US-Visa Faktencheck

Die vergangenen Monate waren und sind geprägt von wechselnden Reise- und Visareglementierungen sowie Quarantäneauflagen im Zusammenhang mit einer Einreise in die USA. Diese unstete Situation, bedingt durch die anhaltende COVID-19 Pandemie, führt immer wieder zu Missverständnissen und Unsicherheiten. Mit unserem US-Visa Faktencheck möchten wir die häufigsten Irrtümer und Mythen aufklären.

Aktuell können keine ESTA-Anträge gestellt werden

Falsch. Der Ausbruch der Pandemie hat keine Auswirkungen auf die Online-Antragstellung über die ESTA-Webseite. ESTA-Antragstellungen waren und sind ohne Unterbrechung möglich. ESTA-Anträge werden weiterhin regulär bearbeitet und bei Erfüllung aller Voraussetzungen auch bewilligt.

Der Besitz einer gültigen ESTA-Genehmigung bedeutet aber letztlich nur, dass sich diese Person für die visumfreie Einreise qualifiziert. Gleichzeitig können selbstverständlich bis zur Abschaffung des Travel Bans am 8. November 2021 auf diese Person Reisereglementierungen zutreffen. D. h., ESTA kann zwar beantragt werden, ermöglicht aber nicht automatisch die Einreise in die Vereinigten Staaten (z. B. bei Reisen aus dem Schengenraum).

Mit einem gültigen Visum kann ich weiterhin in die USA einreisen

Jein. Die Einreise in die USA ist natürlich nicht gänzlich untersagt. Allerdings muss je nach Region, aus der die Person einreisen möchte, bis zum 8. November 2021 der bestehende Travel Ban berücksichtigt werden.

Inhaber*innen eines gültigen Visums oder einer ESTA-Genehmigung sind natürlich weiterhin berechtigt, in die USA einzureisen und sich dort zu den genehmigten Zwecken aufzuhalten, sofern sie sich in einem Land aufhalten, das nicht in der Präsidialproklamation genannt wird.
Allerdings sind Reisende aus den folgenden Ländern bis November 2021 von dem Einreiseverbot betroffen: Schengenraum, Brasilien, China, Großbritannien, Indien, Iran, Irland, Nordirland und Südafrika.

Als Beispiel: Eine E-2 Arbeitsvisuminhaberin, welche aus Deutschland in die USA reisen möchte, kann dies akuell nicht so einfach tun. Diese Person benötigt aufgrund des bestehenden Travel Bans für unter anderem den Schengenraum vorab eine Ausnahmegenehmigung (NIE) des US-Konsulats. Ein in Russland lebender L-1 Visuminhaber hingegen muss nicht den Travel Ban beachten (da das US-Einreiseverbot nicht für diese Region gilt).

Falls Sie nicht dringend reisen müssen, empfiehlt es sich, Ihre Einreise in die USA auf einen Zeitpunkt nach der Abschaffung des US-Einreiseverbots zu verschieben, wenn allen vollständig geimpften Reisenden weltweit die Einreise in die Vereinigten Staaten möglich ist.

Ab dem 31.03.2021 sind Reisen in die USA aus dem Schengenraum wieder möglich

Falsch. Dieser Mythos hält sich hartnäckig und basiert auf einer Verwechslung. Richtig ist, dass der Nonimmigrant Visa Ban, kurz NIV Ban, bis zum 31.03.2021 gültig war.

Der bestehende Corona Travel Ban für den Schengenraum, Brasilien, China, Indien, den Iran, Irland, Südafrika und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist aktuell jedoch noch in Kraft. Das Weiße Haus kündigte nun die Abschaffung des Travel Bans für den 8. November 2021 an. Die COVID-19 bedingten Reisebeschränkungen sollen dann entfallen und durch eine Impfpflicht für alle ausländischen Reisenden ersetzt werden.

Alle deutschen Staatsangehörigen sind vom Corona Travel Ban betroffen

Falsch. Der Corona Travel Ban bezieht sich nicht auf Staatsangehörigkeiten, sondern auf Personen, die sich 14 Tage vor geplanter Einreise in bestimmten Regionen aufgehalten haben; und zwar: Schengenraum (damit natürlich auch Deutschland), Brasilien, China, Großbritannien, Indien, Irland, Iran, Nordirland und Südafrika.

