Das H-1B Visum ermöglicht eine befristete Arbeitsaufnahme für ausländische Personen mit einem akademischen Abschluss bzw. einem Äquivalent und einem entsprechenden US-Arbeitsplatzangebot. Das H-1B Arbeitsvisum birgt allerdings aufgrund strenger Zugangsvoraussetzungen und zahlenmäßiger Limitierung viele Fallstricke und Hürden.
Visumkategorie: Arbeitsvisum
Zielgruppe: Hochqualifizierte Fachkräfte und Personal mit akademischen Abschluss (mindestens Bachelor)
Gültigkeit: bis zu 3 Jahre, einmal verlängerbar um weitere 3 Jahre
Aufenthaltsdauer: bis zu 3 Jahre pro Einreise
Besonderheiten: limitiert auf 85.000 Visa pro Steuerjahr, teilweise Lotterieverfahren, komplexer Antrag
Bei der H-1B Kategorie handelt es sich um ein klassisches Arbeitsvisum für die USA, das jedoch ausschließlich höher qualifizierten Arbeitnehmenden vorbehalten ist. Das H-1B Visum wird von spezialisierten Fachkräften wie Ingenieur:innen, Wissenschaftler:innen und Architekt:innen beantragt, die für eine begrenzte Zeit in den USA arbeiten möchten.
Das H-1B Visum ist unternehmensgebunden, d. h. offizielle Antragstellende (Petitioner) sind die US-Unternehmen für die zukünftigen Mitarbeitenden (Beneficiary). Unabdingbare Voraussetzung ist deshalb ein konkretes Stellenangebot in den Vereinigten Staaten von einem US-Arbeitgeber. Die ausländische Person kann mit dem H-1B Visum ausschließlich für das US-Unternehmen tätig werden, welches den Antrag gestellt hat. Auch Non-Profit-, Regierungsorganisationen oder Bildungseinrichtungen (z. B. US-Universitäten) können als Antragstellende fungieren.
Die zukünftige H-1B Position in den USA für die ausländischen Mitarbeitenden muss "H-1B fähig" sein, also einer Tätigkeit der Specialty Occupations entsprechen.
Das US-Einwanderungsrecht erkennt eine Position als Specialty Occupation an, wenn sie eines der folgenden vier Kriterien erfüllt:
Es qualifizieren sich also nur solche Personen für ein H-1B Visum, die mindestens über ein US Bachelor's Degree verfügen oder über einen außerhalb der USA erworbenen akademischen Abschluss als Äquivalent. Auch eine Kombination aus schulischer Qualifikation und Berufserfahrung, die als gleichwertig zu einem US Bachelor's Degree anerkannt wird, ist denkbar und kann mittels sogenannter Foreign Credential Evaluations bzw. Work Experience Evaluations in den Vereinigten Staaten nachgewiesen werden.
Als Minimalanforderung für ein "H-1B fähiges" Stellenangebot in den USA gilt folglich, dass die Stelle üblicherweise ein US Bachelor's Degree oder ein entsprechendes Äquivalent im jeweiligen Arbeitsbereich voraussetzt.
Darunter fallen hochqualifizierte Arbeitnehmende u. a. der folgenden Berufsfelder:
Mit einem H-1B Visum erhalten ausländische Personen offiziell die Erlaubnis für bis zu drei Jahre in die USA zu reisen. Theoretisch dürfen Sie somit für mehrere Jahre in den USA arbeiten und leben. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer wird jedoch bei der Beantragung des Visums und möglichen Verlängerungen individuell durch die US-Einwanderungsbehörde festgelegt. Eine Verlängerung des H-1B Status erfolgt durch einen entsprechenden Antrag bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS).
USA-Reisende müssen die Vereinigten Staaten spätestens am letzten Tag des genehmigten Aufenthalts verlassen, um keinen illegalen Aufenthalt (Overstay) zu riskieren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise einem laufenden Green Card Prozess, den Aufenthalt weiter zu verlängern oder zu ändern.
In der Regel wird das H-1B Visum für eine Dauer von drei Jahren erteilt. Diese Aufenthaltsdauer kann unter bestimmten Bedingungen um weitere drei Jahre verlängert werden, sodass eine maximale Aufenthaltsdauer von insgesamt sechs Jahren möglich ist.
