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Das B-2 Visum ermöglicht Antragstellenden den Aufenthalt in den USA zu privaten bzw. touristischen Zwecken. Insbesondere kommt das B-2 Visum für Personen infrage, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht das Visa Waiver Program (visumfreie Einreise) nutzen können. Oftmals wird diese Visumkategorie als Kombi-Visum B-1 / B-2 ausgestellt. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber der visumfreien Einreise ist u. a. die längere Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen.

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B-2 im Überblick

Visumkategorie: Besuchervisum

Zielgruppe: Tourist:innen; Reisende, die ESTA nicht nutzen können

Gültigkeit: in der Regel 10 Jahre

Aufenthaltsdauer: max. 180 Tage pro Einreise, einmalig verlängerbar um weitere max. 180 Tage

Besonderheiten: Arbeiten, studieren, einwandern usw. nicht erlaubt

Was ist das B-2 Visum für die USA?

Bei dem B-2 Visum handelt es sich um ein US-Nichteinwanderungsvisum für Privatpersonen, die als Besucher:in, Urlauber:in bzw. Tourist:in für eine begrenzte Zeit in die USA reisen möchten. Die offizielle Bezeichnung des B-2 Touristenvisums lautet B-2 Temporary Visitor for Pleasure.

Unter touristische / private Zwecke fallen vor allem

  • Urlaubsaufenthalte,
  • Familien- und Freundesbesuche,
  • medizinische Behandlungen oder aber
  • Teilnahmen an gesellschaftlichen, religiösen und sportlichen Veranstaltungen.
Bild von einer USA-Touristin

B-2 visumpflichtig sind insbesondere:

  • Personen, die nicht das Visa Waiver Program (visumfreie Einreise mit ESTA) nutzen können:
    - Personen bestimmter Staatsangehörigkeiten (z. B. Bulgarien, Serbien, Türkei)
    - Personen, die ab dem 1. März 2011 in eines der folgenden Länder gereist sind: Irak, Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan oder Syrien
    - Personen, die ab dem 12. Januar 2021 nach Kuba gereist sind
    - Personen mit einer zweiten Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder: Irak, Iran, Sudan oder Syrien
    - Personen, die mit einer privaten Yacht oder nicht gelisteten Flug- bzw. Schifffahrtsgesellschaft in die USA einreisen möchten
    - Personen, denen bereits einmal die Einreise in die USA verweigert wurde (an der Grenze) oder die aus den Vereinigten Staaten ausgewiesen worden sind
    - Personen, die vorbestraft sind oder verhaftet bzw. verurteilt wurden (Einzelfall prüfen)
    - Personen, die gegen die Einreisebestimmungen der US-Behörden verstoßen haben (Overstay etc.)
    - Personen, die an einer schweren, ansteckenden Krankheit leiden
  • Personen, die sich länger als 90 Tage am Stück zu touristischen Zwecken in den USA aufhalten möchten
  • Begleitende (unverheiratete) Partner von z. B. Inhabenden eines Arbeitsvisums
Achtung:

Das B-2 Visum beinhaltet keine Genehmigung zur Arbeitsaufnahme, d. h. mit einem B-Visum ist es nicht erlaubt in den USA zu jobben. Ausgeschlossen sind auch Schul- oder Universitätsbesuche und Praktika.

Voraussetzungen für das B-2 Visum

Um ein B-2 Visum zu bekommen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Zeitlich begrenzter USA-Aufenthalt
    Die Antragstellenden müssen glaubhaft machen, dass sie sich nicht dauerhaft in den Vereinigten Staaten aufhalten möchten und keine Einwanderungsabsicht vorliegt.
  • Zweck der Reise ist privater Natur
    Reisende mit einem B-2 Visum können die USA zu touristischen Zwecken besuchen (z. B. für Urlaub, medizinische Behandlungen, soziale Aktivitäten oder Freizeit) und müssen ihre Reisepläne und -aktivitäten klar und nachvollziehbar machen. Eine Arbeitsaufnahme, ein Schulbesuch oder Ähnliches sind nicht gestattet.
  • Fester Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten
    B-2 Bewerber:innen müssen ihre Wohnung oder ihr Haus außerhalb der USA beibehalten, d. h. der Lebensmittelpunkt bleibt weiterhin am bisherigen Wohnort.
  • Rückkehrintention / feste Bindungen an das Heimatland
    Die B-2 Bewerber:innen müssen belegen, dass sie eine feste Rückkehrabsicht haben und über ausreichende Bindungen an ihr Heimatland verfügen z. B. aufgrund eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, eines Hauses bzw. einer Wohnung und / oder wegen Familie und Freunden. Damit soll sichergestellt werden, dass sie die USA nach Ablauf ihres Aufenthalts wieder verlassen und in ihr Heimatland zurückzukehren.
  • Genügend finanzielle Mittel
    Die B-2 Antragstellenden müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um den gesamten Aufenthalt in den Vereinigten Staaten finanzieren zu können, ohne illegal zu arbeiten oder Sozialhilfe zu beanspruchen (z. B. anhand von Gehaltsnachweisen, Kontoauszügen etc.).
Voraussetzungen für das B-2 Visum

