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Amerikanische Städte wie New York City, San Francisco und Chicago zählen zu den wichtigsten Reisezielen für Geschäftsreisende. Doch wer muss ein Besuchervisum beantragen und wie lauten die einzelnen Antragsschritte und Voraussetzungen? Wir informieren über das sogenannte Geschäftsreisendenvisum und unterstützen Sie auf Wunsch beim B-1 Antragsverfahren.

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B-1 im Überblick

Visumkategorie: Besuchervisum

Zielgruppe: Geschäftsreisende; Personen, die ESTA nicht nutzen können

Gültigkeit: in der Regel 10 Jahre

Aufenthaltsdauer: max. 180 Tage pro Einreise, einmalig verlängerbar um weitere max. 180 Tage

Besonderheiten: Arbeiten, studieren, einwandern usw. nicht erlaubt

Was ist das B-1 Visum?

Das B-1 Visum ist ein gängiges Nichteinwanderungsvisum für die USA, welches zum temporären Aufenthalt in den Vereinigten Staaten berechtigt und eingeschränkte geschäftliche Betätigungen erlaubt. Die offizielle Bezeichnung der Visumkategorie lautet B-1 Temporary Business Visitor.

Mit einem B-1 Geschäftsvisum dürfen Sie bestimmte geschäftliche Aktivitäten ausführen, welche nicht als Arbeit zu klassifizieren sind. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Knüpfen von Kunden- und Geschäftskontakten
  • interne Firmentreffen am US-Standort
  • externe Geschäftstreffen
  • Gründung einer US-Niederlassung
  • Teilnahme an Messen und Konferenzen als Besucherende oder Ausstellende
  • Vertragsverhandlungen und der Abschluss von Geschäftsverträgen
Bild von einem Geschäftsreisenden in den USA

In den folgenden Fällen wird ein B-1 Visum benötigt:

  • Geschäftsreisende können nicht am Programm zur visumfreien Einreise mit ESTA (Visa Waiver Program) teilnehmen. Dies betrifft:
    - Personen bestimmter Staatsangehörigkeiten (z. B. Bulgarien, Serbien, Türkei)
    - Personen, die ab dem 1. März 2011 in eines der folgenden Länder gereist sind: Irak, Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan oder Syrien
    - Personen, die ab dem 12. Januar 2021 nach Kuba gereist sind
    - Personen mit einer zweiten Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder: Irak, Iran, Sudan oder Syrien
    - Personen, die mit einer privaten Yacht, einem privaten Flugzeug oder einer Militärmaschine in die USA einreisen möchten
    - Personen, denen bereits einmal die Einreise in die USA verweigert wurde (an der Grenze) oder die aus den Vereinigten Staaten ausgewiesen worden sind
    - Personen, die vorbestraft sind oder verhaftet bzw. verurteilt wurden (Einzelfall prüfen)
    - Personen, die gegen die Einreisebestimmungen der US-Behörden verstoßen haben (Overstay etc.)
    - Personen, die an einer schweren, ansteckenden Krankheit leiden
  • Geschäftsreisende möchten sich länger als 90 Tage am Stück in die Vereinigten Staaten aufhalten
Achtung

B-1 Visuminhabende dürfen unter keinen Umständen produktiv arbeiten. Hier müsste alternativ die Beantragung eines Arbeitsvisums für die USA geprüft werden. Personen, die aus geschäftlichen Gründen längere Zeit in den Vereinigten Staaten verbringen müssen oder häufig einreisen müssen, sollten ebenfalls in Betracht ziehen, ein reguläres Arbeitsvisum (z. B. E- oder L-Visum) zu beantragen.

Im Einzelfall kann geprüft werden, ob alternativ die visumfreie Einreise mit ESTA zu eingeschränkt geschäftlichen Zwecken (= Business Visa Waiver) nutzbar ist. Das Visa Waiver Programm ermöglicht bestimmten Staatsangehörigen den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in den USA ohne die vorherige Beantragung eines Visums.