Deutsche Staatsangehörige, welche derzeit z. B. in der Türkei leben und von dort aus in die USA einreisen, können dies weiterhin tun. Entscheidend ist also nicht die Nationalität der Reisenden, sondern das Aufenthaltsland vor geplanter Einreise.

Bitte beachten Sie, dass die regional ausgerichteten Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 ab dem 8. November 2021 für vollständig geimpfte Personen mit vorliegendem Negativtest aufgehoben werden.

Ein Transit durch die vom Corona Travel Ban betroffenen Länder in die USA ist problemlos möglich

Falsch. Immer wieder hören wir von Reisenden, die bei einem Transitflug z. B. über Frankfurt in Richtung USA in Deutschland stranden. Transits bzw. Durchreisen durch ein Land, dass von der US-Einreisesperre betroffen ist, werden von den Behörden als Aufenthalt gewertet – auch wenn Sie "nur kurz umsteigen".

Wenn Sie aus einem sicheren Land abfliegen und in einem Travel Ban Land umsteigen, ist zur Einreise in die USA eine NIE-Ausnahmegenehmigung oder ein 14-tägiger Aufenthalt in einem "sicheren" Land erforderlich.

Als Beispiel: Eine Geschäftsführerin in Russland, die mit einem B-1 Visum in die USA einreisen möchte, kann dies tun. Führt sie ihre Reiseroute allerdings über ein vom Corona Travel Ban betroffenes Land, wird sie die Airline nicht weiter transportieren. Denn auch eine Zwischenlandung in einem in der Präsidialproklamation genannten Land zählt als "Aufenthalt" und berechtigt somit nicht zur (Weiter-)Reise in die Vereinigten Staaten.

Tipp: Buchen Sie im Idealfall Nonstop-Flüge in die Vereinigten Staaten, um einen Zwischenstopp in einem Land, welches auf der Liste des US-Einreiseverbots steht, zu vermeiden. Bei nicht eiligen Reiseplänen können Sie erwägen, die Einreise in die USA auf einen Zeitpunkt nach der Abschaffung des US-Einreiseverbots zu verschieben (d. h. ab dem 8. November 2021).

Ausschließlich Visuminhaber*innen qualifizieren sich für eine NIE (Ausnahmegenehmigung)

Falsch. Die sogenannten NIEs (National Interest Exceptions) stellen eine Ausnahmegenehmigung für vom Travel Ban betroffene Reisende dar. Das heißt, dass unter bestimmten Zugangsvoraussetzungen eigentlich "gesperrte" Reisende eine Sondereinreiserlaubnis erhalten; und beispielsweise aus Deutschland in die USA reisen können.

Hartnäckig hält sich das Vorurteil, dass die NIEs nur für Visuminhaber*innen beantragt werden können – nicht aber für Personen mit einer ESTA-Genehmigung oder Personen, die ein neues Visum beantragen möchten. Das ist nicht richtig. Sehr wohl können auch Personen, die visumfrei einreisen möchten oder aber erst noch ein neues US-Visum beantragen, eine NIE erhalten. Eine NIE kann also mit einem gültigen Visum oder einer gültigen ESTA-Genehmigung sowie im Rahmen einer Visumantragstellung beantragt werden, sofern einer der NIE-Ausnahmegründe zutrifft.

Achtung: Nach der Abschaffung des Travel Bans sind NIEs für Inhaber*innen gültiger Visa oder ESTA-Genehmigungen nicht mehr notwendig.

Eine NIE kann ausschließlich persönlich im US-Konsulat beantragt werden

Diese Aussage ist so nicht ganz korrekt. Richtig ist: Bei bereits bestehendem US-Visum oder vorliegender ESTA-Genehmigung kann eine National Interest Exception (NIE) im Regelfall per E-Mail oder Online-Formular im zuständigen US-Konsulat beantragt werden (mit entsprechender Dokumentation im Anhang). Die US-Konsulate in Corona Travel Ban betroffenen Regionen geben dazu auf ihren Webseiten Auskunft.