Wie lange kann man mit einem B-2 Visum in den USA bleiben?

Mit einem B-2 Visum dürfen sich ausländische Personen offiziell bis zu 180 Tage mehrfach hintereinander oder am Stück in den Vereinigten Staaten aufhalten. Dabei gilt die maximale Aufenthaltsdauer in den USA nicht pro Jahr sondern pro Einreise.

Theoretisch dürfen Sie somit bis zu sechs Monate in den USA Urlaub machen. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer vor Ort wird jedoch bei jeder Einreise individuell durch die US-Grenzbeamt:innen festgelegt und ist online im elektronischen I-94 vermerkt bzw. auf dem Einreisestempel im Reisepass ersichtlich.

Der Aufenthaltsstatus von maximal 180 Tagen kann in den USA vor Ort durch einen Statusverlängerungsantrag bei der US-Einwanderungsbehörde um weitere maximal 180 Tage verlängert werden (also auf maximal 365 Tage).

USA-Reisende müssen die Vereinigten Staaten auf jeden Fall spätestens an dem Tag des auf dem Einreisestempel bzw. im elektronischen I-94 vermerkten Ausreisedatums verlassen, um keinen illegalen USA-Aufenthalt (Overstay) zu riskieren.

Bei jeder weiteren USA-Reise erhalten Sie einen neuen Aufenthaltsstatus am Grenzübergang. Solange das B-2 Visum gültig ist, dürfen ausländische Personen mit dem Visum an der Grenze um Einreise bitten.

Wie lange ist das B-2 Visum gültig?

In der Regel werden B-2 Visa für zehn Jahre erteilt. Das Touristenvisum kann jedoch auch auf einen kürzeren Zeitraum begrenzt werden. Dies hängt insbesondere von der Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person ab.

Das Gültigkeitsdatum (Expiration Date) ist auf dem Visum im Reisepass zu finden. Das B-2 Visum ist bis zum Ablauf dieses Datums gültig. Danach kann bei Bedarf das B-2 Visum erneut auf konsularischem Weg beantragt werden.

Übrigens: Visa für die USA sind ab dem Tag, an dem sie von dem US-Konsulat bzw. der US-Botschaft ausgestellt werden, gültig. Mit dem Tag der Ausstellung beginnt also die Gültigkeit, wobei es nicht möglich ist, das Visum ab einem Datum, das in der Zukunft liegt, auszustellen.

Die Zeit zwischen Ausstellungsdatum (Issue Date) und Ablaufdatum (Expiration Date) ist die Gültigkeitsdauer des B-2 Visums. Die Gültigkeitsdauer legt fest, in welchem Zeitraum das Reisedokument genutzt werden kann.

Achtung:

Wie oft B-2 Visuminhabende in die USA einreisen dürfen, kann nicht pauschal gesagt werden. Längere Aufenthaltszeiten und hohe Einreisefrequenzen im Rahmen des B-2 Visums können allerdings zu Schwierigkeiten an der Grenze führen, insbesondere dann, wenn die Beamt:innen der U.S. Customs and Border Protection die festen Bindungen an das Heimatland in Frage stellen.

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Was kostet ein B-2 Visum für die USA?

Die Visa-Gebühr für das B-2 Visum liegt bei 175,75 € (185 $) pro antragstellende Person. Diese allgemeine Antragsgebühr der US-Konsulate bzw. US-Botschaften muss von allen Antragstellenden bezahlt werden und ist weder rückerstattbar noch auf andere Personen übertragbar.

Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr kann per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debit-Karte oder Barzahlung in einer Bank erfolgen.

In der Regel kann diese Gebühr für die Terminvereinbarung innerhalb eines Jahres ab Zahlungsdatum verwendet werden.

Bild von einer USA Kreditkarte für Visa-Gebühren

Darüber hinaus können für bestimmte B-2 Antragstellende zusätzliche Kosten anfallen:

  • Kosten für die Reisepasszustellung
    (die postalische Zustellung von Reisepässen ist gebührenpflichtig, eine Abholung ist kostenfrei)
  • Kosten für neues Passfoto
  • Kosten für neuen Reisepass
  • Reciprocity Gebühr
  • Servicegebühren für unseren US Visa Service
  • erneute Visa-Gebührenzahlung bei zu häufigen Terminverschiebungen

Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.

Zur Kostenübersicht

B-2 Visum für die USA beantragen

Was muss ich bei der B-2 Beantragung beachten?

Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines B-2 Visums ein genaues Verständnis des Prozesses und eine sorgfältige Planung der erforderlichen Schritte wichtig sind. Von der Auswahl des richtigen Visumtyps entsprechend dem Zweck der Reise über das korrekte Ausfüllen der Antragsformulare bis hin zur Vorbereitung auf das Visum-Interview gibt es viele wichtige Aspekte zu beachten.

Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Schritte für die B-2 Visumantragstellung erläutert und ein Leitfaden für einen erfolgreichen Visumantrag bereitgestellt.

B-2 Antragstellende im Alter von 14 bis 79 Jahren müssen in der Regel das Konsularverfahren durchlaufen. Das bedeutet, dass beim B-2 Visum grundsätzlich das Online-Formular DS-160 ausgefüllt wird und das Visum im Rahmen eines persönlichen Interviews in einer zuständigen US-Vertretung (US-Konsulat oder US-Botschaft) im Heimatland beantragt wird.

Wie lange dauert es ein B-2 Visum zu beantragen?

Unserer Erfahrung nach dauert die Beantragung des B-2 Visums von der Vorbereitung über die Prüfung durch die US-Behörden bis hin zum Erhalt des Visums in den meisten Fällen sechs bis acht Wochen.

Die B-2 Beantragungsdauer hängt allerdings sehr stark von der Wartezeit bis zum Interviewtermin, dem persönlichen Vorstellungsgespräch in dem US-Konsulat / der US-Botschaft, ab. Die Verfügbarkeit der Visa-Interviewtermine für die B-Kategorie ist unter anderem von der Saison und damit der Anzahl der zu bearbeitenden Anträge in den jeweiligen US-Konsulaten / US-Botschaften abhängig. Sie sollten daher insbesondere in den Hauptreisezeiten möglichst frühzeitig mit der B-2 Antragstellung beginnen.

Nach einer gründlichen Prüfung Ihres B-2 Visumantrags und im besten Fall einer Genehmigung wird Ihr Reisepass zur Visumausstellung einbehalten. Ungefähr eine Woche nach dem Visa-Interview wird der Reisepass inklusive B-2 Visum per Post zugeschickt.

Achtung: In manchen Fällen kann es zu einer weiteren Sicherheitsüberprüfung (Administrative Processing) kommen, das mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Dadurch kann sich die Visumbeantragung erheblich verzögern.

Wie beantrage ich ein B-2 Visum für die USA?

Um ein B-2 Visum für die USA zu beantragen, müssen Antragstellende die folgenden Schritte befolgen:

Der erste Schritt zur Beantragung eines B-2 Visums für die USA ist das Ausfüllen des elektronischen Visumantragsformulars DS-160 auf der Webseite des U.S. Department of State.

Im Online-Antragsformular müssen ausführliche Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten USA-Aufenthalt angegeben werden. Folgende Unterlagen und Dokumente sollten Sie zum Ausfüllen des online DS-160 Formulars bereithalten:

  • Gültiger Reisepass
  • Persönliche Informationen (z. B. Familienstand, Adresse)
  • Daten der letzten fünf Einreisen in die USA
  • Lebenslauf, damit der aktuelle und die vorherigen Arbeitgeber angegeben werden können
  • Angaben zur schulischen Laufbahn sowie Reiseverhalten
  • Sicherheitsfragen
  • Digitales, biometrisches Passfoto (im Format 5 x 5 cm)

Wenige Tage nach der Einreichung Ihres DS-160 Formulars kann der Status Ihres Visumantrags online abgerufen werden.