Voraussetzungen für das B-1 Visum

Beim B-1 Business Visitor Visum gelten folgende Voraussetzungen:

  • Zeitlich begrenzter Aufenthalt in den USA
    Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass sie sich nur vorübergehend in den Vereinigten Staaten aufhalten möchten und keine Absicht zur Einwanderung vorliegt.
  • Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses
    Während des gesamten Aufenthalts in den USA muss das Arbeitsverhältnis im Heimatland fortbestehen. Es ist nicht gestattet, eine Arbeit in den USA anzunehmen oder Vergütungen von einem US-Unternehmen oder dessen Standort zu erhalten.
  • Fester Arbeitsplatz und Wohnsitz außerhalb der USA
    B-1 Bewerber:innen müssen ihre Wohnung oder ihr Haus außerhalb der USA beibehalten und nach dem USA-Aufenthalt zu ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. Ihr Lebensmittelpunkt bleibt weiterhin an ihrem bisherigen Arbeits- und Wohnort.
  • Rückkehrintention und Bindungen an das Heimatland
    Die B-1 Bewerber:innen müssen belegen, dass sie eine feste Absicht zur Rückkehr haben und starke Bindungen an ihr Heimatland besitzen. Dies kann durch das bestehende Arbeitsverhältnis, den Besitz einer Immobilie sowie familiäre und freundschaftliche Bindungen erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass sie die USA nach Ablauf ihres Aufenthalts wieder verlassen und in ihr Heimatland zurückzukehren.
  • Genügend finanzielle Mittel
    Antragstellende für das B-1 Visum müssen belegen, dass sie genügend finanzielle Ressourcen besitzen, um ihren Aufenthalt in den Vereinigten Staaten vollständig zu finanzieren, ohne illegal zu arbeiten oder Sozialhilfe zu beanspruchen (z. B. durch Vorlage von Lohnabrechnungen, Kontoauszügen etc.).

Unterkategorien des B-1 Visums

Wer ein B-1 Visum besitzt, darf in der Regel keiner produktiven Arbeit oder Lerntätigkeit nachgehen. Unter streng umrissenen Voraussetzungen kann ein B-Visum jedoch auch ausnahmsweise für Personen, die einer produktiven Beschäftigung nachgehen oder eine Weiterbildung absolvieren, ausgestellt werden.

Bei den nachfolgenden Sonderfällen handelt es sich um keine eigenständigen Visa-Kategorien. Im Online-Visumantrag DS-160 werden die Spezialfälle als reguläres B-1 Visum betrachtet und beantragt.

Der Hinweis, um welche B-1 Unterkategorie es sich handelt, nehmen die US-Konsularbeamt:innen lediglich als Vermerk in dem Kommentarfeld des Visums (Annotation) vor.

B-1 After Sales Visum

Firmen, die Maschinen oder Produktionsanlagen in die USA verkaufen, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Monteur:innen zur Erfüllung von Serviceaufträgen, d. h. After-Sales-Services, in die USA reisen lassen. Vor Ort dürfen z. B. Montagearbeiten, Installationen, Wartungsarbeiten und Schulungen von US-Personal vorgenommen werden.

In bestimmten Fällen kann auch eine Beantragung eines zeitlich begrenzten Projektvisums für Fachkräfte in Betracht kommen.

Unter bestimmten Bedingungen kann für kurze innerbetriebliche Trainings und Weiterbildungen die B-1 Kategorie genutzt werden.

Persönliche Beratung zu US-Visa Unsere Expertinnen beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen

Wie lange kann man mit einem B-1 Visum in den USA bleiben?

Mit einem B-1 Visum darf man pro Einreise bis zu 180 Tage in den USA verbleiben. Die maximale Aufenthaltsdauer in den USA gilt nicht jährlich, sondern pro Einreise, sei es mehrfach hintereinander oder am Stück.

Die tatsächliche Aufenthaltsdauer vor Ort in den Vereinigten Staaten wird bei jeder Einreise individuell von den US-Grenzbeamt:innen festgelegt und ist entweder online im elektronischen I-94 gespeichert oder auf dem Einreisestempel im Reisepass ersichtlich.

Die maximale Aufenthaltsdauer von 180 Tagen kann in den USA durch einen Antrag auf Statusverlängerung bei der US-Einwanderungsbehörde um weitere maximal 180 Tage verlängert werden, was insgesamt maximal 365 Tage ergibt.

Reisende in die USA müssen auf jeden Fall spätestens am auf dem Einreisestempel oder im elektronischen I-94 vermerkten Ausreisedatum das Land verlassen, um sich nicht illegal in den Vereinigten Staaten aufzuhalten (Overstay).

Bei jeder erneuten Reise in die USA erhalten Geschäftsreisende am Grenzübergang einen neuen Aufenthaltsstatus. Solange das B-1 Visum gültig und der Reisezweck gegeben ist, können ausländische Personen mit diesem Visum an der Grenze um Einreise bitten.

Wie lange ist das B-1 Visum gültig?

In der Regel werden B-1 Visa für 10 Jahre erteilt. Sollten sich Reisende also häufiger aus geschäftlichen Gründen in den USA aufhalten, muss somit kein neues Visum für die Wiedereinreise beantragt werden.