Die maximale Aufenthaltsdauer von sechs Jahren darf nur dann überschritten werden, wenn rechtzeitig eine arbeitsplatzbezogene Green Card von Seiten des US-Unternehmens beantragt wurde (= AC-21 rule).
Das Gültigkeitsdatum (Expiration Date) ist auf dem Visum im Reisepass zu finden. Das H-1B Visum ist bis zum Ablauf dieses Datums gültig. Danach kann bei Bedarf das H-1B Visum erneut auf konsularischem Weg beantragt werden.
Die H-1B Visumkategorie ist zahlenmäßig limitiert und unterliegt einem Quotensystem, dem sogenannten H-1B Cap, welches jeweils für ein US-Steuerjahr gilt. Das US-Steuerjahr oder Fiscal Year, kurz FY, beschreibt den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober eines Jahres und dem 30. September des Folgejahres.
Insgesamt stehen pro Steuerjahr lediglich 85.000 H-1B Visa zur Verfügung. Während sich viele namhafte (Tech-)Unternehmen in den USA seit Jahren für eine Ausweitung des H-1B Programms aussprechen, stehen die US-Behörden bzw. auch einige US-Verbände dieser Bewegung weiterhin kritisch gegenüber.
Die Anzahl an H-1B Visa verteilt sich auf zwei "H-1B Caps":
TYP DER OBERGRENZE | HÖHE DER OBERGRENZE |
H-1B Regular Cap | 65.000 |
H-1B Master's Exemption | 20.000 |
Pro US-Steuerjahr können 65.000 H-1B Visa im H-1B Regular Cap erteilt werden für Personen, die über ein US Bachelor's Degree, d. h. einen an einer amerikanischen Universität erworbenen Bachelorabschluss (oder höher) bzw. ein entsprechendes (im Ausland erworbenes) Äquivalent, verfügen.
Innerhalb dieses Kontingents sind allerdings noch 6.800 H-1B Visa für mögliche Antragstellende aus Singapur und Chile reserviert.
Zusätzlich steht für Personen mit einem US Master's Degree, d. h. einem an einer amerikanischen Universität erworbenen Masterabschluss (oder höher), ein H-1B Master's Exemption Cap mit weiteren 20.000 Visa pro US-Steuerjahr zur Verfügung. Vergleichbare Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, gelten nicht.
Achtung: Nicht alle Master-Abschlüsse amerikanischer Bildungseinrichtungen qualifizieren sich automatisch für das H-1B Master's Cap. An die US-Universitäten bzw. US Colleges werden zwei Bedingungen gestellt:
Sollte eines der beiden Kriterien nicht erfüllt sein, qualifiziert sich die bewerbende Person nicht für das H-1B Master's Cap und der Antrag würde abgelehnt werden. Eine gründliche Prüfung im Vorfeld ist zwingend erforderlich, da sich die bewerbende Person nämlich für das reguläre H-1B Cap qualifizieren könnte (und den H-1B Antrag somit für das Regular Cap einreichen müsste).
Die diesjährige H-1B Cap Runde für das US-Steuerjahr 2026 (FY 2026) startete am 7. März 2025 mit der vor einigen Jahren eingeführten elektronischen Registrierung. Ab diesem Datum bis einschließlich 24. März 2025 konnten sich potenzielle H-1B Arbeitgeber auf dem USCIS Online-Portal registrieren.
Die Gebühr beträgt pro Registrierung 215 $. Seit dem FY 2025 wird nach begünstigter Person ausgelost (Beneficiary-centric Selection Process).
Die USCIS gab inzwischen bekannt, dass sie genügend elektronische Registrierungen erhalten hat, um die H-1B-Obergrenze zu erreichen. Unter den ordnungsgemäß eingereichten Registrierungen wurden bereits nach dem Zufallsprinzip ausreichend Beneficiaries ermittelt und benachrichtigt.
Die ausgewählten Antragstellenden können seit dem 1. April 2025 innerhalb von 90 Tagen, d. h. bis 30. Juni 2025, einen Antrag auf H-1B bei der US-Einwanderungsbehörde einreichen – mit dem Starttermin 1. Oktober 2025 (= frühestmöglicher Arbeitsbeginn).
Voraussetzung: Die H-1B Petition basiert auf einer gültigen, zufällig ausgewählten Vorabregistrierung und wird für die in der ausgewählten Registrierung genannte Person (= Beneficiary) eingereicht.
