unterlagen und Dokumente sollten Sie zum Ausfüllen des DS-160 Formulars bereithalten:
Wenige Tage nach der Einreichung Ihres DS-160 Formulars können Sie online den Status Ihres Visumantrags abrufen.
Die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung Ihres DS-160 Formulars ist Teil unseres Services. Wir helfen Ihnen gerne mit den weiteren Schritten.
Erstellen Sie auf der Website des Visa Informationsdienstleisters ein Visa-Profil. Hierüber können Sie nun Ihren Antrag für das L-Visum stellen.
Hier haben Sie auch die Möglichkeit, die Visa-Bearbeitungsgebühr zu entrichten und einen Termin für das Visuminterview zu vereinbaren.
Zahlung der Antragsgebühr: Entrichten Sie die L-1 Visagebühr in Höhe von 184,50 € (205 $). Die Zahlung kann online oder bar erfolgen.
Vereinbarung des Visuminterviewtermins: Vereinbaren Sie Ihren Termin für das Visuminterview online über das Visa-Profil.
Bei Inanspruchnahme unseres US Visa Services erstellen wir das erforderliche Online-Profil, übernehmen die konsularische Visagebühr und vereinbaren den Termin für das persönliche Gespräch mit den US-Konsularbeamt:innen.
Für den Interviewtermin zu Ihrem L-Blanket Visum müssen Sie persönlich im US-Konsulat oder in der US-Botschaft erscheinen, wo Ihre Unterlagen überprüft und Sie von den Konsularbeamt:innen interviewt werden.
Folgende Dokumente müssen für den Termin im US-Konsulat oder der US-Botschaft vorbereitet und mitgebracht werden:
Bereiten Sie sich darauf vor, Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen zu beantworten.
In der Regel wird L-1 Visumantragsteller:innen am Ende ihres Besuchs im US-Konsulat oder in der US-Botschaft mitgeteilt, ob der Visumantrag bewilligt wird oder nicht.
Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie optimal auf diesen wichtigen Termin vor und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, um Ihr Visa-Interview so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Wenn Ihr Antrag zum L-Visum genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem L-Blanket Visum postalisch zurück oder können einen Abholungstermin vereinbaren.
Das L-Blanket Visum enthält wichtige Informationen zur Identifizierung der Visainhabenden und legt deren Rechte und Einschränkungen während des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten fest.
Es ist entscheidend, dass Sie diese Informationen genau prüfen und sicherstellen, dass sie mit den Anforderungen Ihres geplanten Aufenthalts in den USA übereinstimmen.
Hier sind einige der Daten und Angaben, die auf einem US-Visum zu finden sind:
Der US-Gesetzgeber unterscheidet zwischen L-1A Visumanträgen für Manager / Executives und L-1B Visumanträgen für Spezialist:innen. Um welche Kategorie es sich handelt, orientiert sich an der zukünftigen Tätigkeit der mitarbeitenden Person am US-Standort (nicht an der aktuellen Tätigkeit).
Die Grenzen zwischen den einzelnen Kategorien können durchaus fließend sein. Es muss im Einzelfall entschieden werden, unter welcher Kategorie der L-1 Blanket Transfer stattfinden soll. L-1B Anträge unterliegen in der Regel einer strengeren Überprüfung. Der maximale Aufenthalt unter L-1A Status beläuft sich auf bis zu 7 Jahre, L-1B Visuminhabende können sich bis zu maximal 5 Jahre in den USA aufhalten.
Für L-Blanket Anträge gibt es keine Limitierung durch den Gesetzgeber – im Gegensatz zur H-1B Visakategorie. Das heißt, dass eine Antragstellung zu jedem Zeitpunkt erfolgen kann und Visa immer ausreichend zur Verfügung stehen.
Global Entry ist mit fast allen US-Visa und sogar der ESTA-Genehmigung nutzbar. Wer ein L-Blanket Visum besitzt, kann sich für die Global Entry Mitgliedschaft bewerben und beschleunigt in die USA einreisen.
Viele Unternehmen fragen sich, was mit dem firmengebundenen L-1 Arbeitsvisum passiert, wenn Visuminhaber:innen nicht mehr für die Firma tätig sind.
Sollte den Visuminhaber:innen gekündigt werden oder er bzw. sie selbst kündigen, verliert das Arbeitsvisum für die USA automatisch seine Gültigkeit. Auch die abgeleiteten L-2 Visa von eventuell mitgereisten Familienangehörigen verlieren mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Gültigkeit, da diese an das Visum der Hauptantragsteller:innen gekoppelt sind.
Das bedeutet, dass ehemalige Visuminhaber:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mit dem L-Blanket Visum einreisen dürfen, auch wenn das Arbeitsvisum theoretisch noch zeitliche Gültigkeit besitzt. Sollten betroffene Visuminhabende künftig touristisch oder geschäftlich in die USA reisen wollen, dann müssen sie, je nach Zweck bzw. je nachdem was für Tätigkeiten vor Ort ausgeübt werden und über welche Dauer, eine ESTA-Genehmigung oder ein entsprechendes Visum neu beantragen.
Praxistipp: Um Unstimmigkeiten oder Probleme bei späteren Einreisen nach Terminierung des Visums auszuschließen, empfiehlt es sich, das US-Konsulat über die neue Arbeitssituation zu informieren. Hierfür reicht es, wenn die zuständigen Unternehmensvertreter:innen (z. B. Personalverantwortliche / HR, Supervisor, Vorstand etc.) eine E-Mail an das zuständige Konsulat sendet mit der Bitte das Visum der ehemaligen Arbeitnehmer:innen ungültig zu machen. Wenn möglich, sollte noch eine Kopie des L-Visums beigefügt werden. Das Konsulat wird dann eine entsprechende Notiz im System hinlegen, damit auch die US-Beamt:innen an der US-Grenze Bescheid wissen.
In einigen Fällen werden Visuminhaber:innen sogar vom US-Konsulat direkt kontaktiert, mit der Bitte das Visum einzuschicken, damit es ungültig gemacht werden kann. In anderen Fällen wird das L-1 Visum einfach bei der nächsten Einreise in die USA von dem Grenzbeamten bzw. der Grenzbeamtin ungültig gemacht.
Unsere Empfehlung: Durch eine kurze Mitteilung an das zuständige US-Konsulat können sich Unternehmen schützen und vor allem sicher sein, dass eine Einreise mit dem vormals gültigen Arbeitsvisum nicht mehr möglich ist. Gehen Sie kein Risiko ein und beugen Sie möglichem Missbrauch mit dem firmengebundenen L-Blanket Visum vor.
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