Das I-Visum oder Journalistenvisum ist ein Arbeitsvisum für Mitarbeitende im Bereich Medien, Presse und Rundfunk, die sich im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zu journalistischen Zwecken in den USA temporär aufhalten. Wir haben namhafte Rundfunkanstalten, Filmunternehmen und Fernsehproduktionen beim I-Visumantrag unterstützt. Gerne stehen wir auch Ihnen zur Seite.
Visumkategorie: Arbeitsvisum
Zielgruppe: Journalist:innen und Medienvertreter:innen (Kamera / Ton) zur Erstellung von Nachrichten / Reportagen / Filmen
Gültigkeit: max. 5 Jahre
Aufenthaltsdauer: Grenzbeamt:innen bestimmen die Dauer basierend auf dem Auftragszeitraum (Duration of Status - D/S) oder in Ausnahmefällen konkretes Datum
Besonderheiten: Werbeaufnahmen / Entertainment nicht erlaubt
Das I-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum für die USA speziell für ausländische Medienvertretende, die vorübergehend in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen und sich dort aufhalten möchten, um ihrem Beruf nachzugehen. Die I-Kategorie trägt offiziell den Namen Foreign News Media und ermöglicht einen temporären Arbeitseinsatz in den Vereinigten Staaten zu journalistischen Zwecken.
Personen, die im Rahmen einer Medienarbeit als Journalist:in oder Korrespondent:in in die Vereinigten Staaten einreisen möchten, können sich für ein Journalistenvisum qualifizieren. Möglich ist dies, wenn Sie z. B. für ein amerikanisches Medienbüro oder eine Zeitung in Deutschland arbeiten und über Ereignisse aus den Vereinigten Staaten für ein Publikum außerhalb der USA berichten möchten.
Journalist:innen oder (freie) Mitarbeitende der Medien werden nicht grundsätzlich immer I-visumpflichtig. Nicht die reine Berufsbezeichnung als Journalist:in, sondern der konkrete Aufenthaltszweck entscheidet darüber, ob Medienvertretende ein Visum benötigen und wenn ja, welches.
Wie bei allen US-Visumkategorien müssen unterschiedlichste Kriterien erfüllt werden, um sich für das Journalistenvisum zu qualifizieren. Nachfolgend führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Anforderungskatalog.
Grundsätzlich sind die nachfolgenden Personengruppen anspruchsberechtigt:
Die Beschäftigung als Medienvertretende muss nachgewiesen werden.
Darüber hinaus müssen Antragstellende in jedem Fall einen festen Wohnsitz außerhalb der USA behalten und beabsichtigen nur für einen temporären Aufenthalt in die Vereinigten Staaten zu reisen. Der Nachweis über genügend finanzielle Mittel, um den Aufenthalt in den USA bestreiten zu können, spielt ebenfalls eine nicht unbeachtliche Rolle bei der Prüfung des Visumantrags, insbesondere bei Selbständigen.
Personen oder Firmen, die kommerzielle (Film-)Projekte (z. B. Werbeaufnahmen) oder Unterhaltungsformate (Doku‑Soaps, Reality‑TV etc.) produzieren, sind von der I‑Visumkategorie ausgeschlossen.
Für solche Tätigkeiten ist ein temporäres US-Arbeitsvisum erforderlich – typischerweise ein H-Visum, O-Visum oder P-Visum –, das auch den Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) umfasst. Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum I-Visum die Vorbereitung und Durchführung für eine H-, O- oder P-Kategorie mehrere Wochen bzw. Monate dauern kann. Das Verfahren sollte also möglichst frühzeitig begonnen werden. Eine Einreise – als zeitliche Alternative – im Rahmen des Visa Waiver Program mit ESTA und ein späterer Statuswechsel auf ein Arbeitsvisa ist genauso wenig zulässig, wie die Nutzung eines meist schneller zu erhaltenden B-Visums.
Personen, die an der Produktion und Verbreitung von Filmen, Reportagen, Artikeln etc. arbeiten, erfüllen wie erwähnt nur dann die Zugangsvoraussetzungen für ein I-Visum, wenn die journalistischen Tätigkeit zur Verbreitung von Informationen oder Nachrichten dient, also dokumentarischer oder informationsbezogener Natur ist. Des Weiteren muss die Hauptfinanzierungsquelle sowie der wichtigste spätere "Verbreitungssort" außerhalb der USA liegen.