Das Visum für Geschäftsreisen in die USA kann jedoch auch für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt werden. Dies ist insbesondere abhängig von der Staatsangehörigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers.

Die Gültigkeit des B-1 Visums bedeutet nicht, dass Sie sich genauso lange in den USA aufhalten dürfen. Die Gültigkeitsdauer des Visums entspricht nämlich nicht der erlaubten Aufenthaltsdauer in den USA, d. h. Sie müssen Gültigkeit des US-Visums und Aufenthaltsdauer bzw. Aufenthaltsstatus unterscheiden.

Mit der Gültigkeitsdauer des Visums ist der Zeitraum zwischen Ausstellungsdatum (Issue Date) und Ablaufdatum (Expiration Date) gemeint, in dem sich Antragstellende für die Einreise an der Grenze bewerben können. Die Gültigkeitsdauer des Visums wird von dem US-Konsulat bzw. der US-Botschaft, in dem Sie den Antrag gestellt haben, festgelegt und lässt sich am Ablaufdatum (Expiration Date) auf dem Visum ablesen.

Hinweis:

Geschäftsreisende, die nicht länger als 90 Tage in den Vereinigten Staaten bleiben, können möglicherweise alternativ am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) teilnehmen und brauchen somit kein Visum beantragen.

Unsere Visa-Spezialist:innen prüfen bei allen Kund:innen vor der Bearbeitung des Visumantrags, ob eine Einreise per ESTA möglich ist oder aber ein B-1 Geschäftsvisum erforderlich ist. Die Überschneidungen zwischen ESTA oder B-1 Visum sind zwar groß, müssen dennoch auf den individuellen Reisegrund und die Hintergründe der Reisenden abgestimmt sein.

B-1 Visum für die USA beantragen

Was muss ich bei der B-1 Beantragung beachten?

Es ist wichtig zu wissen, dass die Beantragung eines B-1 Visums ein genaues Verständnis des Prozesses und eine sorgfältige Planung der erforderlichen Schritte erfordert. Dies umfasst die Auswahl des passenden Visumtyps gemäß dem Reisezweck, das korrekte Ausfüllen der Antragsformulare und die Vorbereitung auf das Visum-Interview gibt es viele wichtige Aspekte zu beachten.

Der folgende Abschnitt erläutert die einzelnen Schritte der B-1 Visumantragstellung und bietet einen Leitfaden für eine erfolgreiche Antragstellung.

Antragstellende für ein B-1 Visum im Alter von 14 bis 79 Jahren müssen üblicherweise das konsularische Antragsverfahren durchlaufen. Das bedeutet, dass beim B-1 Visum in der Regel das Online-Formular DS-160 ausgefüllt wird und das Visum im Rahmen eines persönlichen Interviews in einer zuständigen US-Vertretung (US-Konsulat oder US-Botschaft) im Heimatland beantragt wird.

Alle erforderlichen Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen für B-1 Visumantragstellende müssen vor der Einreichung des B-1 Visumantrags erfüllt werden bzw. vorhanden sein.

Wie lange dauert es ein B-1 Visum zu beantragen?

Auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung bei der Abwicklung von B-1 Visumanträgen empfehlen wir mindestens 6 bis 8 Wochen für die Bearbeitung des Antrags bis zum Erhalt des B-1 Visums einzuplanen.

Vor allem die Terminsituation in den US-Konsulaten / US-Botschaften variiert stark und ist z. B. mitunter von der Jahreszeit abhängig.

Nachdem Ihr B-1 Visumantrag geprüft und genehmigt wurde, wird Ihr Reisepass zur Visumausstellung einbehalten. Etwa eine Woche nach dem Visuminterview wird Ihr Reisepass inklusive B-1 Visum per Post verschickt.

Möglicherweise sind Sie von der Pflicht zum persönlichen Interview befreit. In diesem Fall beträgt die Bearbeitungszeit für den postalischen Antrag etwa 2 Wochen.

Achtung: In manchen Fällen kann es zu einer weiteren Sicherheitsüberprüfung (Administrative Processing) kommen, das mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Dadurch kann sich die B-1 Visumbeantragung erheblich verzögern.

Was kostet ein B-1 Visum für die USA?

Die Gebühr für ein B-1 Visum liegt bei 175,75 € (185 $) pro antragstellende Person. Diese allgemeine Antragsgebühr der US-Konsulate bzw. US-Botschaften muss von allen Antragstellenden bezahlt werden und ist weder erstattungsfähig noch auf andere Personen übertragbar.

Die B-1 Bearbeitungsgebühr kann entweder per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debitkarte oder Barzahlung in einer Bank beglichen werden.