Beantragt aber eine Person z. B. in einem US-Konsulat in Deutschland aktuell ein US-Visum, so wird das Visum nur dann erteilt, wenn sich diese Person auch gleichzeitig für eine NIE qualifiziert. In diesem Fall erfolgt der NIE-Antrag tatsächlich direkt im US-Konsulat am Tag des Termins. In der Praxis bedeutet das, dass neben der gängigen Visumantragsdokumentation, noch Belege zur NIE-Qualifizierung mit eingereicht werden müssen.

Übrigens: Theoretisch ist auch eine NIE-Antragstellung über den US-Zielflughafen und der dort ansässigen CBP-Stelle möglich. Gängig ist allerdings das Verfahren über die US-Konsulate.

Achtung: Mit Aufhebung des US-Einreiseverbots werden NIE-Ausnahmegenehmigungen keine Rolle mehr spielen.

Eine NIE kann auch für mehrere Einreisen in die USA gültig sein

Richtig. Obwohl eine NIE anfangs nur für eine einmalige Einreise in die USA berechtigte, sind National Interest Exceptions seit dem 29. Juni 2021 ab Genehmigung 12 Monate gültig und erlauben innerhalb dieses Zeitraums Mehrfacheinreisen für den bewilligten Aufenthaltszweck.

Verlässt eine Person die Vereinigten Staaten und will erneut einreisen mit Visum bzw. ESTA und NIE, muss nunmehr kein neuer NIE-Antrag gestellt werden – vorausgesetzt es handelt sich um den Reisegrund, der in der NIE bewilligt wurde.

Achtung: Nach der Abschaffung des US-Einreiseverbots sind National Interest Exceptions nicht mehr notwendig.

Eine NIE kann nur ein einziges Mal beantragt werden

Falsch. Selbstverständlich können Reisende NIE-Anträge mehrfach stellen, sofern erneut eine dringende Einreise in die USA (nachweislich) erforderlich ist und die NIE-Zugangskriterien weiterhin erfüllt sind.

Personen, die eine National Interest Exception genehmigt bekommen haben, deren 12-Monate-Zeitraum zur Einreise allerdings erloschen ist, können und müssen dann einen neuen NIE-Antrag stellen. Gleiches gilt, wenn Personen für einen anderen Aufenthaltszweck als im ursprünglich bewilligten NIE-Antrag in die Vereinigten Staaten reisen möchten oder einen neuen Reisepass besitzen.

Achtung: Wenn das US-Einreiseverbot am 8. November 2021 abgeschafft wird, sind National Interest Exceptions nicht mehr notwendig.

Mit einer NIE kann ich problemlos in die USA einreisen

Das kommt darauf an. Eine NIE stellt zunächst nur eine Ausnahmegenehmigung zur Einreise trotz des bestehenden US-Einreiseverbots dar. Das US-Konsulat prüft also, ob ein dringender Reisegrund (gemäß NIE-Bestimmungen) vorliegt. Alle weiteren einwanderungsrechtlichen Voraussetzungen, also z. B. gültiger Reisepass, korrektes US-Visum oder ESTA etc. sind natürlich weiterhin in Kraft. Einige Reisende ignorieren diese Thematik.

Folglich berechtigt eine National Interest Exception nicht automatisch zur Einreise in die USA. Sie berechtigt nur, trotz bestehendem Corona Travel Ban zu reisen. Darüber hinaus prüfen die US-Grenzbeamt*innen natürlich die Einhaltung aller weiteren Erfordernisse.

Obgleich einige Personen ohne Schwierigkeiten mit ihrer NIE in die USA einreisen können, hören wir auch immer wieder von Problemen beim Check-in am Flughafen trotz bestehender NIE-Ausnahmegenehmigung. Wir empfehlen deshalb dringend allen Reisenden, die NIE E-Mail-Bestätigung in doppelter Ausfertigung am Flughafen bereitzuhalten, und darüber hinaus auch die gesamte weitere Antragsdokumentation, welche dem US-Konsulat vorgelegt wurde.

Tipp: Bei Problemen lassen Sie sich mit einem bzw. einer Vorgesetzten der Fluggesellschaft verbinden und legen die Bestätigung vor.

Achtung: National Interest Exceptions werden nach der Aufhebung des Travel Bans nicht mehr benötigt.