Die Popularität des H-1B Visums für höher qualifizierte Arbeitnehmende ist ungebrochen. Bereits seit vielen Jahren übersteigt die Anzahl der potenziellen H-1B Bewerbenden regelmäßig die zur Verfügung stehende H-1B Quote. Die US-Einwanderungsbehörde ermittelt somit häufig per Zufallsverfahren diejenigen Antragstellenden aus, die berücksichtigt werden können.
Seit dem Fiscal Year 2021 müssen sich US-Unternehmen, die H-1B Visa für ausländisches Personal erhalten wollen, jeweils in einem festgelegten Zeitfenster im Frühjahr online registrieren. Erhält die US-Einwanderungsbehörde in diesem Zeitraum mehr potenzielle H-1B Anfragen als per H-1B Quote zur Verfügung stehen, findet ein Losverfahren statt.
Lediglich für diese ausgelosten Personen können Unternehmen dann ab dem 1. April eines Jahres in einem 90-Tage-Zeitfenster eine H-1B Petition bei der US-Einwanderungsbehörde einreichen für den 1. Oktober desselben Jahres als frühesten Arbeitsbeginn.
Vor Einführung des H-1B Registrierungsverfahrens im Jahr 2020 gingen regelmäßig innerhalb kürzester Zeit ab dem damaligen Einreichungsstichtag 1. April mehrere hunderttausend H-1B Anträge bei der US-Einwanderungsbehörde ein. Die USCIS verhing dann für das entsprechende Fiscal Year einen Annahmestopp und loste aus den bis dahin erhaltenen H-1B Petitionen diejenigen aus, die zur weiteren Bearbeitung zugelassen werden konnten. Alle anderen H-1B Anträge wurden unbearbeitet zurückgesandt.
Sollte das Kontingent für das laufende Steuerjahr in den USA ausgeschöpft sein, muss auf andere Kategorien (z. B. E-1 / E-2 Visa oder L-Visa) ausgewichen werden, natürlich vorbehaltlich der Überprüfung der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen.
Nicht alle H-1B Anträge sind vom Quotensystem bzw. der zahlenmäßigen Limitierung betroffen. Folgende H-1B Petitionen können immer bei der US-Einwanderungsbehörde eingereicht werden, sind also Cap Exempt:
Die Visa-Gebühr für das H-1B Visum liegt bei 184,50 € (205 $) pro antragstellende Person. Diese allgemeine Antragsgebühr der US-Konsulate bzw. US-Botschaften muss von allen Antragstellenden bezahlt werden und ist weder rückerstattbar noch auf andere Personen übertragbar.
Die Zahlung dieser Visa-Bearbeitungsgebühr kann per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debit-Karte oder Barzahlung in einer Bank erfolgen. In der Regel kann diese Gebühr für die Terminvereinbarung innerhalb eines Jahres ab Zahlungsdatum verwendet werden.
Zudem müssen Antragstellende für die H-1B Registration Process Fee 215 $ sowie nicht unerhebliche Antragsgebühren für das Arbeitsgenehmigungsverfahren bei der USCIS einplanen. Diese variieren je nach US-Unternehmen und individueller Antragskonstellation einplanen.
Darüber hinaus können für bestimmte H-1B Antragstellende zusätzliche Kosten anfallen:
Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.
Der H-1B Visumantragsprozess gliedert sich in ein in der Regel vierstufiges Verfahren mit unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten.
Die USCIS hat im Jahr 2024 die Online-Einreichung von I-129 / I-907 Antragsverfahren für H-1B Petitionen eingeführt, deren H-1B Registrierungen ausgewählt worden sind.
Damit kann das komplette Verfahren online über einen USCIS-Account abgewickelt werden. In diesem Zusammenhang hat die US-Einwanderungsbehörde sogenannte Organizational Accounts, d. h. Unternehmenskonten, eingeführt, wodurch die Zusammenarbeit von mehreren Mitarbeitenden innerhalb einer Organisation sowie zugelassenen vertretenden Personen (z. B. Anwält:innen) möglich ist. Diese USCIS Online-Konten werden bereits für das H-1B Registrierungsverfahren eingerichtet und genutzt.
Die postalische Einreichung wird weiter möglich sein und neuerdings über die USCIS Lockboxes laufen (und erst dann auf die jeweiligen USCIS Service-Center verteilt).