Für den Fall, dass sich Ihre Visumbeantragung verzögert, ist der Zahlungsnachweis innerhalb eines Jahres ab Zahlungsdatum gültig.

Bild von einer USA Kreditkarte für Visa-Gebühren

Darüber hinaus können zusätzliche Kosten im Rahmen der B-1 Visumbeantragung anfallen:

  • Kosten für die Reisepasszustellung
    (die postalische Zustellung von Reisepässen ist gebührenpflichtig, eine Abholung ist kostenfrei)
  • Kosten für neues Passfoto
  • Kosten für neuen Reisepass
  • Reciprocity Gebühr
  • Servicegebühren für unseren US Visa Service
  • erneute Visa-Gebührenzahlung bei zu häufigen Terminverschiebungen

Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.

Zur Kostenübersicht

Wie beantrage ich ein B-1 Visum für die USA?

Zur Beantragung eines B-1 Visums für die USA sind folgende Schritte erforderlich:

Der erste Schritt bei der Beantragung eines B-1 Visums für die USA besteht darin, das elektronische Visumantragsformular DS-160 auf der Website des US-Außenministeriums auszufüllen.

Im Online-Antragsformular werden detaillierte Angaben zur antragstellenden Person und zum geplanten Aufenthalt in den USA abgefragt. Zum Ausfüllen des DS-160 Formulars sollten folgende Unterlagen und Dokumente bereitgehalten werden:

  • Gültiger Reisepass
  • Persönliche Informationen (z. B. Familienstand, Adresse)
  • Daten der letzten fünf Einreisen in die USA
  • Lebenslauf, damit der aktuelle und die vorherigen Arbeitgeber angegeben werden können
  • Angaben zur schulischen Laufbahn sowie Reiseverhalten
  • Sicherheitsfragen
  • Digitales, biometrisches Passfoto (im Format 5 x 5 cm)

Einige Tage nach der Übermittlung Ihres DS-160 Formulars ist es möglich, den Status Ihres Visumantrags online zu überprüfen.

Wussten Sie schon, dass die professionelle Bearbeitung und Einreichung Ihres DS-160-Formulars zu unserem Serviceangebot gehört?

Erstellen Sie ein Visa-Profil auf der Webseite des Visa-Informationsdienstes, über das B-1 Visumanträge bearbeitet werden.

Hier können Sie auch die Visa-Bearbeitungsgebühr bezahlen und den Termin für das Visuminterview vereinbaren.

  1. Antragsgebühr bezahlen:
    Zahlen Sie die B-1 Visagebühr in Höhe von 175,75 € (185 $). Die Bezahlung kann online oder in bar erfolgen.
  2. Termin für das Visuminterview vereinbaren:
    Vereinbaren Sie nun einen Termin für das Visuminterview. Dies ist über Ihr Visa-Profil online oder telefonisch möglich.

Wenn Sie unseren US Visa Service beauftragen, erstellen wir das erforderliche Online-Profil, verauslagen die konsularische Visa-Antragsgebühr und vereinbaren den Termin für das persönliche Interview mit den US-Konsularbeamt:innen.

Erscheinen Sie am Tag des Interviews persönlich im US-Konsulat oder in der US-Botschaft. Ihre Unterlagen werden dort überprüft und Sie werden von den Konsularbeamt:innen befragt.

Für den Termin im US-Konsulat oder der US-Botschaft müssen folgende Unterlagen vorbereitet und mitgebracht werden:

  • Terminbestätigung
  • Barcode-Blatt des online übermittelten Formulars DS-160 inkl. Zahlungsnachweis der konsularischen Antragsgebühr
  • Begleitschreiben, das den Zweck Ihrer Einreise erläutert
  • Belege, dass Sie nach Ihrem USA-Aufenthalt wieder in Ihr Heimatland zurückkehren werden (z. B. Kopie des Mietvertrags etc.)
  • ggf. weitere Unterlagen (finanzielle Nachweise, Kopie des Arbeitsvertrags, Lebenslauf usw.)

Seien Sie darauf vorbereitet, dass Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen gestellt werden.

Normalerweise erfahren B-1 visumantragstellende Personen am Ende ihres Termins im US-Konsulat oder in der US-Botschaft, ob ihr Visumantrag genehmigt wird oder nicht.

Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie optimal auf diesen wichtigen Termin vor und stellen sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente für ein möglichst reibungsloses Visa-Interview haben.

Wenn Ihr B-1 Visumantrag genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem B-1 Visum postalisch zurück oder können einen Termin für die Abholung vereinbaren.