Schon gewusst? Die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung Ihres DS-160 ist Teil unseres Services.

Legen Sie ein Visa-Profil auf der Webseite des Visa-Informationsdienstes an, über das B-2 Visumanträge laufen.

Hier können Sie auch die Visa-Bearbeitungsgebühr bezahlen und den Termin für das Visuminterview vereinbaren.

  1. Antragsgebühr bezahlen:
    Bezahlen Sie die B-2 Visagebühr in Höhe von 175,75 € (185 $). Die Zahlung erfolgt online oder bar.
  2. Termin für das Visuminterview vereinbaren:
    Vereinbaren Sie nun einen Termin für das Visuminterview. Dies kann online über das Visa-Profil oder telefonisch erfolgen.

Bei einer Beauftragung unseres US Visa Services erstellen wir das erforderliche Online-Profil, strecken die konsularische Visa-Antragsgebühr vor und vereinbaren den Termin für das persönliche Gespräch mit den US-Konsularbeamt:innen.

Erscheinen Sie am Tag des Interviews persönlich im US-Konsulat oder in der US-Botschaft. Dort werden Ihre Unterlagen überprüft und Sie werden von den Konsularbeamt:innen interviewt.

Folgende Dokumente müssen für den Termin in dem US-Konsulat oder der US-Botschaft vorbereitet und mitgebracht werden:

  • Terminbestätigung
  • Barcode-Blatt des online übermittelten Formulars DS-160 inkl. Nachweis der Zahlung der konsularischen Antragsgebühr
  • Begleitschreiben zum Zweck der Einreise
  • ggf. weitere Dokumente wie finanzielle Nachweise, Kopie des Arbeitsvertrags, Kopie des Mietvertrags, Lebenslauf etc.

Seien Sie bereit, Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen zu beantworten.

In der Regel wird B-2 Visumantragsteller:innen am Ende des Besuchs im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft mitgeteilt, ob der Visumantrag bewilligt wird oder nicht.

Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie perfekt auf diesen wichtigen Termin vor und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, damit Ihr Visa-Interview möglichst reibungslos abläuft.

Wenn Ihr B-2 Visumantrag genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem B-2 Visum postalisch zurück oder können einen Abholungstermin vereinbaren.

Versand per Post

B-2 Visum per Post beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Antragstellende durch das sogenannte Interview Waiver Program das B-2 Visum auch postalisch beantragen, also ohne dafür extra zu einem Interview im US-Konsulat / in der US-Botschaft zu erscheinen.

Selbstverständlich gelten bestimmte Kriterien für den Wegfall des persönlichen Visa-Temins und die postalische Einreichung Ihrer Unterlagen. Die Interviewbefreiung setzt u. a. voraus, dass bereits ein B-2 Visum erteilt wurde und dass bestimmte andere Bedingungen erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des Einsendeverfahrens nicht bedeutet, dass das B-2 Visum automatisch genehmigt wird. Außerdem können B-2 visumantragstellende Personen trotz postalischer Antragstellung zu einem Interview eingeladen werden, wenn die US-Behörden dies für notwendig erachten.

Wann und wie erfahre ich, ob mein B-2 Visum genehmigt wurde?

Die Auslandsvertretungen der Vereinigten Staaten von Amerika, d. h. die US-Konsulate bzw. die US-Botschaften, sind für die Visumerteilung verantwortlich.

Die Entscheidung darüber, ob ein Visum für die USA ausgestellt wird oder nicht, treffen die US-Konsularbeamt:innen in der Regel am Tag des Visa-Interviews. B-2 Visumantragstellende erfahren also im Normalfall beim Interviewtermin, ob das Visum erteilt wird oder nicht.

Den Status Ihres US-Visumantrags können Sie online abrufen.

1. B-2 Visum genehmigt

Ihr B-2 Visum wurde mündlich von den US-Beamt:innen erteilt und befindet sich nun in der Endbearbeitung.