Nach einer NIE-Ablehnung kann ich nicht mehr visumfrei mit ESTA reisen

Das kommt darauf an. Verfügen Sie bereits über ein gültiges Visum bzw. eine ESTA-Genehmigung und beantragen per E-Mail eine NIE, haben Sie bei einer Ablehnung mit keinen negativen Konsequenzen zu rechnen. Außer natürlich, dass Sie bis zur Beendigung des US-Einreiseverbots nicht in die USA einreisen können. Der NIE-Antrag selbst entspricht keinem Visumantrag und muss also z. B. bei einer neuerlichen ESTA-Beantragung nicht als abgelehnter Visumantrag angegeben werden (was dann zu einer ESTA-Ablehnung führen könnte).

Sollten Sie allerdings ein neues US-Visum persönlich beantragen, verbunden mit einem NIE-Antrag, dann könnte aus einer Ablehnung Ihres NIE-Antrags auch eine Ablehnung des Visums resultieren und dadurch gegebenenfalls eine Sperre für das Visa Waiver Program (VWP) / ESTA.

Die Voraussetzungen zum Erhalt einer NIE sind für alle betroffenen Regionen gleich

Richtig. Inzwischen gelten tatsächlich einheitliche NIE-Bestimmungen für Reisende aus dem Schengenraum, Brasilien, China, Großbritannien, Indien, Irland, dem Iran, Nordirland sowie Südafrika.

Das US-Außenministerium hat die vormals sehr eng gefassten Ausnahmen für China / Iran / Brasilien / Südafrika ausgeweitet und somit eine Vereinheitlichung geschaffen.

Achtung: Nach der Abschaffung des US-Einreiseverbots werden National Interest Exceptions nicht mehr benötigt.

Derzeit können keine US-Visa beantragt werden

Das kommt darauf an. Nahezu alle US-Konsulate weltweit haben entweder ihre Visa-Dienstleistungen seit März 2020 stark eingeschränkt oder sind tatsächlich komplett geschlossen. Das ist abhängig von der jeweiligen COVID-19 Situation in den entsprechenden Ländern.

Die Terminsituation in den US-Konsulaten in Deutschland ist sehr angespannt. Das heißt, dass nur wenige Termine verfügbar sind. Notfalltermine für dringende Reisegründe werden weiterhin angeboten.
Antragsteller*innen müssen also die individuelle Situation im Antragsland beobachten.

Ob sich im Zuge der Aufhebung des Travel Bans in den US-Konsulaten weltweit Änderungen bei der Visumausstellung ergeben oder Visumanträge, die aufgrund der COVID-Reisebeschränkungen ausgesetzt wurden, erneut geprüft werden, muss abgewartet werden; hierzu werden konkrete Anweisungen des U.S. Department of State (DOS) erwartet.

Nur Reisende aus den vom Corona Travel Ban betroffenen Regionen benötigen einen COVID-19 Test

Falsch. Alle Personen (auch US-Staatsbürger*innen), egal, aus welchem Land sie einreisen, benötigen einen negativen COVID-19 Test (vor Abflug nicht älter als 3 Tage). Es gibt nur eng umrissene Ausnahmen, beispielsweise für Crew Member oder Reisende im Alter von unter zwei Jahren.

Die COVID-19 Testpflicht für Flugpassagiere weltweit wird auch nach Abschaffung des US-Einreiseverbots Bestand haben, um die Ausbreitung neuer Varianten von SARS-CoV-2 weiterhin einzudämmen. Welche Teststrategie dann genau umgesetzt wird, bleibt allerdings noch abzuwarten.

Eine Impfung ersetzt den erforderlichen COVID-19 Test für die USA-Einreise

Falsch. Auch bereits nachweislich geimpfte Personen müssen bei der Einreise in die USA weiterhin einen negativen COVID-19 Test vorlegen, der nicht älter als 3 Tage sein darf. Alternativ wird eine Bestätigung akzeptiert, dass man von einer Corona-Erkrankung genesen ist.

Während geimpfte Personen ab dem 8. November 2021 im Zuge der Abschaffung des Travel Bans mit Reiseerleichterungen rechnen können, wird die Corona-Testpflicht bestehen bleiben. Details zur Teststrategie sind noch unklar.