Versand per Post

B-1 Visum per Post beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Antragstellende die Möglichkeit, das B-1 Visum postalisch zu beantragen, ohne persönlich zu einem Interview im US-Konsulat oder in der US-Botschaft erscheinen zu müssen. Dies ist im Rahmen des sogenannten Interview Waiver Program möglich.

Damit der persönliche Visa-Termin entfallen kann und die Unterlagen postalisch eingereicht werden können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Interviewbefreiung setzt u. a. voraus, dass bereits ein B-1 Visum erteilt wurde und dass bestimmte andere Bedingungen erfüllt sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Interviewbefreiung nicht bedeutet, dass das B-1 Visum automatisch genehmigt wird. Außerdem können B-1 visumantragstellende Personen trotz postalischer Antragstellung zu einem Interview eingeladen werden, wenn die US-Behörden dies für erforderlich erachten.

Weitere Infos zum postalischen Visumantrag
Muster von einem B-1 Visum

Auf dem B-1 Visum finden sich verschiedene Informationen, die zur Identifizierung der visuminhabenden Person und zur Festlegung seiner Rechte und Einschränkungen während des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten dienen.

Es ist wichtig, dass Sie diese Informationen sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass Sie den Anforderungen Ihres geplanten USA-Aufenthalts entsprechen.

Bild von einem B-1 Visum für die USA

Hier sind einige der Daten und Angaben, die auf einem US-Visum zu finden sind:

  • Vollständiger Name der visuminhabenden Person
  • Passbild
  • Reisepassnummer
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Ausstellungsdatum und Ablaufdatum
  • Visumtyp
  • Einreiseberechtigungen (M bedeutet, dass Sie mehrfach um Einreise in die USA ersuchen können. Wenn hier eine Zahl steht, können Sie entsprechend oft einen Antrag auf Einreise stellen.)
  • Name der ausstellenden Dienststelle
  • ggf. Anmerkungen

Wann und wie erfahre ich, ob mein B-1 Visum genehmigt wurde?

Die ausländischen Vertretungen der Vereinigten Staaten, d. h. die US-Konsulate und die US-Botschaften, sind für die Ausstellung von US-Visa verantwortlich.

Ob ein Visum für die USA erteilt wird, entscheiden die Konsularbeamt:innen meist am Tag des Interviews. Antragstellende für ein B-1 Visum erfahren in der Regel während ihres Termins, ob sie das Visum erhalten oder nicht.

Sie können den Status Ihres US-Visumantrags online einsehen.

1. B-1 Visum genehmigt

Ihr B-1 Visum wurde mündlich von den US-Beamt:innen erteilt und befindet sich nun in der abschließenden Bearbeitung.

 Sobald das B-1 Visum in Ihren Reisepass eingetragen und ausgestellt ist, wird Ihnen der Reisepass mit dem entsprechenden US-Visum per Post zugesandt.

2. Zusätzliche Überprüfung

In bestimmten Fällen entscheiden die US-Konsularbeamt:innen, das B-1 Visum nicht unmittelbar zu erteilen und sprechen eine Visumablehnung laut Paragraph 221(g) Immigration and Nationality Act (INA) aus. Der Antrag auf das B-1 Visum erfordert eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung und weitere Bearbeitungsschritte (Administrative Processing). Ggf. werden weitere Unterlagen bzw. Informationen von den Antragstellenden angefordert.

3. B-1 Visum abgelehnt

Wenn die US-Beamt:innen zu dem Schluss kommen, dass Sie sich nicht für die B-1 Kategorie qualifizieren, wird Ihr B-1 Visum für die USA abgelehnt. Eine Begründung für die Ablehnung ist nicht erforderlich, jedoch erhalten Antragstellende in der Regel am Tag des Interviews weitere Anweisungen oder nach einer Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben.

Die Ablehnungsgründe variieren je nach Visumkategorie und Antragstellenden (z. B. Unterstellung einer Einwanderungsabsicht, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme, fehlerhafte Antragsdokumentation).

Was tun, wenn das B-1 Visum für die USA abgelehnt wird?

Nach einer Visumablehnung ist es grundsätzlich möglich jederzeit einen neuen B-1 Antrag zu stellen. Theoretisch gibt es für Antragstellende keine Wartezeit bis zur nächsten Beantragung.

Nach unserer Erfahrung ist eine erneute Antragstellung in derselben Kategorie nur dann ratsam, wenn sich die Bedingungen oder Umstände seit dem ersten Antrag geändert haben und Sie in der Lage sind, diese Änderungen oder neuen Umstände zu belegen.