Nachdem das B-2 Visum in den Reisepass gedruckt bzw. ausgestellt wurde, wird der Reisepass mit dem entsprechenden US-Visum postalisch zugestellt.

2. Zusätzliche Überprüfung

In manchen Fällen bestimmen die US-Konsularbeamt:innen, das B-2 Visum nicht sofort zu genehmigen und sprechen eine Visumablehnung laut Paragraph 221(g) Immigration and Nationality Act (INA) aus. Die Konsequenz daraus ist das sogenannte Administrative Processing. Der US-Visumantrag bedarf folglich einer weiteren Sicherheitsüberprüfung und unterliegt zusätzlichen Bearbeitungsschritten. Ggf. werden noch weitere Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen benötigt.

3. B-2 Visum abgelehnt

Sollten die US-Beamt:innen zu dem Schluss kommen, dass Sie sich nicht für die B-2 Kategorie qualifizieren, wird Ihr B-2 Visum für die USA abgelehnt. Die Ablehnung muss nicht begründet werden, allerdings bekommen Antragsteller:innen bei einer Visumablehnung normalerweise am Tag des Interviewtermins weitere Anweisungen ausgehändigt oder nach einer gewissen Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben zugeschickt.

Die Gründe sind je nach Visumkategorie und Antragstellenden sehr unterschiedlich (z. B. Unterstellung einer Einwanderungsabsicht, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme, fehlerhafte Antragsdokumentation).

Was tun, wenn das B-2 Visum für die USA abgelehnt wird?

Zunächst einmal ist es nach einer Visumablehnung grundsätzlich jederzeit möglich einen neuen B-2 Antrag zu stellen. Theoretisch besteht für Antragstellende also keine Wartezeit bis zur nächsten Einreichung.

Unserer Erfahrung nach ist eine erneute Antragstellung derselben Kategorie nur dann empfehlenswert, wenn sich seit dem ersten Visumantrag die Bedingungen oder Umstände geändert haben und Sie auch in der Lage sind, diese Änderungen bzw. neuen Umstände nachzuweisen.

Ein neues Visum zu beantragen ist wenig sinnvoll, wenn Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Visumkategorie (z. B. Nachweis der Rückkehrintention ins Heimatland, finanzielle Mittel, Nachweis von beruflichem Spezialwissen etc.) weiterhin nicht erfüllen. In der Praxis kann daher meist erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren ein neues B-2 Visum (erfolgreich) beantragt werden.

Nach einer Visumablehnung müssen Antragstellende den Visumantrag wieder komplett von vorne beginnen. Gegen eine Visumablehnung kann im Übrigen kein Einspruch erhoben werden.

Die häufigsten Gründe für eine B-2 Visumablehnung

  • Visumvoraussetzungen werden nicht erfüllt
    Oftmals kommt es vor, dass Antragstellende nicht die notwendigen Anforderungen für die beantragte Visakategorie erfüllen (z. B. fehlende Bindung an das Heimatland, finanzielle Mittel sind nicht ausreichend).
    Es können sich auch Unstimmigkeiten beim Visa-Interview ergeben, wenn die beantragte Visumkategorie nicht zum Einreisezweck passt (Unterstellung einer Einwanderungsintention, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme).
  • Fehler im Visumantrag / Mangelnde Antragsdokumentation
    Nicht selten sind Antragsunterlagen und Nachweise unvollständig, Angaben im DS-160 Visumantragsformular falsch oder der B-2 Visumantrag wurde nicht richtig vorbereitet.
  • Sonstige Gründe für eine Visumablehnung
    Persönliche Umstände der antragstellenden Person zählen ebenfalls zu den häufigsten Ablehnungsgründen (Vorstrafen, terroristischer Hintergrund, ansteckende Krankheiten, einwanderungsrechtliche Vergehen wie illegaler USA-Aufenthalt oder illegale Arbeit in den USA, auffälliges Verhalten bei bisherigen Einreisen).

Konsequenzen einer Visumablehnung

Welche Folgen sich für die antragstellende Person aus dem abgelehnten B-2 Visum ergeben, hängt vom Ablehnungsgrund ab.