Nach Einreise in die USA ist eine Quarantäne vor Ort und neuerliche Testung zwingend erforderlich

Das kommt darauf an. Dies ist nämlich abhängig davon, in welchen US-Bundesstaaten sich die Person aufhalten wird. Es gibt derzeit keine einheitliche Quarantäneregelung für die Vereinigten Staaten. Die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC empfiehlt Reisenden bei Ankunft in den USA zwar nach 3 bis 5 Tagen einen neuerlichen COVID-19 Test gepaart mit einer mindestens 7- bis 10-tägigen Quarantäne, dies ist aber kein zwingendes Erfordernis. Diese Maßnahmen bleiben zunächst eine Empfehlung.

Orientieren müssen sich USA-Reisende aber dringend an den bestehenden Auflagen der einzelnen US-Bundesstaaten und Countys, die sich zum Teil erheblich unterscheiden. So gibt es beispielsweise für die Einreise nach Florida aktuell keinerlei Auflagen, wohingegen New York sehr weitreichende Reglementierungen implementiert hat (Test- und Quarantänepflicht). Bei Reiseplänen durch mehrere Bundesstaaten kann es unübersichtlich werden, daher listen wir auf unserer Webseite die COVID-19 Richtlinien der 50 US-Bundesstaaten auf.

Die Quarantäneauflagen und Hygienemaßnahmen vor Ort in den USA unterscheiden sich nach dem Ende des Travel Bans je nach Impfstatus der reisenden Personen.

Dürfen vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen trotz des Travel Bans in die USA einreisen?

Noch nicht. Reiseerleichterungen für vollständig geimpfte Personen, die aus dem Ausland in die Vereinigten Staaten einreisen möchten, wird es laut dem Weißen Haus erst ab dem 8. November 2021 im Zuge der Abschaffung des Travel Bans geben. Somit fallen geimpfte USA-Reisende je nach Region (z. B. Deutschland) bis dahin weiter unter die US-Reisebeschränkungen.

Aktuell und bis zur Aufhebung des US-Einreiseverbots benötigen geimpfte Personen aus den vom Travel Ban betroffenen Ländern bei einer Einreise in die USA somit auch weiterhin eine National Interest Exception (NIE) Ausnahmegenehmigung, falls sie sich nicht für eine generelle Ausnahme qualifizieren (z. B. aufgrund von enger Verwandtschaft mit US-Staatsangehörigen oder Green Card Inhaber*innen).

Des Weiteren müssen geimpfte Personen bei der Einreise in die Vereinigten Staaten einen negativen COVID-19 Test (nicht älter als 3 Tage) oder eine Bestätigung über die Genesung von einer Corona-Erkrankung vorlegen. Eine Impfung ersetzt die Testpflicht bei der USA-Einreise nicht.

Personen gelten zwei Wochen nach

  • der zweiten Dosis einer 2-Dosen-Impfserie
    oder
  • einer Einzeldosis-Impfung

als vollständig geimpft.

Es werden ausschließlich FDA-zugelassene sowie WHO-zugelassene Impfstoffe akzeptiert:

  • Pfizer-BioNTech
  • Moderna
  • Johnson & Johnson
  • AstraZeneca / Covishield
  • Sinopharm
  • Sinovac

Der Nachweis über die vollständig erfolgte Corona-Impfung erfolgt vor Abflug, d. h. beim Check-in, und wird durch die Fluggesellschaften überprüft.

Ist eine USA-Einreise nach einem 14-tägigen Aufenthalt in einem nicht in der Präsidialproklamation genannten Land möglich?

Ja. Es gibt die Möglichkeit, wenn auch nicht ganz risikolos, sich mindestens 14 Tage (besser 15 volle Tage) nachweislich in einem Land aufzuhalten, das nicht vom Einreisestopp der USA betroffen ist (derzeit u. a. die Türkei, Mexiko, Kroatien, Russland) und von dort direkt in die USA zu reisen.

Hierbei sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen (sich ändernde Travel Ban-Länderliste, Reisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen des Landes, in dem Sie sich 14 Tage aufhalten wollen, COVID-19 Vorschriften bei der USA-Einreise etc.).

Darüber hinaus darf die Reiseroute keine Durchreisen bzw. Anschlussflüge über Länder, die vom Travel Ban betroffen sind, beinhalten. Hintergrund ist, dass ein Transit (z. B. über den Schengenraum) von den Behörden als Aufenthalt gewertet wird und somit die Weiterreise bzw. Einreise in die USA verwehrt wird.