Mit einem I-Visum dürfen sich ausländische Medienschaffende im Normalfall so lange in den Vereinigten Staaten aufhalten, wie sie dort journalistisch tätig sind. In der Regel wird bei der Einreise daher der Vermerk "D/S" (Duration of Status) im elektronischen I-94 Formular und ggf. im Einreisestempel im Reisepass eingetragen. Dies bedeutet, dass sich die Person so lange in den USA aufhalten darf, wie sie ihre journalistische Tätigkeit ausübt. Sobald diese endet, ist die Ausreise aus den Vereinigten Staaten umgehend erforderlich.
In Ausnahmefällen kann bei der Einreise ein konkretes Ausreisedatum festgelegt werden. Reisende müssen die USA dann spätestens zum im I-94 bzw. im Reisepass vermerkten Datum verlassen, um einen illegalen Aufenthalt (Overstay) zu vermeiden.
Die tatsächliche Aufenthaltsdauer wird jedoch bei jeder weiteren Einreise erneut individuell durch die US-Grenzbeamt:innen festgelegt und im elektronischen I-94 Formular vermerkt bzw. auf dem Einreisestempel im Reisepass. Medienschaffende erhalten folglich einen neuen Aufenthaltsstatus am Grenzübergang und sollten daher bei jeder Einreise glaubhaft darlegen können, zu welchem Zweck und für welche Dauer sie sich in den USA aufhalten möchten.
Medienvertretende können sich häufiger aus journalistischen Gründen in den USA aufhalten. Solange das I-Visum gültig ist, dürfen sie damit mehrfach in die Vereinigten Staaten einreisen, ohne ein neues Visum beantragen zu müssen.
In der Regel werden I-Visa für eine Dauer von maximal 5 Jahren erteilt. Es kann jedoch in Abhängigkeit vom jeweiligen journalistischen Projekt eine zeitliche Begrenzung erfolgen, auf beispielsweise 1 Jahr.
Sollten sich Medienvertreter:innen häufiger aus journalistischen Zwecken in den Vereinigten Staaten aufhalten und mehrfach in die USA reisen, muss das I-Visum nicht jedes Mal wieder neu beantragt werden.
I-Visuminhabende dürfen sich im Übrigen nur so lange in den Vereinigten Staaten aufhalten, wie die bei der Einreise angegebene journalistische Tätigkeit in den USA unter denselben Voraussetzungen andauert oder aber wie im I-94 angegeben.
Fachlich gesehen kann ein Visum grundsätzlich nicht verlängert werden, da jedes Visum, unabhängig von der Kategorie, immer einen Neuantrag mit sich zieht. Eine I-Verlängerung erfordert also einen vollständig neuen Antrag. Es ist jedoch möglich, rechtzeitig vor oder nach Ablauf eines alten I-Visums ein neues I-Visum zu beantragen. Das I-Visum kann beliebig oft erneut beantragt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die verbleibende Gültigkeitsdauer Ihres alten Visums nicht automatisch auf das neue Visum übertragen wird. Zudem garantiert eine vorherige Genehmigung des I-Visums nicht zwangsläufig eine erneute Visumbewilligung. Alle Antragsunterlagen, einschließlich Antragsformulare und Nachweise, müssen erneut beim US-Konsulat oder der US-Botschaft eingereicht werden.
Daher ist es ratsam, den Antrag sorgfältig vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Dies minimiert potenzielle Verzögerungen oder Ablehnungen während des Prozesses der Neubeantragung oder Verlängerung.
Bei der Planung der Neubeantragung Ihres I-Visums sollten Sie berücksichtigen, dass die Bearbeitungszeiten je nach zuständigem US-Konsulat oder US-Botschaft erheblich variieren können. Es ist daher ratsam, ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen.
Die Visa-Gebühr für das I-Visum beträgt 166,50 € (185 $) pro antragstellende Person. Diese allgemeine Antragsgebühr der US-Konsulate bzw. US-Botschaften muss von allen Antragstellenden bezahlt werden und ist weder rückerstattbar noch auf andere Personen übertragbar.
Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr kann per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debit-Karte oder Barzahlung in einer Bank erfolgen.
In der Regel kann diese Gebühr für die Terminvereinbarung innerhalb eines Jahres ab Zahlungsdatum verwendet werden.
Darüber hinaus können für bestimmte Antragstellende zusätzliche Kosten anfallen, wie zum Beispiel:
Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.
Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines I-Visums ein genaues Verständnis des Prozesses und eine sorgfältige Planung der erforderlichen Schritte wichtig sind. Von der Auswahl des richtigen Visumtyps entsprechend dem Zweck der Reise über das korrekte Ausfüllen der Antragsformulare bis hin zur Vorbereitung auf das Visum-Interview gibt es viele wichtige Aspekte zu beachten.
Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Schritte für die Online-Antragstellung eines I-Visums für die USA erläutert und ein Leitfaden für einen erfolgreichen Visumantrag bereitgestellt.
Antragstellende für ein I-Visum im Alter von 14 bis 79 Jahren müssen in der Regel das Konsularverfahren durchlaufen und persönlich im Rahmen eines Interviewtermins bei einem der zuständigen US-Konsulate vorstellig werden. Dort sollten neben den allgemeinen Antragsdokumenten Unterlagen zum Arbeitsverhältnis, Einreisezweck und sonstige Belege über die Rückkehrintention vorgelegt werden. Die Beantragung erfolgt üblicherweise im US-Konsulat des Landes, in dem die Antragstellenden ihren Lebensmittelpunkt haben.
Alle Voraussetzungen für die antragstellenden Personen und alle damit einhergehenden benötigten Unterlagen müssen im Vorfeld der Visumantragstellung erfüllt werden bzw. vorhanden sein.
Unserer Erfahrung nach dauert die Beantragung des I-Visums, von der Vorbereitung über die Prüfung durch die US-Behörden bis hin zum Erhalt des Visums, in den meisten Fällen etwa vier bis acht Wochen.
Die Dauer des Antragsprozesses hängt stark von der Wartezeit bis zum Interviewtermin ab. Die Verfügbarkeit der Visa-Interviewtermine für die I-Kategorie ist wiederum unter anderem von dem jeweiligen US-Konsulat bzw. der jeweiligen US-Botschaft und der Saison abhängig. Daher sollten Sie für einen I-Antrag ausreichend Zeit einplanen.
Journalist:innen, Medienvertreter:innen oder (freie) Mitarbeitende der Medien brauchen nicht für jede USA-Reise ein I-Visum nur wegen ihres Status als Journalist bzw. Journalistin. Reist beispielsweise ein Redakteur oder eine Redakteurin ausschließlich zu einer kurzen Besprechung in die USA, so muss nicht automatisch ein I-Visum beantragt werden, sondern (je nach Staatsangehörigkeit) ESTA oder ein Besuchervisum.
Das I-Visum wird erst dann zwingend notwendig, wenn die journalistische Aktivität in den USA z. B. im Rahmen einer konkreten Berichterstattung im Auftrag eines ausländischen Medienunternehmens erfolgt.
Nicht die reine Berufsbezeichnung als Journalist:in, sondern der konkrete Aufenthaltszweck entscheidet darüber, ob Medienvertreter:innen ein Visum benötigen und wenn ja, welches.
Für die Beantragung eines I Media Visums für die USA müssen Antragstellende die folgenden Schritte befolgen:
Der erste Schritt zur Beantragung eines I-Visums für die USA ist das Ausfüllen des elektronischen Visumantragsformulars DS-160 auf der Webseite des U.S. Department of State.
Im Online-Antragsformular müssen ausführliche Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten USA-Aufenthalt angegeben werden. Folgende Unterlagen und Dokumente sollten Sie zum Ausfüllen des DS-160 Formulars bereithalten:
Wenige Tage nach der Einreichung Ihres DS-160 Formulars kann der Status Ihres Visumantrags online abgerufen werden.
Wussten Sie, dass die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung Ihres DS-160 Teil unseres Services ist?
Legen Sie ein Visa-Profil auf der Webseite des Visa-Informationsdienstes an, über das I-Visumanträge laufen.
Hier können Sie auch die Visa-Bearbeitungsgebühr bezahlen und den Termin für das Visuminterview vereinbaren.
Antragsgebühr bezahlen: Bezahlen Sie die I-Visagebühr in Höhe von 166,50 € (185 $). Die Zahlung erfolgt online oder bar.
Termin für das Visuminterview vereinbaren: Vereinbaren Sie nun einen Termin für das Visuminterview. Dies erfolgt online über das Visa-Profil.
Bei einer Beauftragung unseres US Visa Services erstellen wir das erforderliche Online-Profil, verauslagen die konsularische Visa-Antragsgebühr und vereinbaren den Termin für das persönliche Gespräch mit den US-Konsularbeamt:innen.
Erscheinen Sie am Tag des Interviews persönlich im US-Konsulat oder in der US-Botschaft. Dort werden Ihre Unterlagen überprüft und Sie werden von den Konsularbeamt:innen interviewt.
Folgende Dokumente müssen für den Termin vorbereitet und mitgebracht werden:
Seien Sie bereit, Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen zu beantworten.
In der Regel wird I-Visumantragstellenden am Ende des Besuchs im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft mitgeteilt, ob der Visumantrag bewilligt wird oder nicht.
Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie perfekt auf diesen wichtigen Termin vor und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, damit Ihr Visa-Interview möglichst reibungslos abläuft.
Wenn Ihr I-Visumantrag genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem I-Visum postalisch zurück oder können einen Abholungstermin vereinbaren.
Das I-Visum enthält zahlreiche Informationen, die zur Identifizierung der Inhaberin oder des Inhabers dienen und die Rechte sowie Beschränkungen während des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten festlegen.
Es ist wichtig, diese Informationen sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen Ihres geplanten Aufenthalts in den USA entsprechen.
Folgende der Daten und Angaben sind unter anderem auf einem US-Visum zu finden:
Die Auslandsvertretungen der Vereinigten Staaten von Amerika, d. h. die US-Konsulate bzw. die US-Botschaften, sind für die Visumerteilung verantwortlich.
Die Entscheidung darüber, ob ein Visum für die USA ausgestellt wird oder nicht, treffen die US-Konsularbeamt:innen in der Regel am Tag des Visa-Interviews. I-Visumantragstellende erfahren also im Normalfall beim Interviewtermin, ob das Visum erteilt wird.
Der Abruf Ihres Status kann jederzeit online über Ihr Profil erfolgen.
Ihr I-Visum wurde mündlich von den US-Beamt:innen erteilt und befindet sich nun in der Endbearbeitung.
Nachdem das I-Visum in den Reisepass gedruckt bzw. ausgestellt wurde, wird der Reisepass mit dem entsprechenden US-Visum postalisch zugestellt.
In manchen Fällen bestimmen die US-Konsularbeamt:innen, das I-Visum nicht sofort zu genehmigen und sprechen eine Visumablehnung laut Paragraph 221(g) Immigration and Nationality Act (INA) aus. Die Konsequenz daraus ist das sogenannte Administrative Processing. Der US-Visumantrag bedarf folglich einer weiteren Sicherheitsüberprüfung und unterliegt zusätzlichen Bearbeitungsschritten. Möglicherweise werden noch weitere Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen benötigt.
Sollten die US-Beamt:innen zu dem Schluss kommen, dass Sie sich nicht für die Visumkategorie I qualifizieren, wird Ihr Visumantrag für die USA abgelehnt. Die Ablehnung muss nicht begründet werden, allerdings bekommen Antragsteller:innen bei einer Visumablehnung normalerweise am Tag des Interviewtermins weitere Anweisungen ausgehändigt oder nach einer gewissen Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben zugeschickt.
Die Gründe sind je nach Visumkategorie und Antragstellenden sehr unterschiedlich (z. B. Unterstellung einer Einwanderungsabsicht, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme, fehlerhafte Antragsdokumentation).
Nach der Ablehnung eines I-Visums können Antragstellende grundsätzlich jederzeit einen neuen Antrag stellen. Es gibt theoretisch keine Wartezeit bis zur nächsten Einreichung.
Aus unserer Erfahrung ist es jedoch nur empfehlenswert, einen erneuten Antrag derselben Kategorie zu stellen, wenn sich seit dem ersten Visumantrag die Bedingungen oder Umstände geändert haben und Sie in der Lage sind, diese Änderungen oder neuen Umstände nachzuweisen.
Es macht wenig Sinn, ein neues Visum zu beantragen, wenn Sie weiterhin nicht die Voraussetzungen der jeweiligen Visumkategorie erfüllen können (z. B. Nachweis der Rückkehrintention ins Heimatland, finanzielle Mittel, Nachweis von beruflichem Spezialwissen). In der Praxis kann daher erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren ein neuer I-Visumantrag erfolgreich sein.
Nach einer Visumablehnung müssen Antragstellende den Visumantrag komplett neu einreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einem Arbeitsvisum auch eine alternative Visumkategorie in Betracht gezogen werden, was im Einzelfall sorgfältig geprüft werden sollte. Es besteht jedoch keine Möglichkeit, gegen eine Visumablehnung Einspruch einzulegen.
Visumvoraussetzungen werden nicht erfüllt
Oftmals erfüllen Antragstellende nicht die erforderlichen Bedingungen für die beantragte Visakategorie. Dies kann unter anderem daran liegen, dass keine ausreichende Bindung an das Heimatland nachgewiesen werden kann, finanzielle Mittel nicht ausreichen oder das US-Unternehmen nicht nachweisen kann, dass es ordnungsgemäß als US-Unternehmen existiert und seine Mitarbeiter entsprechend einstellt und bezahlt. Auch unzureichende Berufserfahrung oder Qualifikationen können Ablehnungsgründe sein.