  1. ESTA-Sperre
    Eine B-2 Visumablehnung hat in der Regel zur Folge, dass die visumfreie Einreise mit ESTA nicht mehr genutzt werden kann. Das liegt daran, dass im ESTA-Antrag abgefragt wird, ob ein Visumantrag abgelehnt wurde. Wenn Sie diese Frage mit "ja" beantworten, wird Ihr ESTA-Antrag im Normalfall abgelehnt.
  2. Geplanter USA-Aufenthalt nicht möglich
    Wenn das B-2 Visum abgelehnt wird, kann die antragstellende Person nicht zu dem geplanten Zweck (z. B. Urlaub, Familien- / Freundesbesuch, medizinische Behandlung, soziale Aktivitäten) in die USA reisen.
  3. Einreisesperre
    In manchen Fällen sprechen die US-Behörden sogar ein Einreiseverbot für die USA aus.
Tipp:

Obwohl die US-Behörden nicht verpflichtet sind, die Gründe für eine Ablehnung zu erläutern, können Sie beim Interviewtermin im US-Konsulat oder in der US-Botschaft höflich nach dem Ablehnungsgrund fragen. Diese Information hilft Ihnen, wenn Sie das B-2 Visum erneut beantragen möchten.

Für den zweiten Anlauf Ihres B-2 Visumantrags ist es ratsam, diesen sorgfältig und schlüssig vorzubereiten. Dazu gehört die richtige Kategorie zu wählen, das DS-160 Online-Formular vollständig und richtig auszufüllen sowie aussagekräftige Nachweise zu sammeln.

Lassen Sie sich umfassend zu Ihren Visa-Optionen beraten Unsere erfahrenen Consultants helfen Ihnen gerne weiter!

Garantiert mir ein B-2 Visum die Einreise in die USA?

Viele antragstellende Personen gehen davon aus, dass Sie mit dem genehmigten US-Visum garantiert in die USA einreisen dürfen. Dabei ist es so, dass ein B-2 Visum im Pass nicht automatisch die Einreise in die Vereinigten Staaten garantiert. Rechtlich betrachtet ist ein Visum für die USA kein Aufenthaltstitel, daher besteht selbst mit einem genehmigten US-Visum im Pass keine Garantie auf Einreise in die Vereinigten Staaten. Ein gültiges US-Visum erlaubt ihnen, sich am Grenzübergang (z. B. Flughafen) um die Einreise in die Vereinigten Staaten zu bewerben.

Die Entscheidung über die Einreise obliegt grundsätzlich den Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten, welche bei der Ankunft ausländischer Personen in den USA das B-2 Visum überprüfen. Die Officer der U.S. Customs and Border Protection haben das letzte Wort und entscheiden darüber, ob und wie lange Sie einreisen dürfen, das heißt, für welchen Zeitraum Ihnen ein Aufenthaltsstatus gewährt wird. Das bedeutet auch, dass Ihnen die Einreise unter Umständen verweigert wird.

Wenn Sie eine Einreise-Erlaubnis erhalten haben, empfiehlt es sich online im I-94 oder auf dem Einreisestempel im Pass zu prüfen, wie lange Sie sich legal in den USA aufhalten dürfen.

Bild von einem US-Grenzbeamten am Flughafen

Übrigens: Mit Global Entry können bestimmte biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten selbstständig und automatisch erledigen. Auf diese Weise können ausländische Personen lange Wartezeiten vermeiden und schneller in die USA einreisen.

Weitere Infos zur Global Entry Einreise

B-2 Visum für die USA verlängern

Die Gültigkeitsdauer eines Visums kann nicht verlängert werden, egal, um welche Visumkategorie es sich handelt. In fachlicher Hinsicht gilt dies als ein neuer Antrag. Es ist aber durchaus möglich rechtzeitig vor Ablauf oder nach Ablauf eines B-2 Visums ein neues B-2 Visum zu beantragen. Das B-2 Visum kann beliebig oft neu beantragt werden.

Es ist wichtig zu wissen, dass die restliche Gültigkeitsdauer Ihres alten B-2 Visums nicht automatisch auf das neue Visum übertragen wird. Zusätzlich ist zu beachten, dass eine vorherige Visumerteilung keine Garantie für eine erneute Visumbewilligung darstellt. Alle Antragsunterlagen (Antragsformulare, Nachweise etc.) müssen erneut bei dem US-Konsulat / der US-Botschaft eingereicht werden.