Gegebenenfalls haben Sie die Möglichkeit Ihre USA-Reise auf einen Zeitpunkt nach Beendigung des US-Einreiseverbots zu verschieben.

Achtung: Ausländische USA-Reisende müssen weiterhin zwingend die einwanderungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (z. B. über eine gültige ESTA-Genehmigung oder ein gültiges US-Visum verfügen).


aktualisiert am 2.11.2021


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Kommentare

  • Hallo,
    ein genauer Stichtag für die Abschaffung des US-Einreiseverbots ist noch nicht kommuniziert worden und wie es sich mit Kreuzimpfungen verhält, muss noch abgewartet werden.
    Den aktuellen Stand zur angekündigten Aufhebung des Travel Bans sowie umfangreiche Informationen darüber, was seitens der US-Behörden bekannt gegeben wurde und was noch offen ist, finden Sie in unserem Leitartikel über die Einreisebeschränkungen: https://www.usvisaservice.de/news/article/einreiseverbot-usa-coronavirus/
    Ihr US Visa Service Team

  • Ist schon klar, ob die Einreise in die USA aus dem Schengenraum schon ab 1. November gilt? Ich habe für den 2. November einen Flug nach D.C. gebucht.
    Gilt man mit einer Kreuzimpfung Astra/Biontech als geimpft?

  • Hallo,
    aktuell werden keine B-1 / B-2 Visa in Kombination mit C-1/D Visa ausgestellt.
    Weitere Informationen zur Terminverfügbarkeit finden Sie hier: https://www.usvisaservice.de/news/article/wartezeiten-interviewtermin/
    Ihr US Visa Service Team

  • Guten Tag! Werden in Kombination mit C1/D-Visa, für welches ich mich aufgrund meiner Tätigkeit qualifiziere und welches ich nach 10 Jahren erneuern muss, mittlerweile auch wieder B1/2-Visa ausgestellt?

  • Hallo,
    es gibt die Möglichkeit, wenn auch nicht ganz risikolos, sich mindestens 14 Tage nachweislich in einem Land aufzuhalten, das nicht vom Corona Travel Ban betroffen ist (derzeit u. a. Kroatien) und von dort direkt in die USA zu reisen. Hierbei sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen (wechselnde Travel Ban-Länderliste, Reisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen des Landes, in dem Sie sich 14 Tage aufhalten wollen, etc.).
    Die Antwort auf Ihre Frage bezüglich eines Transits in Frankfurt / Main finden Sie obenstehend ("Ein Transit durch die vom Corona Travel Ban betroffenen Länder in die USA ist problemlos möglich")
    Ihr US Visa Service Team

  • Kann ich über Kroatien (14 Tage Aufenthalt) in die USA einreisen? Darf ich über den Transitbereich eines Schengen-Landes fliegen?
    Z. B. Kroatien - Frankfurt - Boston
    (Frankfurt als Transitstopp)

  • Warum dürfen aus Ländern mit hohen Inzidenzen (z.B. Türkei) Personen in die USA einreisen, die Einreise aus einigen Ländern mit niedrigen Inzidenzen wird jedoch versagt. Ist es die Absicht der USA mit dieser Regel die Inzidenzen im Land zu erhöhen?

  • Hallo,
    die Antwort auf Ihre Frage finden Sie obenstehend ("Dürfen vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen trotz des Travel Bans in die USA einreisen?")
    Ihr US Visa Service Team

  • s.g.d.u.h., bislang konnte mir niemand eine wirklich richtige Antwort geben. Meine Frau und ich sind beide je 2xmal erfolgreich gegen corona geimpft worden, allerdings mit astrazeneca. Wir wollen om Oktober in die USA einreisen, um unsere Tochter und meine Familie zu besuchen. Geht das? Wir freuen uns auf eine gute Antwort, beste Grüße kommen von Inge und Thomas Stetter aus Stuttgart

  • Hallo Frau Stacziwa,
    alle relevanten Informationen über das US-Einreiseverbot und darüber, welche Personenkreise hiervon ausgenommen sind, finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.usvisaservice.de/news/article/einreiseverbot-usa-coronavirus
    Ihr US Visa Service Team