Seiten
News

Aktualisiert am 07.03.2016

Grace Period

Zahlreiche ausländische Studenten oder Praktikanten möchten ihren USA-Aufenthalt vor bzw. nach dem eigentlichen Studium oder Praktikum verlängern und beispielsweise für Reisen nutzen. In welchen Fällen das möglich ist, wird nachfolgend erklärt.
Themen auf dieser Seite:
Zum Thema springen

Artikel teilen:

Grace Period: Verlängerung des Aufenthaltes in den USA

Zahlreiche ausländische Studenten oder Praktikanten möchten ihren USA-Aufenthalt vor bzw. nach dem eigentlichen Studium oder Praktikum verlängern und beispielsweise für Reisen nutzen. In welchen Fällen das möglich ist, wird nachfolgend erklärt.

Das F-1 Visum ist der am häufigsten genutzte Typ eines Studentenvisums und ermöglicht den Besuch einer akademischen/wissenschaftlichen Bildungseinrichtung in den USA (z. B. Universität, College etc.) oder auch eines Sprachkurses von längerer Dauer. Das F-1 Visum schließt genau wie das J-1 Visum und M-1 Visum eine sogenannte "Grace Period" mit ein, die es dem Visuminhaber ermöglicht, bereits 30 Tage vor Beginn des Programms in die USA einzureisen und im Regelfall bis zu maximal 60 Tage nach Abschluss noch in den Vereinigten Staaten zu bleiben.

Zu beachten gilt es allerdings, dass sich Inhaber eines F-1 Visums nur dann bis zu 60 Tage nach Ablauf ihres I-20 Formulars in den USA aufhalten dürfen, wenn ein Studienabschluss in den USA erfolgt bzw. ein Programm erfolgreich abgeschlossen wurde. Von vielen amerikanischen Hochschulen wird beispielsweise ein Semesteraufenthalt als unvollständiger Abschluss gewertet und entsprechend wie ein Programmabbruch im SEVIS System eingetragen. Dies hat zur Folge dass die Grace Period nur für 15 Tage statt für 60 Tage gewährt wird, da man als "Programmabbrecher" lediglich zwei Wochen Zeit hat das Land zu verlassen.

Inhaber eines F-1 Visums sollten bei kürzeren Studienaufenthalten daher in jedem Fall Rücksprache mit ihrer Bildungseinrichtung halten, um einen illegalen "Overstay" zu vermeiden.

Sollten Sie weitere Informationen zum F-1 Visum benötigen oder Fragen zu Ihrem individuellen Fall haben, sprechen Sie uns gern an!

Jetzt kontaktieren

 

Datum:

Aktualisiert am 07.03.2016