Daher ist es ratsam, den B-2 Antrag gut vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Dies minimiert potenzielle Verzögerungen oder Ablehnungen während des Verlängerungsprozesses bzw. der Neubeantragung.

Auch bei der Neubeantragung Ihres B-2 Visums, sollten Sie beachten, dass die Bearbeitungszeiten je nach zuständigem US-Konsulat bzw. zuständiger US-Botschaft stark variieren können. Planen Sie daher genug Vorlaufzeit ein.

Im Gegensatz zum Erstantrag könnte möglicherweise ein vereinfachtes Verfahren für Sie infrage kommen. Sie könnten sich gegebenenfalls für eine postalische Verlängerung qualifizieren und den Interviewtermin damit umgehen. Alle Informationen dazu finden Sie im Bereich Interview Waiver Program.

US-Visa für B-2 Familienangehörige

Ehepartner:innen, Lebensgefährt:innen und Kind(er) von B-2 Inhabenden dürfen mit in die USA reisen und benötigen hierfür ein eigenständiges B-2 Visum. Sollten Sie eine bzw. einen B-2 Visuminhabenden begleiten wollen, so können Sie also ein B-2 Visum beantragen.

Es gibt kein abgeleitetes Touristenvisum für Familienangehörige.

Staatsangehörige der am Visa Waiver Program teilnehmenden Länder dürfen für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen alternativ visumfrei mit ESTA einreisen.

Bitte beachten Sie, dass das B-2 Visum bzw. ESTA lediglich die Begleitung der (Ehe-)Partnerin bzw. des (Ehe-)Partners bzw. des Elternteils ermöglicht. Eine Arbeitsaufnahme oder ein Schul- bzw. Universitätsbesuch sind nicht erlaubt.

Bild von begleitenden Familienangehörigen in den USA
B-Visum für die USA vs. ESTA

Für internationale Reisende, die in die Vereinigten Staaten reisen möchten, stellen sowohl das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) als auch das B-Visum wichtige Einreiseoptionen dar. Beide ermöglichen den Aufenthalt in den USA für identische Zwecke, weisen jedoch auch signifikante Unterschiede auf.

Die Wahl zwischen den beiden Optionen hängt von den individuellen Reisezielen, der geplanten Aufenthaltsdauer und anderen spezifischen Anforderungen ab. Vor der USA-Reise ist es ratsam, sich gründlich über die jeweiligen Anforderungen und Einschränkungen zu informieren, um eine reibungslose und rechtlich korrekte Reise zu gewährleisten.

Gemeinsamkeiten:

  • Zweck des Aufenthalts: Sowohl ESTA als auch B-1 / B-2 Visa ermöglichen es ausländischen Staatsangehörigen, in den USA zu reisen und dort zeitweise zu touristischen oder zu eingeschränkt geschäftlichen Aktivitäten zu verweilen. Hierunter fallen u. a. Urlaube, Verwandtenbesuche, Teilnahme an Messen / Konferenzen und Geschäftsverhandlungen.
  • Keine Arbeitsgenehmigung: Ausländische Personen dürfen weder mit ESTA noch mit dem B-Visum in den USA arbeiten und aus den USA bezahlt werden. Es sind lediglich eingeschränkt geschäftliche Tätigkeiten wie Business Meetings, Kunden- oder Messebesuche erlaubt. Geschäftliche Tätigkeiten erstrecken sich außerdem auf After-Sales Serviceleistungen, Montagearbeiten sowie Schulung von US-Personal (B-1 After-Sales), Projekteinsätze (B-1 in lieu of H-1B) und firmeninterne Trainings (B-1 in lieu of H-3). Theoretisch sind diese Aktivitäten sowohl mit dem B-Visum als auch mit ESTA möglich, in der Praxis empfiehlt sich jedoch häufig eine B-Visumbeantragung.
  • Zeitliche Begrenzung: Sowohl ESTA-Berechtigungen als auch B-Visa haben zeitliche Beschränkungen für den USA-Aufenthalt. ESTA-Berechtigungen erlauben in der Regel eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen pro Besuch, während B-Visa je nach Typ eine längere Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen pro USA-Einreise gestatten können.