Beim H-1B Visum handelt es sich um ein komplexes und zeitaufwändiges Antragsverfahren. Die gesamte Beantragungsdauer umfasst mehrere Monate. Die Bearbeitungszeiten teilen sich dabei in etwa wie folgt auf:
Das H-1B Visum enthält eine Vielzahl von Informationen, die zur Identifizierung des Visuminhabers dienen und seine Rechte sowie Einschränkungen während des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten festlegen.
Es ist entscheidend, dass Sie diese Informationen sorgfältig überprüfen und sicherstellen, dass sie den Anforderungen Ihres geplanten Aufenthalts in den USA entsprechen.
Hier sind einige der Daten und Angaben, die auf einem US-Visum zu finden sind:
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.
Viele Antragstellende gehen davon aus, dass sie mit einem genehmigten H-1B-Visum garantiert in die USA einreisen dürfen. Dabei ist es so, dass ein H-1B-Visum im Pass nicht automatisch die Einreise in die Vereinigten Staaten garantiert. Rechtlich betrachtet ist ein Visum für die USA kein Aufenthaltstitel, daher besteht selbst mit einem genehmigten H-1B-Visum im Pass keine Garantie auf Einreise in die Vereinigten Staaten. Ein gültiges H-1B-Visum erlaubt ihnen lediglich, sich am Grenzübergang (z. B. Flughafen) um die Einreise in die Vereinigten Staaten zu bewerben.
Die Entscheidung über die Einreise liegt nämlich grundsätzlich bei den Grenzbeamt:innen, die das Visum bei der Einreise kontrollieren. Die Officer der U.S. Customs and Border Protection haben das letzte Wort und entscheiden darüber, ob Sie einreisen dürfen und wenn ja, für wie lange, d. h. für welchen Zeitraum Sie einen Aufenthaltsstatus erhalten. Das bedeutet auch, dass Ihnen die Einreise unter Umständen verweigert wird.
Wenn Sie eine Einreiseerlaubnis erhalten haben, empfiehlt es sich, online im I-94-Formular oder auf dem Einreisestempel im Pass zu prüfen, wie lange Sie sich legal in den USA aufhalten dürfen.
Übrigens: Mit Global Entry können bestimmte biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten selbstständig und automatisch erledigen. So können ausländische Personen lange Wartezeiten vermeiden und schneller in die USA einreisen.
Das H-1B Fachkräftevisum bietet sowohl US-Unternehmen als auch ausländischen Mitarbeitenden eine Reihe von Vorteilen.
Das Office of Foreign Labor Certification (OFLC) gibt alljährlich eine Statistik mit Hintergrundinformationen zu den eingegangen sowie bearbeiteten H-1B Anträgen heraus und veröffentlicht die Top US-Bundesstaaten, Tätigkeitsfelder und größten US-Arbeitgeber für H-1B, H-1B1 un E-3 Temporary Specialty Occupations Programme.
Die vollständige Statistik finden Sie auf der Webseite des U.S. Department of Labor.
Eine Pauschallösung für Personen, deren H-1B Antrag von der USCIS nicht berücksichtigt werden konnte oder nicht bewilligt wurde, gibt es nicht.
Ob und wenn ja, welche andere US-Arbeitsvisakategorie als "Ersatz" dienen könnte, muss im Einzelfall geklärt werden.
In manchen Fällen kann beispielsweise die Beantragung eines L-1 Visums oder O-1 Visums für Sie in Betracht gezogen werden.
Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten auf Antrag für denselben Zeitraum wie die Hauptantragstellenden ein abgeleitetes H-4 Visum.
Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze (21 Jahre), müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen.
Ehepartner:innen und Kinder können mit dem H-4 Visum zwar private und öffentliche Bildungseinrichtungen besuchen, dürfen mit dem H-4 Visum allerdings keine eigene Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) erhalten. Eine Arbeitsaufnahme ist also grundsätzlich nicht gestattet, auch nicht für Kinder.
Die Beantragung einer EAD ist in Ausnahmefällen dann möglich, wenn sich die Ehepartner:innen (mit H-1B Status) bereits in einem laufenden I-140 bzw. Statusanpassungsverfahren auf Einwanderung (Green Card Verfahren) unter bestimmten Zugangsvoraussetzungen befinden.
Personen, die sich bereits in den USA befinden, können unter Umständen einen sogenannten Statuswechsel auf die H-1B Kategorie vornehmen – ohne dass eine Ausreise erforderlich ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Person
Bitte beachten Sie, dass Personen mit bestimmtem Aufenthaltsstatus einen Statuswechsel häufig nicht oder nur in Ausnahmefällen beantragen dürfen. Daher ist es besonders wichtig, vor der Beantragung fachlichen Rat einzuholen.