Unstimmigkeiten beim Visa-Interview
Es können auch Unstimmigkeiten während des Visa-Interviews auftreten, insbesondere wenn die beantragte Visumkategorie nicht mit dem beabsichtigten Einreisezweck übereinstimmt. Dies kann zur Annahme einer Einwanderungsabsicht oder zur Vermutung einer illegalen Arbeitsaufnahme führen.
Fehler im Visumantrag
Nicht selten sind Antragsunterlagen unvollständig, Informationen im DS-160 Visumantragsformular falsch oder der Visumantrag wurde nicht gründlich genug vorbereitet.
Sonstige Gründe
Persönliche Umstände der antragstellenden Person können ebenfalls zu Ablehnungen führen, darunter Vorstrafen, terroristische Hintergründe, ansteckende Krankheiten oder vergangene einwanderungsrechtliche Vergehen wie illegaler Aufenthalt oder illegale Arbeit in den USA. Auch auffälliges Verhalten bei früheren Einreisen kann eine Rolle spielen.
Die Folgen einer abgelehnten I-Visumbewerbung hängen vom Ablehnungsgrund ab.
Die US-Behörden sind nicht verpflichtet, die Ablehnung zu begründen, aber Sie können höflich beim Interviewtermin im US-Konsulat oder in der US-Botschaft nach dem Grund für die Ablehnung fragen. Diese Information ist hilfreich, wenn Sie das I-Visum erneut beantragen möchten.
Für Ihren I-Visumantrag im zweiten Versuch sollten Sie sorgfältige Vorbereitungen treffen. Dazu gehört die Auswahl der richtigen Visumkategorie, das vollständige und korrekte Ausfüllen des DS-160 Online-Formulars sowie das Sammeln aussagekräftiger Nachweise.
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.
Viele Antragstellende gehen fälschlicherweise davon aus, dass ein genehmigtes US-Visum automatisch die Einreise in die Vereinigten Staaten garantiert. Tatsächlich ist ein I-Visum im Pass rechtlich kein Aufenthaltstitel und gewährt daher keine automatische Einreiseerlaubnis in die USA. Mit einem gültigen US-Visum können Sie sich lediglich am Grenzübergang (z.B. Flughafen) um die Einreise in die Vereinigten Staaten bewerben.
Die finale Entscheidung über die Einreise liegt bei den Grenzbeamt:innen der U.S. Customs and Border Protection, die das Visum für die USA bei der Einreise kontrollieren. Sie entscheiden, ob Sie einreisen dürfen und gegebenenfalls für welchen Zeitraum Sie einen Aufenthaltsstatus erhalten. Das bedeutet, dass Ihnen die Einreise unter Umständen verweigert werden kann.
Nach Erhalt einer Einreiseerlaubnis ist es ratsam, online im I-94 oder auf dem Einreisestempel im Pass zu überprüfen, für welchen Zeitraum Sie sich legal in den USA aufhalten dürfen.
Übrigens: Mit Global Entry können bestimmte biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten selbstständig und automatisch erledigen. So können ausländische Personen lange Wartezeiten vermeiden und schneller in die USA einreisen.
Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie der Hauptantragstellende ein abgeleitetes I-Visum. Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen.
Eine Arbeitsaufnahme ist den Familienangehörigen nicht gestattet. Die Beantragung einer allgemeinen Arbeitserlaubnis ("EAD") ist unter I-Status folglich nicht möglich. Familienangehörige können jedoch eine öffentliche / private Bildungseinrichtung besuchen.
Nein, das I‑Visum berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme bei einem US-Unternehmen. Die Visumkategorie beinhaltet keine reguläre Arbeitsgenehmigung für eine Tätigkeit bei einem US-Medienunternehmen oder anderen US-Arbeitgebern. Falls eine Beschäftigung bei einem US-Unternehmen oder US-Medienfirma geplant ist, kommen unter Umständen andere Visumkategorien wie H‑1B, O‑1 oder L‑1 in Betracht.
Das I-Visum erlaubt lediglich die beruflichen Aktivitäten im Rahmen eines Arbeitseinsatzes für einen Arbeitgeber, der außerhalb der Vereinigten Staaten lokalisiert ist. Es richtet sich an ausländische Journalist:innen und Medienschaffende, die im Auftrag einer außerhalb der USA ansässigen Medienorganisation in den USA journalistisch tätig sind.
Global Entry ist mit fast allen US-Visa und sogar der ESTA-Genehmigung nutzbar. Wer ein I-Visum besitzt, kann sich für die Global Entry Mitgliedschaft bewerben und beschleunigt in die USA einreisen.
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