Unterschiede:

  • Antragsverfahren: Das ESTA-Verfahren ist onlinebasiert und erfordert lediglich das Ausfüllen eines elektronischen Antragsformulars inkl. der Beantwortung von Sicherheitsfragen. Im Idealfall beantragen Sie ESTA, sobald Sie Ihre USA-Reise planen, spätestens jedoch 72 Stunden vor Abflug. B-Visa erfordern hingegen einen aufwendigeren Antragsprozess inkl. dem Ausfüllen eines umfangreichen Online-Antragsformulars (DS-160). Darüber hinaus müssen B-Antragstellende von 14 bis 79 Jahren in der Regel persönlich in einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat vorsprechen.
  • Flexibilität: ESTA ist schnell zu beschaffen und eignet sich eher für kurzfristige USA-Reisen, während B-Visa aufwendiger zu beantragen sind und dafür längere USA-Aufenthalte ermöglichen können.
  • Berechtigungsländer: ESTA gilt ausschließlich für Staatsbürger:innen von Ländern, die am Visa Waiver Program teilnehmen (darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz). B-Visa hingegen sind für Bürger:innen aus allen Ländern verfügbar und können weltweit beantragt werden.
  • B-Visa-Typen: B-Visa umfassen verschiedene Kategorien, darunter B-1 (für Geschäftsreisen) und B-2 (für touristische / private Zwecke). Diese Kategorien können separat oder in Kombination beantragt werden, abhängig von den individuellen Reisezielen.

Die häufigsten Fragen zum B-2 Visum für die USA

Bestimmte Staatsangehörigkeiten verkürzen die Gültigkeitsdauer des B-2 Visums. Das B-2 Visum wird beispielsweise für deutsche Antragstellende meistens für zehn Jahre ausgestellt.

Falls neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch eine somalische oder sudanesische Staatsangehörigkeit vorliegt, ist es ratsam, den Antrag für das B-2 Visum unter Verwendung des deutschen Reisepasses zu stellen.

Bei Regierungsvertreter:innen und deren Angehörigen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine zweite iranische, jemenitische, nordkoreanische, syrische oder venezolanische Staatsangehörigkeit besitzen, muss das B-2 Visum mit dem deutschen Reisepass beantragt werden.

Mit einem B-2 Visum dürfen Sie sich bis zu 180 Tage am Stück oder mehrfach hintereinander in den USA aufhalten. Solange Ihr B-2 Visum gültig ist, können Sie beliebig oft für maximal 180 Tage einreisen.

Häufige Ausreisen und Wiedereinreisen z. B. über Kanada, Mexiko oder die benachbarten Inseln, mit der Absicht den Aufenthaltsstatus wieder neu zu bekommen, sind nicht zu empfehlen.

B-2 Visuminhabende, die vorübergehend nach Kanada, Mexiko oder auf die benachbarten Inseln reisen, dürfen von dort in die Vereinigten Staaten zurückkehren, wenn der Gesamtaufenthalt in den Vereinigten Staaten und die im angrenzenden Gebiet und / oder auf den benachbarten Inseln verbrachte Zeit 180 Tage bzw. die maximal gewährte Aufenthaltsdauer nicht überschreitet.

Mit anderen Worten: Ein Abstecher nach Kanada, Mexiko oder auf die benachbarten Inseln setzt die bei der Ersteinreise gewährte Aufenthaltsdauer in den USA nicht zurück.

Es gibt keine spezielle Visumkategorie für Rentnerinnen und Renter in den USA. Wer im Ruhestand ist und sich zeitweise in den Vereinigten Staaten aufhalten möchte, kann in der Regel ein Besuchervisum beantragen.
Senior:innen können mit einem B-2 Visum bzw. B-1 / B-2 Visum bis zu sechs Monate in den USA bleiben und müssen anschließend wieder in Ihr Heimatland zurückkehren.

Wenn Sie als Rentner:in nur bis zu drei Monate in den USA bleiben möchten und Staatsbürger:in eines Landes sind, das am Visa Waiver Program teilnimmt, können Sie alternativ die visumfreie Einreise mit ESTA beantragen. Im Vergleich zum B-2 Visum ist die Antragstellung weniger aufwendig und kostengünstiger.

Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in den Vereinigten Staaten ist nur mit einem Einwanderungsvisum (Green Card) möglich.

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