Es ist wenig erfolgsversprechend, ein neues Visum zu beantragen, wenn Sie die Anforderungen der jeweiligen Visumkategorie (Rückkehrabsicht ins Heimatland, finanzielle Mittel, berufliches Spezialwissen usw.) nicht erfüllen. In der Praxis kann oft erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren ein neues B-1 Visum erfolgreich beantragt werden.

Nach einer Visumablehnung müssen Antragstellende den Visumantrag komplett von vorne beginnen. Gegen eine Visumablehnung kann im Übrigen kein Einspruch eingelegt werden.

Es gibt vielfältige Gründe, warum ein Visumantrag abgelehnt wird und manchmal führen selbst kleinere Fehler bei der Beantragung zu einer Ablehnung.

 

Die häufigsten Gründe für eine B-1 Visumablehnung

  • Visumvoraussetzungen werden nicht erfüllt
    Häufig erfüllen Antragstellende nicht die erforderlichen Kriterien für die gewünschte Visakategorie, wie etwa eine unzureichende Bindung zum Heimatland oder nicht genügende finanzielle Mittel.
    Es können zudem Unstimmigkeiten beim Visa-Interview auftreten, wenn die beantragte Visumkategorie nicht dem angegebenen Zweck der Reise entspricht (Unterstellung einer Einwanderungsintention, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme).
  • Fehler im Visumantrag / Mangelnde Antragsdokumentation
    Es kommt häufig vor, dass Antragsunterlagen und Nachweise unvollständig sind, Angaben im DS-160 Visumantragsformular nicht korrekt eingetragen wurden oder der B-1 Visumantrag nicht richtig vorbereitet wurde.
  • Sonstige Gründe für eine Visumablehnung
    Zu den häufigsten Gründen für eine Ablehnung zählen auch persönliche Umstände des Antragstellenden, wie Vorstrafen, ein terroristischer Hintergrund, ansteckende Krankheiten, Verstöße gegen das US-Einwanderungsrecht (z. B. illegaler Aufenthalt in den USA oder illegale Beschäftigung) sowie verdächtiges Verhalten bei früheren Einreisen.

 

Konsequenzen einer Visumablehnung

Die Konsequenzen eines abgelehnten B-1 Visums für die antragstellende Person variieren je nach dem Grund der Ablehnung.

  1. ESTA-Sperre
    Die Ablehnung eines B-1 Visums führt üblicherweise dazu, dass die visumfreie Einreise mit ESTA nicht mehr genutzt werden kann. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Rahmen des ESTA-Antrags abgefragt wird, ob zuvor ein Visumantrag abgelehnt wurde. Ein "ja" als Antwort auf diese Frage führt normalerweise zu der Ablehnung des ESTA-Antrags.
  2. Geplanter USA-Aufenthalt nicht möglich
    Wird das B-1 Visum abgelehnt, ist es der antragstellenden Person nicht möglich, zu dem vorgesehenen Zweck, wie beispielsweise einem Meeting mit Kunden oder Vertragsverhandlungen, in die USA zu reisen.
  3. Einreisesperre
    In bestimmten Fällen verhängen die US-Behörden sogar ein Einreiseverbot für die Vereinigten Staaten.
Tipp:

Obwohl US-Behörden nicht dazu verpflichtet sind, die Gründe für eine Visumablehnung zu erläutern, ist es möglich, beim Interview im US-Konsulat oder der US-Botschaft höflich nachzufragen. Diese Auskunft kann hilfreich sein, falls Sie beabsichtigen, das B-1 Visum erneut zu beantragen.

Wir empfehlen, den Antrag für ein erneutes B-1 Visum sorgfältig und überzeugend vorzubereiten: Wählen Sie die passende Kategorie, füllen Sie das DS-160 Online-Formular korrekt und vollständig aus und sammeln Sie stichhaltige Belege.

Bidl von einem Videocall mit mehreren Teilnehmenden
Unsere Serviceleistungen

Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.

  1. Erste Kontaktaufnahme: Wir klären, welches Visum bzw. welche Visumarten in Ihrem Fall infrage kommen.
  2. Weltweite Betreuung: Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen, egal wo Sie ansässig sind.
  3. Beauftragung: Wir senden Ihrer Personalabteilung und den jeweiligen Mitarbeitenden alle erforderlichen Unterlagen und Checklisten.
  4. Visumbearbeitung: Wir übernehmen die Prüfung, Korrektur und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
  5. Visa-Interview Vorbereitung: Wir verauslagen die Visa-Antragsgebühr für Sie und übernehmen die Vereinbarung des Visa-Interviewtermins. Darüber hinaus wird jeder Antragstellende telefonisch auf die Formalitäten und Abläufe im US-Konsulat vorbereitet.
  6. Visumausstellung: Wir prüfen Ihr Visum auf Richtigkeit und bereiten Ihre Mitarbeitenden telefonisch auf die Einreise in die USA vor.