Wichtig: Man muss ganz klar unterscheiden zwischen einem Statuswechsel und dem Erhalt eines US-Visums. Ein erfolgreicher Statuswechsel bedeutet lediglich, dass man einen gültigen Aufenthaltsstatus für die Vereinigten Staaten besitzt. Ein Statuswechsel ist aber kein Visum für die USA! Bei Verlassen der Vereinigten Staaten und erneuter Einreise ohne gültiges Visum, wird die Einreise verweigert. Hintergrund ist, dass die US- Einwanderungsbehörde (USCIS) lediglich dem Statuswechsel auf H-1B zustimmt und kein eigenständiges H-1B Visum ausstellt. Ausschließlich die US-Konsulate im Ausland sind für die Erteilung von US-Visa zuständig. Falls Sie nach einem Statuswechsel aus den USA aus- und wieder einreisen möchten, brauchen Sie unbedingt ein gültiges H-1B Visum. In aller Regel muss die Beantragung dieses Visums im heimischen US-Konsulat vorgenommen werden. Der Antrag auf ein US-Visum ist aber prinzipiell auch in Mexiko oder Kanada bei den dortigen US-Konsulaten möglich.
Viele Unternehmen fragen sich, was mit dem firmengebundenen H-1B Arbeitsvisum passiert, wenn Visuminhaber:innen nicht mehr für die Firma tätig sind.
Sollte den Visuminhaber:innen gekündigt werden oder er bzw. sie selbst kündigen, verliert das Arbeitsvisum für die USA automatisch seine Gültigkeit. Auch die abgeleiteten H-4 Visa von eventuell mitgereisten Familienangehörigen verlieren mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Gültigkeit, da diese an das Visum der Hauptantragsteller:innen gekoppelt sind.
Das bedeutet, dass ehemalige Visuminhaber:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mit dem H-1B Visum einreisen dürfen, auch wenn das Arbeitsvisum theoretisch noch zeitliche Gültigkeit besitzt. Sollten betroffene Visuminhabende künftig touristisch oder geschäftlich in die USA reisen wollen, dann müssen sie, je nach Zweck bzw. je nachdem was für Tätigkeiten vor Ort ausgeübt werden und über welche Dauer, eine ESTA-Genehmigung oder ein entsprechendes Visum neu beantragen.
Praxistipp: Um Unstimmigkeiten oder Probleme bei späteren Einreisen nach Terminierung des Visums auszuschließen, empfiehlt es sich, das US-Konsulat über die neue Arbeitssituation zu informieren. Hierfür reicht es, wenn die zuständigen Unternehmensvertreter:innen (z. B. Personalverantwortliche / HR, Supervisor, Vorstand etc.) eine E-Mail an das zuständige Konsulat sendet mit der Bitte das Visum der ehemaligen Arbeitnehmer:innen ungültig zu machen. Wenn möglich, sollte noch eine Kopie des Visums beigefügt werden. Das Konsulat wird dann eine entsprechende Notiz im System hinlegen, damit auch die US-Beamt:innen an der US-Grenze Bescheid wissen.
In einigen Fällen werden Visuminhaber:innen sogar vom US-Konsulat direkt kontaktiert, mit der Bitte das Visum einzuschicken, damit es ungültig gemacht werden kann. In anderen Fällen wird das H-1B Visum einfach bei der nächsten Einreise in die USA von dem Grenzbeamten bzw. der Grenzbeamtin ungültig gemacht.
Unsere Empfehlung: Durch eine kurze Mitteilung an das zuständige US-Konsulat können sich Unternehmen schützen und vor allem sicher sein, dass eine Einreise mit dem vormals gültigen Arbeitsvisum nicht mehr möglich ist. Gehen Sie kein Risiko ein und beugen Sie möglichem Missbrauch mit dem firmengebundenen H-1B Visum vor.
Global Entry ist mit fast allen US-Visa und sogar der ESTA-Genehmigung nutzbar. Wer ein H-1B Visum besitzt, kann sich für die Global Entry Mitgliedschaft bewerben und beschleunigt in die USA einreisen.
(Inhabende von H-1C, H-2A, H-2B, H-2R und H-3 Visa sind von Global Entry ausgeschlossen.)
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