Garantiert mir ein B-1 Visum die Einreise in die USA?

Viele antragstellende Personen nehmen fälschlicherweise an, dass ein genehmigtes US-Visum ihnen die Einreise garantiert. Tatsächlich verspricht ein B-1 Visum im Pass nicht automatisch die Einreise in die USA. Ein US-Visum ist rechtlich gesehen kein Aufenthaltstitel, und selbst mit einem genehmigten Visum besteht keine Einreisegarantie. Ein gültiges Visum für Geschäftsreisen berechtigt lediglich dazu, sich am Grenzübergang (z. B. Flughafen) um die Einreise in die Vereinigten Staaten zu bewerben.

Die Entscheidung darüber, ob Sie einreisen dürfen, liegt letztendlich bei den Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten, die das B-1 Visum bei Ankunft in den USA prüfen. Die Beamt:innen der U.S. Customs and Border Protection entscheiden über die Dauer des Aufenthalts und ob die Einreise gewährt wird. Dies kann auch bedeuten, dass Sie nicht einreisen dürfen und wieder in Ihr Heimatland zurück müssen.

Wenn Ihnen die Einreise erlaubt wurde, ist es ratsam, online im I-94 oder auf dem Einreisestempel im Pass zu überprüfen, wann der legale Aufenthalt in den USA abläuft.

Bild von einem US-Grenzbeamten am Flughafen

Tipp: Mit Global Entry können vorab genehmigte und biometrisch überprüfte Personen die Einreisekontrollen an nahezu allen großen US-Flughäfen selbstständig und automatisiert durchführen. Dadurch können Geschäftsreisende lange Warteschlangen umgehen und zügiger in die Vereinigten Staaten einreisen.

Weitere Informationen zum Global Entry Programm

B-1 Visum für die USA verlängern

Zunächst einmal gilt folgender Grundsatz: Die Gültigkeitsdauer eines Visums lässt sich nicht verlängern, unabhängig von der Visumkategorie. Dies wird als ein neuer Antrag betrachtet. Es ist jedoch möglich, rechtzeitig vor oder nach Ablauf eines B-1 Visums ein neues zu beantragen. Ein B-1 Visum kann mehrmals beantragt werden.

Es ist wichtig zu wissen, dass die verbleibende Gültigkeit Ihres alten B-1 Visums nicht auf das neue Visum übergeht. Zudem garantiert eine frühere Visumerteilung nicht die Bewilligung eines neuen Visums. Alle erforderlichen Dokumente und Nachweise müssen wieder beim US-Konsulat oder der US-Botschaft eingereicht werden.

Es empfiehlt sich daher, den B-1 Antrag sorgfältig vorzubereiten und die Vollständigkeit aller notwendigen Unterlagen zu gewährleisten, um mögliche Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Bei der Neubeantragung des B-1 Visums ist es auch wichtig, die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten der jeweiligen US-Konsulate oder Botschaften zu berücksichtigen und ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen.

Tipp:

Für die Neubeantragung könnte unter Umständen ein vereinfachtes Verfahren in Betracht kommen. Möglicherweise qualifizieren Sie sich für eine postalische Verlängerung und können somit den Interviewtermin umgehen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Interview Waiver Program.

US-Visa für B-1 Familienangehörige

Ehepartner:innen, Lebensgefährt:innen und Kind(er) von B-1 Inhabenden dürfen mit in die USA reisen. Sollten Familienangehörige nicht an den geplanten geschäftlichen Aktivitäten teilnehmen, käme für sie ein B-2 Visum für Tourist:innen infrage. Wer eine B-1 visuminhabende Person in die Vereinigten Staaten begleiten möchte, benötigen also ein separates B-2 Visum. Staatsangehörige der Visa Waiver Program Länder können bei kurzen Besuchen (bis zu 90 Tagen) natürlich auch die visumfreie Einreise mit ESTA nutzen.

Ein abgeleitetes B-1 Geschäftsreisendenvisum für Familienangehörige existiert nicht.

Beachten Sie bitte, dass sowohl das B-2 Visum als auch ESTA ausschließlich zur Begleitung des Ehepartners, der Ehepartnerin oder des Elternteils dient. Die Aufnahme einer Arbeit oder der Besuch einer Schule bzw. Universität ist damit nicht gestattet.

Bild von begleitenden Familienangehörigen in den USA
B-Visum für die USA vs. ESTA

Für internationale Reisende, die in die Vereinigten Staaten reisen möchten, stellen sowohl das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) als auch das B-Visum wichtige Einreiseoptionen dar. Beide ermöglichen den Aufenthalt in den USA für identische Zwecke, weisen jedoch auch signifikante Unterschiede auf.

Die Wahl zwischen den beiden Optionen hängt von den individuellen Reisezielen, der geplanten Aufenthaltsdauer und anderen spezifischen Anforderungen ab. Vor der USA-Reise ist es ratsam, sich gründlich über die jeweiligen Anforderungen und Einschränkungen zu informieren, um eine reibungslose und rechtlich korrekte Reise zu gewährleisten.

Gemeinsamkeiten:

  • Zweck des Aufenthalts: Sowohl ESTA als auch B-1 / B-2 Visa ermöglichen es ausländischen Staatsangehörigen, in den USA zu reisen und dort zeitweise zu touristischen oder zu eingeschränkt geschäftlichen Aktivitäten zu verweilen. Hierunter fallen u. a. Urlaube, Verwandtenbesuche, Teilnahme an Messen / Konferenzen und Geschäftsverhandlungen.
  • Keine Arbeitsgenehmigung: Ausländische Personen dürfen weder mit ESTA noch mit dem B-Visum in den USA arbeiten und aus den USA bezahlt werden. Es sind lediglich eingeschränkt geschäftliche Tätigkeiten wie Business Meetings, Kunden- oder Messebesuche erlaubt. Geschäftliche Tätigkeiten erstrecken sich außerdem auf After-Sales Serviceleistungen, Montagearbeiten sowie Schulung von US-Personal (B-1 After-Sales), Projekteinsätze (B-1 in lieu of H-1B) und firmeninterne Trainings (B-1 in lieu of H-3). Theoretisch sind diese Aktivitäten sowohl mit dem B-Visum als auch mit ESTA möglich, in der Praxis empfiehlt sich jedoch häufig eine B-Visumbeantragung.
  • Zeitliche Begrenzung: Sowohl ESTA-Berechtigungen als auch B-Visa haben zeitliche Beschränkungen für den USA-Aufenthalt. ESTA-Berechtigungen erlauben in der Regel eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen pro Besuch, während B-Visa je nach Typ eine längere Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen pro USA-Einreise gestatten können.

Unterschiede:

  • Antragsverfahren: Das ESTA-Verfahren ist onlinebasiert und erfordert lediglich das Ausfüllen eines elektronischen Antragsformulars inkl. der Beantwortung von Sicherheitsfragen. Im Idealfall beantragen Sie ESTA, sobald Sie Ihre USA-Reise planen, spätestens jedoch 72 Stunden vor Abflug. B-Visa erfordern hingegen einen aufwendigeren Antragsprozess inkl. dem Ausfüllen eines umfangreichen Online-Antragsformulars (DS-160). Darüber hinaus müssen B-Antragstellende von 14 bis 79 Jahren in der Regel persönlich in einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat vorsprechen.
  • Flexibilität: ESTA ist schnell zu beschaffen und eignet sich eher für kurzfristige USA-Reisen, während B-Visa aufwendiger zu beantragen sind und dafür längere USA-Aufenthalte ermöglichen können.
  • Berechtigungsländer: ESTA gilt ausschließlich für Staatsbürger:innen von Ländern, die am Visa Waiver Program teilnehmen (darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz). B-Visa hingegen sind für Bürger:innen aus allen Ländern verfügbar und können weltweit beantragt werden.
  • B-Visa-Typen: B-Visa umfassen verschiedene Kategorien, darunter B-1 (für Geschäftsreisen) und B-2 (für touristische / private Zwecke). Diese Kategorien können separat oder in Kombination beantragt werden, abhängig von den individuellen Reisezielen.

Die häufigsten Fragen zum B-1 Visum

Nein. Das B-1 Visum ist ein Besuchervisum, mit welchem Sie auf keinen Fall in den USA arbeiten dürfen. Hierfür benötigen Sie ein Arbeitsvisum oder Einwanderungsvisum.

Das B-1 Visum dient dem Aufenthalt zu geschäftlichen Zwecken. Bei der Ausstellung von B-Visa wird jedoch häufig ein kombiniertes B-1 / B-2 Visum erteilt, mit welchem Sie also auch als Urlauber:in in die USA reisen dürfen. Weitere Informationen hierzu haben wir auf unserer Übersichtsseite für US-Besuchervisa zusammengestellt.

Für private USA-Aufenthalte bis zu 90 Tage kann unter Umständen eine ESTA-Reisegenehmigung beantragt werden. Der ESTA-Antrag kann im Vergleich zum Visumantrag schnell und kostengünstig gestellt werden.

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